Zum Schutz der Mitarbeiter und Patienten Besuchsverbot an Elbe-Elster-Klinik: Krankenhaus hat Regeln konkretisiert

Jessen/Herzberg/MZ - Zum Schutz der Mitarbeiter und Patienten hat das Elbe-Elster-Klinikum am Dienstag ein Besuchsverbot, so auch für den Standort Herzberg, ausgesprochen. Ausgenommen von diesem generellen Verbot sind unter bestimmten Voraussetzungen Besuche bei Sterbenden und Patienten in akut lebensbedrohlicher Situation, Kindern und Neugeborenen sowie ihren Müttern.
In diesen Fällen ist die Anmeldung an der Rezeption des jeweiligen Krankenhauses möglich. Konkretisierend wurde dazu am Mittwoch mitgeteilt: Kinder der Kinderstation dürfen für eine Stunde am Tag von den Eltern besucht werden. Geschwister sind nicht erlaubt.Väter zur Geburt mit oder ohne Familienzimmer müssen sich vorher die Genehmigung des Klinikums einholen. Väter dürfen ihre neugeborenen Kinder für eine Stunde am Tag besuchen. Geschwister sind nicht erlaubt. Die zugelassenen Besucher müssen, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus, ein negatives Testergebnis vorlegen (PCR nicht älter als 48 Stunden und Antigen nicht älter als 24 Stunden).