Jahreswechsel Jahreswechsel: Sträflicher Leichtsinn zu Neujahrsbeginn
Jessen/MZ. - Wer das alte Jahr lautstark verabschieden und das neue mit funkelnden Sternen aus Feuerwerkskörpern begrüßen möchte, der sollte nicht allein an den eigenen Spaß, sondern auch an Mitmenschen denken. Darauf weist die Polizeidirektion Dessau zum Jahreswechsel hin.
Nachdrücklich gewarnt wird vor dem Basteln von Feuerwerkskörpern, vor dem Abfeuern in Richtung von Leuten sowie dem Zünden in Telefonzellen, Toilettenhäuschen und Briefkästen. "Dies ist einerseits sträflicher Leichtsinn, ja lebensgefährlich, und andererseits vorsätzliche Sachbeschädigung. Derartige Handlungen ziehen polizeiliche Ermittlungen nach sich und können empfindliche Geldstrafen zur Folge haben", so Kriminalhauptkommissar Dieter Reiche. Jahr für Jahr seien viele Körper- und Sachschäden zu verzeichnen. Beim zurückliegenden Jahreswechsel sei ein Mann durch einen Feuerwerkskörper schwer an den Augen verletzt worden. Er brauchte dringend ärztliche Hilfe. Jessens Feuerwehr musste zum Jahreswechsel 2000/2001 kurz nach Mitternacht ausrücken, weil durch eine Rakete in Jessen-Nord eine Balkonverkleidung in Brand geschossen worden war. Größerer Schaden entstand hier zum Glück nicht.
Die Polizei fordert Eltern auf, ihren Pflichten hinsichtlich der Kontrolle gekaufter pyrotechnischer Gegenstände nachzukommen und deren Handhabung sorgfältig zu überwachen. Gewarnt wird auch vor Feuerwerkskörpern zweifelhafter Herkunft, aufgrund ihrer hohen Sprengkraft und der ungeprüften Qualität. Aber auch Geprüfte sind nicht ungefährlich, denn ihre Verbrennungstemperatur beträgt bis zu 3 500 Grad Celsius.
"Zur Vermeidung unnötiger Belästigungen", so Dieter Reiche, "dürfen pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgebrannt werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist die Anwendung pyrotechnischer Erzeugnisse grundsätzlich verboten."