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Justiz im Landkreis Wittenberg Ohne Jura Recht sprechen - Warum sich der Landkreis bei Jugendschöffen Vielfalt wünscht

Der Landkreis sucht für die kommende Amtsperiode Jugendschöffen. Was an dem Ehrenamt besonders ist und welche Voraussetzungen benötigt werden.

Von Annette Schmidt 15.03.2023, 15:00
Reinhard Pester ist Gleichstellungsbeauftragter der Kreisverwaltung Wittenberg, seit vielen Jahren aber auch ehrenamtlich als Jugendschöffe tätig.
Reinhard Pester ist Gleichstellungsbeauftragter der Kreisverwaltung Wittenberg, seit vielen Jahren aber auch ehrenamtlich als Jugendschöffe tätig. (Foto: Alexander Baumbach)

Jessen/Wittenberg/MZ - In Prozessen, in denen es um Jugendliche geht, braucht es Schöffen mit besonderen Voraussetzungen, um das Amt auszuüben. Der ehrenamtliche Richter ist nicht nur schmückendes Beiwerk neben dem Berufsrichter – er oder sie greifen mit ihren Urteilen maßgeblich in die Grundrechte der jungen Menschen ein. Ihre Entscheidungen gelten im gleichen Umfang und mit gleicher Stimme in einer Hauptverhandlung und betreffen die Angeklagten, Geschädigten und die Öffentlichkeit. Die Aufgabe der Schöffen besteht im Wesentlichen darin, Lebensnähe in den Gerichtssaal zu bringen. Ihre Arbeit gibt dem Rechtsspruch „Im Namen des Volkes“ einen nicht zu unterschätzenden Wert.