Abwasseranschlüsse in Hettstedt Abwasseranschlüsse in Hettstedt: AZV soll altes Finanzierungsmodell anwenden

Hettstedt - Das Gerangel um die Finanzierung von Abwasseranschlüssen in der Stadt Hettstedt bekommt eine jähe Wendung. Die Linksfraktion im Stadtrat will einen Vorstoß wagen, zur früheren Reglung im ehemaligen Hettstedter Abwasserzweckverband (AZV) eines gebührenfinanzierten Modells zurückzukehren.
Der Stadtrat soll auf seiner Sitzung am Dienstag die Vertreter der Kupferstadt beauftragen, die Verbandsversammlung im Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze zu einem Beschluss über dieses Finanzierungsmodell zu bewegen. Demzufolge sollen die Kosten für Investitionen im Abwasserverband ab dem nächsten Jahr wieder über eine höhere Verbrauchsgebühr von allen Grundstücksbesitzern getragen werden. Bis 2013 hatte der Hettstedter Verband so verfahren.
Nach der Fusion mit Mansfeld-Schlenze ging es erst so weiter, bis die Landesregierung die Abwasserzweckverbände dazu „verdonnerte“, Anschlussbeiträge von den Hausbesitzern zu verlangen. Und das auch noch rückwirkend vor 1991, als das Kommunalabgabengesetz von Sachsen-Anhalt verabschiedet wurde. Das führte zu heftigen Protesten in den Verbänden, die bis dahin das gebührenfinanzierte Modell angewandt hatten.
Inzwischen gibt es eine Musterklage der Linksfraktion des Landtages vor dem Landesverfassungsgericht, das entscheiden soll, ob diese Vorgehensweise rechtens ist. Bürgerinitiativen aus Hettstedt und anderen betroffenen Regionen wollen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn diese Regelung der nachträglich erhobenen Anschlussbeiträge nicht wieder aufgehoben werden sollte.
„Wir sollten diesen Schritt wagen“, so Harti Rische, Fraktionschef der Linken im Stadtrat und früher Vorsitzender des Hettstedter Abwasserzweckverbandes. Er hat sich von Anfang an gegen die Erhebung von Anschlussbeiträgen gewandt, obwohl der Verband Mansfeld-Schlenze diese vor der Fusion schon immer erhoben hat.
AZV-Geschäftsführer Steffen Zwanzig kann den Vorstoß der Linken nicht nachvollziehen. Die Gesetzeslage sei inzwischen eindeutig, sagte er auf Anfrage der MZ. Er verwies dabei auch auf ein Gutachten des Landesrechnungshofes, in dem steht, dass Abwasserverbände Anschlussbeiträge zu erheben hätten. Eine Rückkehr zum gebührenfinanzierten Modell könne es nicht geben, so Zwanzig. Er kündigte an, Widerspruch einzulegen, falls solch ein Beschluss in der nächsten Verbandsvertreterversammlung gefasst werden sollte. (mz)