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Ex-Direktor aus Halle Uniklinikum Leipzig Wolfgang Fleig - Ex-Direktor aus Halle wird in Leipzig der Stuhl vor die Tür gesetzt

Von Walter Zöller 20.02.2019, 13:10
Wolfgang E. Fleig, auf einer Pressekonferenz in Leipzig. (Archivfoto)
Wolfgang E. Fleig, auf einer Pressekonferenz in Leipzig. (Archivfoto) dpa-Zentralbild

Leipzig/Halle (Saale) - Es ist eine glänzende Karriere, an deren Ende ein Eklat steht: Der Mediziner Wolfgang Fleig, der von 1993 bis 2005 Direktor der Klinik für Innere Medizin am Uniklinikum Halle war und in der Saalestadt wohnt, ist seit Dienstagabend nicht mehr Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig (UKL).

Der Aufsichtsrat setzte dem 69-Jährigen den Stuhl vor die Tür. Hintergrund ist ein ungewöhnlicher Konflikt: In dem Streit geht es um die Frage, wann der langjährige Medizinische Vorstand den Spitzenposten im UKL regulär hätte verlassen sollen - schon in wenigen Wochen am 31. März 2019 oder am 30. September 2020.

Uniklinik Leipzig: Abberufung Fleigs erfolge aus „wichtigem Grund“

Der Aufsichtsrat des Leipziger Uniklinikums teilte in einer Presseerklärung mit, die sofortige Abberufung Fleigs erfolge aus „wichtigem Grund“. Auf MZ-Nachfrage sagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats Knut Löschke, das Vertrauensverhältnis sei unwiderruflich zerstört. Er wies in diesem Zusammenhang auf eine durch Fleig begonnene juristische Auseinandersetzung hin.

Eigentlich ist Fleig bis zum 30. September 2020 als Medizinischer Vorstand berufen, so lange läuft sein Fünfjahresvertrag noch. Fleig habe nach Angaben des Aufsichtsratsvorsitzenden vor einiger Zeit aber darum gebeten, den Vertrag vorzeitig am 31. März dieses Jahres auslaufen zu lassen. Der Aufsichtsrat sei diesem Wunsch gefolgt. Dann aber habe Fleig seine Meinung geändert und auf seinen ursprünglichen Vertrag verwiesen. Eine Rückkehr zu der alten Vereinbarung sei aber, so Löschke, nicht möglich. Die Ausschreibung der Stelle laufe, diesen gesetzlich geregelten Prozess könne man nicht mehr zurückdrehen.

Fleig hat eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht

Für Fleig stellt sich die Situation anders dar. Er habe sich nach langem Drängen tatsächlich vor einiger Zeit bereiterklärt, bereits am 31. März 2019 und nicht erst am 30. September 2020 als Medizinischer Vorstand aufzuhören. Hintergrund sei die Überlegung gewesen, dass auch der Fünfjahresvertrag des gleichberechtigten Kaufmännischen Vorstands im Dezember 2020 auslaufen sollte. Da habe die Gefahr bestanden, dass an der Spitze eine für das Universitätsklinikum gefährliche Vakanz entstanden wäre. „Das wollte ich vermeiden“, sagt Fleig.

Tatsächlich sei eine ganz andere Lage entstanden, da der Kaufmännische Vorstand Ende 2018 nach Hamburg gewechselt ist und der neue Vorstand erst am 1. August 2019 anfängt. „Mit meinem Ausscheiden zum 31. März wäre genau die Vakanz entstanden, die man verhindern wollte“, so Fleig. Somit sei die Voraussetzung für die damalige Zusage entfallen.

Fleig hat eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Die Reaktion des Aufsichtsrats auf diese „Klärung einer strittigen Rechtsfrage“ könne man wohl nicht als Vertrauensentzug, sondern eher als Maßreglung werten, meint er. Aufsichtsratschef Löschke teilte unterdessen mit, er bedauere es „persönlich sehr, dass die Entscheidung bezüglich Professor Fleig, dessen erfolgreiches Wirken für das UKL unbestritten ist, so getroffen werden musste“. (mz)