Gesetzliche Regelung Deshalb müssen Hundebesitzer ihren Vierbeiner im Kreis Wittenberg anleinen
Ab 1. März müssen Hundebesitzer ihren Vierbeiner im Wald anleinen. Warum diese Regelung in der Brut- und Setzzeit sinnvoll ist und was zwei Weidmänner im Kreis Wittenberg für Erfahrungen gemacht haben.
Jessen/MZ. - Seit dem 1. März gilt wieder Leinenpflicht für Hunde. Wer bis zum 15. Juli seinen Vierbeiner in Feld oder Wald (Brut- und Setzzeit) einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt frei laufen lässt, riskiert eine saftige Geldstrafe. Wird diese gesetzliche Regelung in der Praxis eingehalten?
„Der Großteil der Hundebesitzer hält sich daran“, sagt Kreisjägermeister Guido Arndt, der täglich in Wald und Flur unterwegs ist und daher aus dem Nähkästchen plaudern kann. Die Beratungsresistenten kann er an einer Hand abzählen, meistens kommt dann die Antwort: „Mein Hund hört aufs Wort.“ Bei Überprüfung der Antwort stellt sich jedoch schnell heraus, dass der Vierbeiner seinen eigenen Kopf hat.
Arndt betont, dass jeder Hund über einen gewissen Jagdtrieb verfügt. Eine Bache zum Beispiel wird ihre Frischlinge immer wehrhaft verteidigen. Nach der Hauptwurfzeit von Mitte Januar bis Mitte Februar sind die Frischlinge auf den Schutz ihrer Mutter angewiesen. „Und die nimmt ihre Rolle sehr ernst“, weiß der Jessener Weidmann aus Erfahrung. Trotz aller gesetzlicher Regelungen zeigt Arndt Verständnis für Menschen, die ihren „besten Freund“ mal von der Leine lassen wollen. Diese sollten landwirtschaftliche Flächen, die noch nicht bewirtschaftet sind, nutzen.
Freundliche Ansprache
„Mancher Besitzer vergisst es auch einfach, seinen Hund sofort anzuleinen.“ Er öffnet den Kofferraum seines Auto, hat die Leine noch in der Hand – und der Vierbeiner saust nach der Fahrt erst einmal davon. Arndt erzählt, dass er den Besitzer dann freundlich anspricht und 99,9 Prozent sofort bemüht sind, den Fehler sofort zu korrigieren. Einige Bachen bauen ihre Wurfkessel nicht im tiefsten Wald, sondern in der Nähe gut frequentierter Wege.
Das Wild nimmt den Menschen durch Witterung grundsätzlich schnell wahr und versucht, jedem Konflikt aus den Weg zu gehen. Doch wie überall gibt es Ausnahmen von der Regel. Was rät der erfahrene Weidmann Leuten bei der Begegnung mit einem Wolf? Laut seiner Einschätzung ist selbst dieses Raubtier nicht auf Konfrontation aus. Menschen, die ein wenig ängstlich sind, sollen sich im Wald bemerkbar machen. In Ländern, wo zum Beispiel freilaufende Bären leben, hängen sich Wanderer Glocken an den Rucksack. In den heimischen Wäldern reicht ein lautes Gespräch oder ein klapperndes Schlüsselbund in der Tasche, um zu zeigen: Achtung, ich bin hier!
Karsten Berbig kann die Worte des Kreisjägermeisters nur unterstreichen. Wenn er die Hundebesitzer freundlich anspricht, ihren Vierbeiner in der Brut- und Setzzeit anzuleinen, passiere dies unverzüglich. „In meinem Revier Leetza, Wolfswinkel, Gadegast gibt es lediglich eine junge Frau, die meine Ansagen beharrlich ignoriert“, so der Jäger aus Zahna, der noch einmal auf die Wichtigkeit der Leinenpflicht von Anfang März bis Mitte Juli hinweist.
Ein freilaufender Hund stöbert in den Nestern der Bodenbrüter wie Ente, Rebhuhn oder Lerche, trägt die Eier davon oder beißt die Jungvögel tot. „Wenn er sich einem Wurfkessel nähert, sieht es schlecht für den Hund aus.“ Denn wenn sich die Bache in der Nähe befindet und Gefahr für ihre Frischlinge wittert, kenne sie kein Pardon. „Sie wird richtig aggressiv.“
Grundsätzlich wünscht sich der Weidmann mehr Verständnis für die Natur. Denn: Es sind nicht allein die Hundehalter, die ihm Sorgen bereiten. Beliebter Trendsport ist Geocaching. Wenn sich die Zielpunkte jedoch in Laichgebieten von Amphibien wie Kröten oder Fröschen beziehungsweise in der Bruthöhle eines Spechts befinden, höre der Spaß endgültig auf.
Gleichbleibendes Geräusch
Auch Berbig rät, sich im Wald bemerkbar zu machen. Jogger, die wie schon angedeutet ein klapperndes Schlüsselbund in der Jackentasche haben und ihre Runde laufen, verursachen täglich ein gleichbleibendes Geräusch, das von den Tieren nicht als Gefahr angesehen wird. Wer sich vorschriftsmäßig auf den Wegen aufhält, bietet dem Wild genügend Rückzugsgebiete. „Eine Schneise der Forst zählt nicht als Weg“, so der Jäger aus Zahna.
Was ihn stört, sich Spaziergänger, die ein Reh sehen und laut rufend von diesem Erlebnis erzählen. „Das habe ich vorsichtig umschrieben. Eigentlich sind es Schreie. Die Leute sollten sich mehr an der Natur erfreuen.“ Denn, und das hört Berbig ständig, liegt jedem der Naturschutz sehr am Herzen.
Raymond Kuhlert vom Ordnungsamt der Stadt Jessen erklärt, dass die Jäger den Leinenzwang im Wald durchsetzen. Da genügt meistens eine klare Ansage. Im Stadtgebiet, hier gilt ebenfalls Leinenpflicht, habe es Verstöße gegeben, die seitens des Ordnungsamtes geahndet werden mussten.