Straßenausbaubeitragssatzung Straßenausbaubeitragssatzung: Zungenbrecher gilt als «heißes Eisen»
Saalkreis/MZ. - Zungenbrecher mit 28 Buchstaben: Straßenausbaubeitragssatzung. Ein Begriff, der es nicht nur im Kreuzworträtsel in sich hat. In den meisten Saalkreis-Gemeinden besteht ausgesprochen wenig Neigung, das Wort-Ungetüm auch nur in den Mund zu nehmen. Regelt so eine Satzung doch, wie die Bürger zur Kasse gebeten werden sollen, wenn die Kommune ihre Wege und Straßen ausbaut. Mehr als die Hälfte der Gemeinden wagten sich bisher nicht an dieses "heiße Eisen" heran.
In Dölbau ist gerade eine erbitterte Diskussion darüber im Gange, ob es überhaupt vertretbar sei, den Anliegern einen solchen Beitrag abzuverlangen. Bürgermeister Bodo Czok (parteilos): "Eine komplizierte Situation." Viele Haushalte seien nicht mehr belastbar. Andererseits dränge die Zeit, so Czok weiter. Vorerst gehe es nur um ein Projekt - die Stennewitzer Straße. Dort würden nach dem Verlegen der Abwasserleitung jetzt die Bauarbeiten an der Fahrbahn kurz vor dem Abschluss stehen. Wer trägt die Kosten in Höhe von 36 000 Euro? Theoretisch könnte die Gemeinde die Summe in einen Nachtragshaushalt packen. Die Sache, sagt Czok, habe jedoch einen Haken. Die geplante Einheitsgemeinde "Kabelsketal", der sich Dölbau anschließen will, werde über eine Straßenausbaubeitragssatzung verfügen. Und nach geltendem Recht sei es dann unter bestimmten Bedingungen möglich, Beiträge rückwirkend zu erheben. Das bestätigte auch Verwaltungsleiterin Hanna Gude. Ihr zufolge würden Kredite für den Straßen- und Wegebau nur noch genehmigt, wenn es bereits eine entsprechende Satzung gebe. Die Kommunen könnten ihrerseits entscheiden, ob sie Anliegern einen einmaligen Anteil oder allen Haushalten wiederkehrende Beiträge abverlangen.
Nach Auskunft des Landratsamtes besteht für die Gemeinden eine Pflicht, derartige Beiträge zu erheben. Grundlage dafür seien die Festlegungen des Kommunalausgleichsgesetzes. Laut Pressesprecherin Brigitte Kasimir haben bisher erst 24 der 57 Saalkreis-Gemeinden entsprechende Satzungen erlassen. Wie aus einer Übersicht hervorgeht, versuchen die Kommunen offenbar vielfach auf Zeit zu spielen. Im vergangenen Jahr haben allein Lieskau und Peißen im Vorfeld von bedeutenden Bauvorhaben solche Satzungen beschlossen. Über die älteste derartige Regelung verfügt Morl. Dieser Beschluss datiert vom Januar 1993.