Unfall im Saline-Freibad in Halle Unfall im Saline-Freibad in Halle: Durfte Sechsjähriger alleine rutschen?

Halle (Saale) - Die Stadtwerke in Halle werden sich vorerst nicht zu den Umständen äußern, die vergangenen Samstag zu dem schweren Unfall im Saline-Freibad geführt haben. Ein Sechsjähriger wäre dabei fast im Rutschbecken der Anlage in der Innenstadt ertrunken. „Wegen seiner Schwere wird der Unfall in der Saline von der Polizei untersucht. Daher ist es uns nicht möglich, weitere Informationen zum Unfallhergang zu geben“, sagte Corinne Richert von der Stadtwerke-Pressestelle auf MZ-Nachfrage.
Bis zu 2.500 Badegäste an heißen Tagen
Am vergangenen Samstag seien zwei vollausgebildete Badeaufsichten im Freibad Saline im Einsatz gewesen. Beide hätten das geforderte Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber. Damit trage die Bäder Halle GmbH, die für die Stadtwerke den Betrieb von Saline und Nordbad organisiert, den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht Rechnung.
Die Saline hatte laut Richert zum Zeitpunkt des Unfalls etwa 180 bis 200 Gäste. An heißen Sommertagen seien zu Spitzenzeiten bis zu rund 2.500 Tagesbesucher in dem Freibad. Das Aufsichtspersonal sei also am vergangenen Samstag zumindest mit Blick auf die Zahl der Gäste nicht überfordert gewesen. Grundsätzlich, so die Sprecherin, würde der Einsatz von Rettungsschwimmern dem Besucherandrang angepasst, an besonders heißen, besucherstarken Tagen bei Bedarf auch aufgestockt. Ob aber am Samstag, als sich der Unfall ereignete, ein Rettungsschwimmer neben dem Rutschbecken stand, das ließen die Stadtwerke abermals offen - eben mit Verweis auf die Ermittlungen der Polizei.
Verweis auf Nutzungsvorschriften
Richert wies jedoch auf Nutzungsvorschriften in Form von Schildern an der laut den Stadtwerken Tüv-geprüften Rutsche hin. Auf den Tafeln stehe geschrieben, dass Kinder unter sechs Jahren nur in Begleitung, Mädchen und Jungen von sechs bis acht Jahren nur unter Beaufsichtigung der Erziehungsberechtigten rutschen dürften. Ob die Mutter des Jungen, der inzwischen nicht mehr in Lebensgefahr schwebt, die Hinweise kannte, blieb am Dienstag offen. Unbeantwortet ist bisher auch die Frage, wo sich die 31-Jährige zum Unfallzeitpunkt aufhielt.
Eine mögliche Verletzung ihrer persönlichen Aufsichtspflicht ist daher ebenso Bestandteil der Ermittlungen wie der Aufenthaltsort der Rettungsschwimmer. Zeugen des Geschehens sagten gegenüber der MZ, dass kein Aufsichtspersonal an dem Becken war, als der Sechsjährige nach dem Rutschen für Minuten unter Wasser blieb. Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen gibt die Polizei, ebenfalls mit Verweis auf die laufenden Untersuchungen, nicht bekannt. (mz)