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  7. Sven Liebich in Halle zu Haftstrafe verurteilt: Wie die Richterin das Urteil begründet

Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt Erstmals hinter Gitter - Wie die Richterin aus Halle das Urteil gegen Sven Liebich begründet

Unter anderem wegen Volksverhetzung ist der Rechtsextremist Sven Liebich vom Amtsgericht Halle zu anderthalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Die Richterin findet deutliche Worte.

Von Annette Herold-Stolze Aktualisiert: 13.07.2023, 19:08
Vor der Urteilsbegründung im Amtsgericht Halle: Sven Liebich im Gespräch mit seiner Verteidigerin
Vor der Urteilsbegründung im Amtsgericht Halle: Sven Liebich im Gespräch mit seiner Verteidigerin (Foto: Annette Herold-Stolze)

Halle (Saale)/MZ - Jeden Moment soll an diesem Donnerstagmorgen im Großen Saal des halleschen Amtsgerichts das Urteil verkündet werden. Die Zuschauerreihen sind fast komplett besetzt: Weder Anhänger von Sven Liebich noch Vertreter jener, die das Auftreten des Rechtsextremisten seit Jahren kritisch verfolgen, wollen sich die Entscheidung entgehen lassen. Der Angeklagte plaudert mit seiner Verteidigerin, beide demonstrativ gelöst, doch wenig später wirkt Sven Liebich wie versteinert. Richterin Ina-Luise Westerhoff hat den 52-Jährigen, der vor Gericht längst kein Unbekannter mehr ist, zur ersten Freiheitsstrafe seines Lebens verurteilt.