Urteil des Bundesgerichtshofs Urteil des Bundesgerichtshofs: Untreue-Prozess gegen OB Wiegand wird neu aufgerollt

Karlsruhe - Der Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) beginnt von vorne. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Dienstag die Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch für den Rathaus-Chef zugelassen. Damit muss sich nun eine andere Wirtschaftsstrafkammer erneut mit dem Fall beschäftigen. Das bedeutet, dass alle Zeugen erneut gehört, alle Dokumente erneut gewürdigt werden müssen. Das erste Verfahren gegen Halles OB hatte mehr als sieben Monate gedauert und war am 9. Februar 2015 mit einem Freispruch zu Ende gegangen.
Die Staatsanwaltschaft wirft Wiegand Untreu in drei Fällen vor. Er soll seinen drei engsten Mitarbeitern – Büroleiterin Sabine Ernst sowie den Referenten Oliver Paulsen und Martina Wildgrube – mehr Gehalt zugebilligt haben als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen. Sie hatte im ersten Prozess 16 Monate auf Bewährung gefordert. Wiegand hat dagegen die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Die berufliche Erfahrung der drei Mitarbeiter rechtfertige dieses Gehalt, er habe das ausführlich rechtlich geprüft.
Wann der neue Prozess beginnen wird, ist noch unklar (mz)