Volksverhetzung, Verleumdung etc. Sven Liebich in Halle (Saale) vor Gericht: Urteil im Prozess gegen Rechtsextremisten erwartet
Halle (Saale) - Am Amtsgericht Halle wird am Montag (09.00 Uhr) das Urteil für einen 49-jährigen Rechtsextremisten im Prozess wegen Volksverhetzung und diverser anderer Delikte erwartet. In ihrem Plädoyer eine Woche zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe beantragt.
Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit drei Jahren Bewährungszeit sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Verteidigung des Angeklagten forderte einen Freispruch in allen Punkten. Die Nebenklage nannte kein konkretes Strafmaß.
Die Staatsanwaltschaft wirft Sven Liebich Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede und Beschimpfung von Religionsgesellschaften, Weltanschauungsvereinigungen und politisch aktiven Menschen vor, darunter Ex-SPD-Chef Martin Schulz. Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) ist in dem Prozess Nebenklägerin. (Az.: 304 Ds 424 Js 14199/18)
Der Angeklagte hat die Vorwürfe bislang zurückgewiesen. Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Bekannt ist er unter anderem wegen seiner regelmäßigen Demonstrationen in Halle, auf denen er lautstark seine Ideologie zu verbreiten versucht. (dpa)