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Hilflosigkeit ausgenutzt? Vergewaltigung in Halle? Junger Afghane soll Frau vergewaltigt haben

Von Maximilian Mühlens 07.12.2018, 05:00
Der Bogen über dem Portal zum Landgericht in Halle (Saale)
Der Bogen über dem Portal zum Landgericht in Halle (Saale) dpa/Archiv

Halle (Saale) - War es eine Vergewaltigung, oder war es keine? Dieser Frage muss das Landgericht Halle seit Donnerstag beantworten und hat mit einer umfangreichen Beweisaufnahme begonnen.

Angeklagt ist ein 19-jähriger Afghane aus Merseburg. Er soll sich am 10. April 2018 gegen 1.50 Uhr in der Wohnung einer Bekannten auf der Silberhöhe an einer ebenfalls dort anwesenden Frau vergangen haben. Das Opfer soll dabei, laut Staatsanwaltschaft Halle, alkoholisiert gewesen sein und unter dem Einfluss von starken Medikamenten gestanden haben. Vor Gericht sagten nun sowohl der Angeklagte, als auch die betroffene Frau aus, die als Nebenklägerin auftrat.

Prozess um Vergewaltigung in Halle: War Alkohol im Spiel?

Der 19-jährige Afghane, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, äußerte sich gegenüber dem Vorsitzenden Richter umfassend. Seine Angaben wurden von einem Dolmetscher übersetzt. Der Angeklagte widersprach, dass es zu einer Vergewaltigung gekommen sei, vielmehr sei es zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen. Von einem Freund habe er die Telefonnummer einer Frau bekommen, die mit ihm Sex haben wolle. Dabei soll es sich um die Frau gehandelt haben, der die Wohnung auf der Silberhöhe gehört.

„Ich bin dann zu der Adresse gefahren“, so der Angeklagte. Im Verlauf des Abends kam dann auch das spätere Opfer in die Wohnung. Während die Frauen Alkohol - darunter Bier, Wein und Pfefferminzlikör tranken - soll der junge Afghane nichts getrunken haben. Später soll die Wohnungsbesitzerin ihr Zuhause verlassen haben, so dass der Angeklagte und die Nebenklägerin alleine waren. „Sie war betrunken und wollte Sex mit mir haben. Sie öffnete mir die Hose“, so der junge Mann. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.

Prozess um Vergewaltigung in Halle: Opfer nimmt Medikamente

Die 33-jährige Nebenklägerin schilderte die Ereignisse anders. Sie war in der Wohnung, weil sie der Bekannten, der die Wohnung gehört, einen Hund überlassen wollte. Man habe zusammen getrunken, später hätte man bei ihr einen Promillewert von 1,2 festgestellt. Aufgrund einer psychischen Erkrankung muss sie starke Medikamente nehmen.

„Durch die Tabletten war ich sehr müde, so dass ich auf der Couch eingeschlafen bin“, so die junge Frau. Durch das Bellen ihres Hundes sei die 33-Jährige aufgewacht und habe wahrgenommen, wie der Angeklagte sich an ihr verging. „Ich habe versucht ihn runterzuschubsen, aber das hat nicht geklappt“, so die Nebenklägerin.

Insgesamt sind noch vier Verhandlungstage vor dem Landgericht angesetzt. (mz)