Verdi greift erstmals Öffnungszeiten in Halle an Verdi greift erstmals Öffnungszeiten in Halle an: Nie mehr Shoppen am Sonntag?

Halle (Saale) - Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi geht gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Halles Innenstadt vor. Die Stadt hatte mit einer Allgemeinverfügung vier verkaufsoffene Sonntage genehmigt, die mit Großveranstaltungen auf dem Markt in Verbindung stehen: den 7. April (Ostermarkt), den 3. November (Lichterfest) sowie den 1. und 15. Dezember (Weihnachtsmarkt).
Außerdem hat Verdi einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Halle gegen die Ladenöffnung am 7. April gestellt. Es ist das erste Mal, dass die Gewerkschaft die Rechtmäßigkeit verkaufsoffener Sonntage in Halles Innenstadt gerichtlich überprüfen lässt. Ziel sei der Schutz der Angestellten.
Verkaufsoffener Sonntag in Halle: Wie Verdi argumentiert
„Ein Fest ist nicht dazu da, den Händlern auch an Sonntagen gute Geschäfte zu ermöglichen. Tatsächlich werden verkaufsoffene Sonntage wie bei Ostermärkten dazu missbraucht, Leute überhaupt erst in die Stadt zu locken“, sagt Gewerkschaftssekretärin Michaela Rücker-Harckenthal der MZ. Noch hat das Verwaltungsgericht keinen Termin genannt, wann über den Antrag von Verdi entschieden wird. „Zumeist werden diese Eilverfahren schriftlich geführt. Die Stadt wird von uns unter anderem aufgefordert, Unterlagen zu den prognostizierten Besucherzahlen vorzulegen“, sagt Gerichtssprecherin Nicola Baus.
Verdi stützt sich unter anderem auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sonntagsöffnung von 2015. Die Bundesrichter hatten die Anforderungen präzisiert, nach denen Städte maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr genehmigen können. So muss ein besonderer Anlass gegeben sein, etwa ein örtliches Fest. Diesen Punkt erfüllt Halle. Allerdings geht das Bundesverwaltungsgericht noch weiter.
Bundesverwaltungsgericht: Sonntagsöffnung darf nur ein Zusatz sein
Eine Sonntagsöffnung darf nur ein Zusatz sein. Das heißt, das Fest alleine muss mehr Besucher anziehen, als es ein verkaufsoffener Sonntag schaffen würde. Beim Lichterfest und beim Weihnachtsmarkt dürfte Halle gute Karten haben, der Ostermarkt allerdings steht und fällt vor allem mit dem Wetter. Die Stadt will die verkaufsoffenen Sonntage nicht kampflos aufgeben. „Wir halten an unserer Allgemeinverfügung fest. Die anlassgebenden Veranstaltungen ziehen jährlich überdurchschnittlich viele Einwohner und Besucher an und tragen damit zur Steigerung der Attraktivität der halleschen Innenstadt bei“, sagt Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos).
Die City-Gemeinschaft, die die verkaufsoffenen Sonntage beantragt hatte, hofft, dass Verdi keinen Erfolg hat. „Die Sonntagsöffnungen sind eine Tradition, die zu den Festen gehört“, meint City-Manager Wolfgang Fleischer. Und er verhehlt nicht, dass diese Sonntage wichtige Umsatzquellen sind. Es sei ihm nicht bekannt, dass sich Angestellte in halleschen Geschäften über die Sonntagsarbeit beschwert hätten.
Gewerkschafterin Rücker-Harckenthal sieht das anders. „Es gibt Berufe, da geht es nicht ohne Sonntagsarbeit, etwa in der Medizin. Aber niemand verhungert, weil Geschäfte am Sonntag zu sind.“ Es gelte das im Grundgesetz verankerte Gebot der Sonntagsruhe. Sollte das Gericht die Genehmigung der Stadt bestätigen, werde man es akzeptieren. (mz)
