Urteil Musste der Jäger seine Hunde retten? Freispruch nach Wolfstötung
Ein Jäger erschoss einen Wolf. Er gab dafür einen triftigen Grund an.
Jüterbog - Ein Jäger ist im Prozess um den Abschuss eines Wolfs freigesprochen worden. Zwar habe der 61-Jährige das Tier getötet, aber sein Handeln sei gerechtfertigt gewesen, so der Richter im Amtsgericht Potsdam.
Die Aussagen des Mannes und einzelner Zeugen, dass das Tier zuvor die Jagdhunde angegriffen habe, hätten nicht widerlegt werden können. Der Jäger ist Niederländer und war Gast auf der Jagd.
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Potsdam hatte den Unternehmer wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Während einer Jagd im Frühjahr 2019 in einem Waldgebiet im Fläming hatte er einen Wolf erschossen.
Der Mann hatte angegeben, das Tier habe die Jagdhunde angegriffen. „Ich muss den Wolf erschießen und die Hunde retten“, habe er in dem Moment gedacht. Das Tier habe auf Rufen, Klatschen sowie einen Warnschuss nicht reagiert. „Und auf einmal ist er tot, ganz tot“, beschrieb der Angeklagte dem Richter die Situation nach dem tödlichen Schuss.
Der Wolf ist in Deutschland eine streng geschützte Tierart. Wer ihn tötet, dem drohen bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wie in diesem Fall, wenn der Wolf Jagdhunde angreift und auch nach lautem Rufen, Klatschen und Warnschüssen nicht von ihnen ablässt. „Ich bin einfach nur erleichtert“, sagte der Angeklagte nach dem Urteil.
Der Deutsche Jagdverband begrüßte das Urteil. „Es ist ein positives Signal für alle Jäger“, sagte der Sprecher Torsten Reinwald. „Aber wir brauchen mehr Rechtssicherheit durch eine gesetzliche Regelung.“ Vorbild sei Schweden. Dort sei per Gesetz geregelt, dass ein Wolf getötet werden darf, wenn er andere Tiere angreife und auf Rufen, Klatschen und Warnschüsse zuvor nicht reagiert hat.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland reagierte enttäuscht auf den Freispruch. Zwar könne man nichts zu der rechtlichen Entscheidung des Gerichtes sagen und den vorgebrachten Beweisen, so Magnus Wessel, Leiter Naturschutzpolitik und -koordination. Der Wolf sei eine streng geschützte Art. „Auch Jagdhunde müssten nah und abrufbar bei ihrem Halter geführt werden“, so Wessel.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 150 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)