Unterhalt für Kinder Unterhalt für Kinder: Säumige Zahler kosten die Stadt Halle Millionen

Halle (Saale) - Wenn Eltern sich trennen, geht es im Anschluss oft auch ums Geld - um den Unterhalt für gemeinsame Kinder. Nicht immer können oder wollen unterhaltspflichtige Elternteile den Unterhalt für die eigenen Kinder auch leisten, nachdem die Beziehung zum Partner in die Brüche gegangen ist.
In solchen Fällen springt zuerst der Staat ein und schießt den Kindesunterhalt für den Elternteil, bei dem das Kind wohnt, vor. Zwei Drittel der Kosten tragen Bund und Land zu gleichen Teilen. Das übrige Drittel übernimmt die Stadt. Halle zahlte bis Ende vergangenen Jahres für 2.605 Kinder Unterhaltsvorschüsse aus der Stadtkasse, wie die Beigeordnete für Bildung, Soziales und Gesundheit, Katharina Brederlow, sagt. Im Jahr davor saß die Stadt auf einer Rechnung von 2,87 Millionen Euro, die sie zuvor für Unterhaltszahlungen gezahlt und die dazugehörigen Personalkosten aufgebracht hatte. Insgesamt hat sich mittlerweile ein Schuldenberg von insgesamt mehr als 10,7 Millionen Euro aufgetürmt.
Unterhalt für Kinder: Chancen der Stadt, das Geld von säumigen Eltern zurückzubekommen sind gering
Die Chancen der Stadt, das Geld von säumigen Eltern zurückzubekommen sind indes gering. Nur 14,5 Prozent der Unterhaltspflichtigen Eltern (Stand 31.12.2015), die selbst nichts an ihre Kinder zahlen, begleichen überhaupt irgendwann ihre Schulden bei der Stadt. Nach Paragraf 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes kann der Staat „zeitlich uneingeschränkt“ zurückfordern. Wer aber zum Beispiel Harzt IV bezieht, ist von der Unterhaltspflicht ausgenommen, bis er wieder Arbeit bekommt. Geschieht das nie, wird er oder sie auch nie zur Kasse gebeten.
In diesem Jahr rechnet die Stadt mit einer Belastung von 2,85 Millionen Euro, die sie für Unterhalt zuschießen muss. Wie hoch der Anteil der Väter bei den säumigen Zahlern ist, kann die Stadt nicht sagen. „Durchschnittlich werden pro Kind und Monat 154 Euro gezahlt“, sagt Brederlow. Sobald Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) - wie angekündigt - die Bezugsberechtigung gesetzlich ausweitet, bedeute das mehr finanzielle Sicherheit für Alleinerziehende, und zugleich eine größere Belastung für die öffentliche Hand.
Wie viel Unterhalt jedem Kind zusteht, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt
Wie viel Unterhalt jedem Kind zusteht, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Seit Jahresanfang ist der Mindestanspruch angestiegen. Kinder bis fünf Jahre bekommen sieben Euro mehr, Sechs- bis Elfjährigen stehen neun Euro mehr zu und Kinder zwischen 12 und 17 erhalten zehn Euro im Monat mehr.
Je nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes sind monatlich zwischen 342 und 844 Euro zu zahlen. Bei der Berechnung wird im Regelfall davon ausgegangen, dass der Zahler Unterhalt für zwei Personen aufbringen muss. Entweder für seinen Ex-Partner und ein Kind oder für zwei Kinder. (mz)