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Kommunalpolitik Diskussion um Hauptsatzung in Zahna-Elster

Der Bau- und Ordnungsausschuss der Stadt Zahna-Elster berät über Entschädigungen und Vergabegrenzen der Gremien und des Bürgermeisters. Wofür sich die Stadträte aussprechen.

30.08.2024, 16:00
Die Hauptsatzung der Stadt Zahna-Elster erfährt die erste Änderung, in dieser geht es um Geld.
Die Hauptsatzung der Stadt Zahna-Elster erfährt die erste Änderung, in dieser geht es um Geld. (Symbolfoto: imago)

Zahna-Elster/MZ/ASD. - Die in der konstituierenden Stadtratssitzung festgelegte Hauptsatzung der Stadt Zahna-Elster erhält die erste Änderung. Laut Hauptamtsleiterin Simone Kase in der Bau- und Ordnungsausschusssitzung (BOA), kam „die Mustersatzung für uns eigentlich zu spät“. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Wertgrenzen für die Auftrags- und Vergabeverfahren sowie neue Pauschalen für die Ehrenamtler.1 Neue Wertgrenzen für Gremien und Bürgermeister. Im Juli hatten die Räte entschieden, dass der Bürgermeister Bauaufträge bis 150.000 Euro vergeben kann. Sie hatten der Änderung zugestimmt, da es Aufträge betrifft, die zuvor im Haushalt beschlossen werden. Dadurch würde sich der Aufwand für diese Vergaben verringern, Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) und des Stadtrates entfielen.