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Nach Verbrennverbot Nach Verbrennverbot: Werden Wertstoffhöfe zu früh geschlossen?

Von Joel Stubert 12.08.2019, 08:33
Der Wertstoffhof in Hettstedt.
Der Wertstoffhof in Hettstedt. Lukaschek

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt - Rene Hilpert besitzt ein Grundstück von rund 600 Quadratmetern. Er habe einiges an Grünschnitt auf seinem Grundstück liegen, sagt der Sangerhäuser. „Normal hätte ich das verbrannt, aber das geht ja nun leider nicht mehr.“

Es sei einfach zu viel, um es in Säcke zu packen oder gar in die Biotonne zu stopfen, sagt Hilpert. Er müsse wohl zum Wertstoffhof fahren, um den Grünschnitt abzugeben. „Doch die Öffnungszeiten machen es mir schwer“, so Hilpert.

Tatsächlich wirft ein Blick auf die Öffnungszeiten der drei Wertstoffhöfe des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft die Frage auf, warum man wie beispielsweise in Sangerhausen an keinem Tag der Woche länger als bis 16.30 Uhr geöffnet hat. „Für Arbeitnehmer ist so etwas ziemlich schwer zu realisieren“, findet Hilpert.

Eine Frage des Geldes

Michaela Heilek, Sprecherin des Landkreises, erklärt die Öffnungszeiten der Höfe in Sangerhausen, Hettstedt und Unterrißdorf unter anderem mit finanziellen Aspekten. „Für erweiterte Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe, bei Sicherstellung von deren weiterhin täglichen Erreichbarkeit, bedürfte es mehr Personal“, sagt Heilek.

„Gleichzeitig würde der Kostenaufwand steigen, was eine höhere Umlage von Kosten für diesen Bereich auf die Abfallgebühren nach sich ziehen würde.“

Generell sei der Betrieb von Wertstoffhöfen sehr kostenintensiv, erläutert die Sprecherin. Zudem deckten die dortigen Einnahmen die Kosten nicht. „Das bedeutet, die Kostendeckung ist über eine Umlage auf die allgemeinen Abfallgebühren, in der Regel sind das die Grundgebühren, herzustellen.“

Entschieden hat die aktuelle Regelung der Kreistag - mit dem Beschluss zum Abfallwirtschaftskonzept 2011 bis 2021. Dabei sei ein kostenoptimierter Betrieb und eine tägliche Erreichbarkeit der Höfe entscheidend gewesen.

Eine Änderung der aktuellen Verhältnisse obliegt nun ebenfalls dem Kreistag. „Grundsätzlich kann eine Änderung der Öffnungszeiten geprüft werden, da es diesbezüglich schon Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern gab“, meint Heilek.

Kreistag entscheidet über erweiterte Öffnungszeiten

Dabei könnten beispielsweise auch die Öffnungszeiten erweitert werden - allerdings mit der Folge eines zusätzlichen Schließtages. „Denn die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen müssen beachtet werden.“ Auch erweiterte Öffnungszeiten an Samstagen über 12 Uhr würden höhere Kosten verursachen, „da nach dem Tarifrecht entsprechende Zeitzuschlagszahlungen bindend sind“.

Auch hier liegt die Entscheidungskompetenz beim Kreistag. Heilek wies erneut darauf hin, dass für die Grünabfallentsorgung „eine Reihe servicefreundlicher und haushaltsnaher Abholmöglichkeiten zur Verfügung stehen“. So etwa Grünabfallsack-/Banderolensammlung, „Grünschnitt statt Sperrmüll“ und die Straßensammlungen im Frühjahr und Herbst. (mz)