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Was darf ich? Was darf ich?: Fragen rund ums Thema Hartz IV

17.07.2016, 17:18
Menschen betreten eine Arbeitsagentur.
Menschen betreten eine Arbeitsagentur. dpa/Symbol

Halle (Saale) - Hier sollen einige Fragen zum Thema Hartz IV beantwortet werden.

HarDaniela K., Bitterfeld-Wolfen: Ich werde demnächst Hartz IV beziehen. Muss ich dann jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird? Kann ich sie ablehnen, wenn ich sie mir nicht zutraue?
Wenn Ihre Vermittlungsfachkraft einschätzt, dass die angebotene Tätigkeit die richtige für Sie wäre, sollten Sie sich auf jeden Fall bewerben, wollen Sie keine Sanktionen wegen Ablehnung der angebotenen Beschäftigung riskieren. Anders wäre es, wenn ein Arbeitgeber in einem Bewerbungsgespräch mit Ihnen feststellt, dass Sie doch nicht infrage kommen.

Udo N., Eisleben: Was darf ich zu Hartz IV noch anrechnungsfrei hinzuverdienen?
Falls Sie noch einen Job ausüben können, bleiben von dem Verdienst 100 Euro anrechnungsfrei. Was darüber hinausgeht, wird unter Berücksichtigung weiterer Freibeträge nach Paragraf 11b Absatz 3 SGB II auf den Bezug von Arbeitslosengeld 2 angerechnet.

Katarina H., Freyburg: Mein Sohn war sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Er hat dann studiert, wird das Studium im September mit dem Masterabschluss beenden. Könnte er, falls er keine Arbeit bekommt, Arbeitslosengeld (Alg) beziehen? Oder müsste er Hartz IV beantragen? Er wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft. Der Partner verdient netto 1.050 Euro.
Bei einem Antrag auf Arbeitslosengeld werden zunächst die letzten zwei Jahre betrachtet. Da Ihr Sohn während des Studiums nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, bestünde nach Abschluss des Studiums kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Er könnte dann aber beim Jobcenter Leistungen nach Hartz IV beantragen. Jedem Partner steht ein Regelbedarf von 364 Euro zu, macht 728 Euro. Dazu die Miete addiert, ergibt den Gesamtbedarf, der sich aber durch das anzurechnende Einkommen mindert. Inwieweit dann Anspruch auf Alg 2 besteht, müsste wegen Erfüllung weiterer Anspruchsvoraussetzungen noch näher geprüft werden. Ihr Sohn sollte auf jeden Fall einen Antrag stellen auch unter dem Aspekt, dass zum Beispiel Bewerbungs- oder Reisekosten für Vorstellungsgespräche übernommen werden könnten.

Jana P., Bernburg: Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, bekomme 554 Euro Arbeitslosengeld, mein Partner bezieht Hartz IV, also Arbeitslosengeld 2 (Alg 2). Könnte ich aufstockend noch Alg 2 bekommen? Gibt es dafür eine Grenze? Die Mietkosten betragen 385 Euro.
Nein, eine starre Grenze gibt es nicht. Der Leistungsbezug richtet sich immer nach dem Bedarf. Sie bilden mit Ihrem Mann eine Bedarfsgemeinschaft. Pro Partner stehen 364 Euro Regelbedarf zu. Hinzu kommt die Miete, macht insgesamt einen Bedarf von 1.113 Euro. Davon abgezogen wird Ihr Alg von 554 Euro minus eines Freibetrages von 30 Euro, eventuelle Kfz-Haftpflichtversicherung und Riester-Rentenbeitrag.

Sabine B., Salzlandkreis: Ich beschäftige jetzt in einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis das dritte Jahr eine Ausländerin, die auch hier wohnt. Falls ich nach einigen Jahren mein Geschäft aufgebe und in Rente gehe, hätte sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld beziehungsweise Alg 2?
Bei einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsaufgabe gelten für Ihre ausländische Arbeitnehmerin die gleichen Regelungen wie für deutsche Arbeitnehmer. Nach einem Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, soweit es der Aufenthaltstitel zulässt oder es sich um eine EU-Bürgerin handelt. Sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben und die ausländische Arbeitnehmerin bis dahin bei Ihnen gearbeitet haben, kann sie zunächst einen Antrag auf Alg stellen. Für den Fall, dass ihr nur geringes Arbeitslosengeld zusteht, könnte sie zudem aufstockend Alg 2 beantragen.

Marianne W., Magdeburg: Wird die Witwenrente auf Alg 2 angerechnet?
Ja, die Witwenrente zählt als Einkommen und wird auf den Alg-2-Bezug angerechnet. Ausnahme: Im sogenannten Sterbevierteljahr erhält der überlebende Ehegatte drei Monate lang die volle Rente seines verstorbenen Ehegatten. Der Betrag, der über die Höhe der normalen Witwenrente hinaus gezahlt wird, bleibt im sogenannten Sterbevierteljahr gegenüber ihrem Alg-II-Bezug anrechnungsfrei.

Anne S., Burgenlandkreis: Unser Sohn, 20 Jahre alt, arbeitet derzeit nicht, ist aber arbeitsuchend gemeldet und wohnt noch bei uns. Er beginnt im September eine Lehre. Könnte er bis dahin Alg 2 beziehen?
Es steht ihm frei, einen Antrag auf Alg 2 zu stellen. Da Ihr Sohn mit Ihnen und Ihrem Mann in einer Wohnung lebt und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, bilden Sie alle eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, bei der Berechnung von möglichem Alg 2 müssen die Einkommen und verwertbaren Vermögen aller Personen berücksichtigt werden. Von der Höhe ist abhängig, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Beate R., Halle: Das Arbeitslosengeld unseres Sohnes läuft demnächst aus. Muss er dann zwingend Alg 2 beantragen? Er besitzt Angespartes. Wir verfügen ebenfalls über Vermögen. Da mein Mann verdient, ich bin Hausfrau, würde er kein Alg 2 in Euro und Cent bekommen. Auch ist der Sohn kranken- und pflegeversichert. Könnten wir unseren Sohn freiwillig rentenversichern?
Der Alg-2-Bezug ist grundsätzlich abhängig von der Bedürftigkeit. Schließen der Verdienst Ihres Mannes und Ihr vorhandenes Vermögen von vornherein einen Leistungsbezug Alg 2 aus, muss Ihr Sohn keinen Antrag stellen. Weder nach dem Auslaufen von Arbeitslosengeld noch sonst besteht ein Zwang. Die Frage zur freiwilligen Rentenversicherung müssten Sie mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.

Günter M., Nebra: Ich beziehe Alg 2. Gibt es einen Zuschuss für Haustiere? Kann Hundefutter bezahlt werden?
Nein, für Haustiere gibt es keinen Zuschuss. Auch das Hundefutter müssen Sie selbst aus Ihrer Regelleistung bezahlen.

Lina F., Bitterfeld-Wolfen: Wie viel Vermögen darf man haben, damit es bei einem Hartz-IV-Bezug unangetastet bleibt? Ich bin 60 Jahre alt.
Alle nach dem 1. Januar 1948 Geborenen haben einen Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Außerdem gibt es einen einmaligen Freibetrag für notwendige Anschaffungen von 750 Euro. Zudem kann ein Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr für Vermögen bei einem abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag hinzukommen. Dieser muss dann aber zwingend so gestaltet sein, dass er einen Verwertungsausschluss bis zum 60. Lebensjahr einschließt. Zusätzlich ist das geförderte Vermögen in der Riester-Rente geschützt. Die Freibeträge gelten in einer Bedarfsgemeinschaft (Ehepaar) je für Mann und Frau. Entsprechend Ihrem Alter steht Ihnen ein Vermögensfreibetrag von 9.750 Euro zu. Unter Umständen kämen die oben genannten weiteren Beträge hinzu.

Susanne P., Mansfelder Land: Ich bekomme Alg 2. Inwieweit würde mir eine Erbschaft von 60.000 Euro auf den Bezug angerechnet werden?
Bei laufendem Alg-2-Bezug zählt die Erbschaft im Monat des Zuflusses als Einkommen und muss auf den Bedarf angerechnet werden. Damit fielen Sie ab diesem Monat aus dem Bezug des Alg 2 heraus, da Ihr Einkommen höher ist als Ihr monatlicher Bedarf. Nach Paragraf 11 Absatz 3 SGB II ist deshalb das Erbe, sprich die einmalige Einnahme, auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit dem entsprechenden Teilbetrag von 10.000 Euro (60.000 geteilt durch 6) zu berücksichtigen. Da das Einkommen damit in dieser Zeit den monatlichen Bedarf übersteigt, haben Sie keinen Anspruch auf Alg 2. Sofern Sie nach Ablauf des halben Jahres erneut einen Antrag auf Alg 2 stellen, wird das noch vorhandene Geld jetzt als Vermögen berücksichtigt. Für Vermögenswerte gelten höhere Freibeträge, so dass Sie gegebenenfalls erneut Anspruch auf Alg 2 haben könnten. Übersteigt das noch vorhandene Geld den Vermögensfreibetrag allerdings, besteht kein Anspruch auf Alg 2. Bitte beachten Sie: In den Monaten, in denen Sie kein Alg 2 beziehen, müssen Sie sich freiwillig krankenversichern.

Hanna T., Halle: Mir geht es um die Erbschaft bei einem Alg-2-Bezieher. Bei laufendem Bezug wird doch ein Erbe als Einkommen auf sechs Monate aufgeteilt. Was passiert danach? Ist dann wieder ein Alg-2-Bezug möglich, auch wenn ich noch einen ziemlich hohen Restbetrag haben würde?
In dem Fall gilt das Restvermögen aus der Erbschaft nach Ablauf der sechs Monate nicht mehr als Einkommen. Es wird Ihrem Vermögen zugerechnet. Ist der übersteigende Teil des Vermögens höher als der dreimonatige Alg-2-Bedarf, erfolgt eine volle Ablehnung des Alg-2-Bezuges. Ist das nicht der Fall, also wird der dreimonatige Bedarf unterschritten, erfolgt nur eine teilweise Ablehnung des Bezuges, beispielsweise für ein oder zwei Monate. Danach wird Ihr Alg 2 weiter gezahlt, soweit die Voraussetzungen bestehen. Gegebenenfalls sollten Sie prüfen, inwieweit der Restbetrag auch als besonders geschützte Altersvorsorge angelegt werden könnte.

Katrin W., Naumburg: Kann ein Zwanzigjähriger, der noch im Haushalt der Eltern lebt, allein einen Antrag auf Alg 2 stellen?
Er kann zwar einen Antrag stellen, dieser würde aber auch für die Eltern gelten, da das bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres im Haushalt der Eltern lebende Kind immer zu der Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört. Das heißt, alle Einkommen und Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden bei der Berechnung von Alg 2 berücksichtigt.

Sophie L., Quedlinburg: Inwieweit gilt eine andere Berechnung, wenn unser Sohn nicht mit uns in einer Bedarfs-, sondern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt?
Leben Hartz-IV-Empfänger mit ihrem Kind in einer Wohnung, zählt das Kind bis zu seinem 25. Geburtstag mit zu ihrer Bedarfsgemeinschaft und für alle zusammen muss ein Antrag auf Hartz IV gestellt werden. Wird das Kind 25 Jahre alt, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft heraus und zählt nur noch in Form der Haushaltsgemeinschaft mit. Auf Ihren Sohn bezogen bedeutet das, dass dessen Einkommen und Vermögen in Bezug auf Ihren Alg-II-Bezug keine Rolle mehr spielen. Die Miete wird zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt. Wenn der Sohn über das 25. Lebensjahr hinaus auch hilfebedürftig ist, so müsste er selbst einen Antrag auf Alg II stellen. Er bildet dann für sich eine Bedarfsgemeinschaft.

Ich bin der Überzeugung, dass die Bearbeitung meines Hartz-IV-Antrages fragwürdig ist. Wohin kann ich mich wenden?
Wir raten Ihnen, zur Klärung um einen Termin in dem zuständigen Fachbereich zu bitten. Und sollte der nicht gewährt werden, sollten Sie das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters einschalten.

Heidi F., Bernburg: Wie groß darf eine Wohnung oder ein Haus sein, damit das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft übernimmt?
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, auf dem Land wird einem Alg-2-Empfänger möglicherweise mehr Wohnfläche zugestanden als in der Stadt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Jobcenter nach den als angemessen angesehenen Richtwerten.

Peter D., Halle: Mir werden jetzt 3000 Euro aus einem Versicherungsvertrag ausgezahlt und mir wird deswegen Hartz IV gestrichen. Ich empfinde das als Sauerei.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass verwertbares Vermögen, das über den Freibeträgen liegt, nämlich 150 Euro pro Lebensjahr, und einmalig 750 Euro für notwendige Anschaffungen für die Sicherung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist. Soweit dieses nicht über einen Versicherungsvertrag ausdrücklich für die Altersvorsorge geschützt ist. Bei der Auszahlung handelt es sich um eine Umwandlung von bereits vorhandenem Vermögen in Geldeswert. Der ausgezahlte Betrag bleibt daher nur im Rahmen der Vermögensfreibeträge geschützt. Die vom Jobcenter getroffene Entscheidung erlässt dieses mit einem Bescheid, der mit einem Widerspruch angefochten werden kann.

Kerstin Metze und Dorothea Reinert notierten Fragen und Antworten. (mz)