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Tod einer Schweizerin Tod einer Schweizerin: Weiteres Urteil gegen Doppelmörder jetzt rechtskräftig

12.12.2013, 18:31
Der Angeklagte (li.) mit Verteidiger Stephan Bonell im Gerichtssaal.
Der Angeklagte (li.) mit Verteidiger Stephan Bonell im Gerichtssaal. dpa/ARCHIV Lizenz

Halle (Saale)/dpa. - Das Urteil gegen einen 42-Jährigen, der eine Bekannte aus der Schweiz getötet hatte, ist jetzt rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Mordes verlangt hatte, habe ihren Revisionsantrag zurückgenommen, teilte das Landgericht Halle am Donnerstag mit. Das Gericht hatte am 30. September gegen den Mann - unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung wegen Doppelmordes - die Höchststrafe von lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verhängt. Allerdings sprachen die Richter ihn nicht wegen Mordes, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig.

Verurteilung bereits 2010 wegen Mordes

Der Mann war bereits 2010 wegen zweifachen Mordes aus Habgier zur Höchststrafe verurteilt worden. Die Beweise reichten im Fall der getöteten 47 Jahre alten Frau aus der Schweiz aber nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um ihn nun wegen eines dritten Mordes zu verurteilen. In der Summe blieb es bei der Strafe wegen der Anrechnung des Strafmaßes aus dem vorherigen Urteil um den Doppelmord.

Die Schweizerin war seit 2007 vermisst worden. 2011 wurde ihre skelettierte Leiche in einem Waldstück bei Mansfeld entdeckt. Der 42-Jährige hatte in der Schweiz gelebt und die Frau gekannt. Ihren Tod stellte er vor Gericht als einen Unfall dar, sie sei bei einem Streit unglücklich gestürzt.