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Weiterführende Schulen Stadt Halle informiert zur Schulpaltzvergabe für 5. Klassen

An welche Schule geht mein Kind nach der 4. Klasse? Nachdem Wünsche abgegeben werden konnten, hat die Stadt Halle nun den aktuellen Stand veröffentlicht.

Aktualisiert: 28.02.2025, 15:32
Die Stadt Halle informiert zum aktuellen Stand der Schulpaltzvergabe für 5. Klassen
Die Stadt Halle informiert zum aktuellen Stand der Schulpaltzvergabe für 5. Klassen (Foto: Heiko Rebsch/dpa)

Halle (Saale)/MZ. - Die Stadt Halle hat alle über die Grundschulen eingereichten Schullaufbahnerklärungen ausgewertet und informiert zum aktuellen Stand der Schulplatzvergabe für 5. Klassen an den weiterführenden Schulen:

Anmeldeverfahren

Die Aufnahmeverfahren erfolgen parallel für drei Schularten im Stadtgebiet. Für öffentliche kommunale Schulen, für Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten und für Schulen in freier Trägerschaft. Die Anmeldung zur Aufnahme für die Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt wird direkt an der jeweiligen gewünschten Schule vorgenommen, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Vergabe der Plätze erfolge dort eigenverantwortlich, die Eltern werden durch die Schulen informiert.

Nach aktuellem Stand, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter, werden insgesamt 2.040 Schülerinnen und Schüler für einen Platz an einer weiterführenden Schule im Stadtgebiet berücksichtigt. Momentan finden sich in der Regel alle zu versorgenden Schüler in den kommunalen Schulen wieder, da Eltern parallel an mehreren Aufnahmeverfahren teilnehmen.

Auch im diesjährigen Anwahlverfahren entschieden sich Eltern vorrangig für die Schulform Gymnasium (835 Erstwünsche) und Gesamtschule (821). Bei Letzterer wurde vor allem die Variante der integrierten Gesamtschule angewählt (599).

Aufnahme- und Losverfahren

Bei mehreren Schulen übersteigt die Zahl der Erstwünsche die vorhandenen Kapazitäten. Daher wird Anfang März 2025 an folgenden Schulen ein Losverfahren durchgeführt:

• Gemeinschaftsschule „Heinrich Heine“

• Integrierten Gesamtschule Am Planetarium

• Marguerite Friedlaender Gesamtschule

• IGS.Halle Am Steintor

• KGS „Wilhelm von Humboldt“ – Sekundarschulzweig

• Lyonel Feininger Gymnasium

• Giebichenstein-Gymnasium „Thomas Müntzer“

• Christian-Wolff-Gymnasium.

Schüler, die bei der Auslosung keinen Platz an ihrer Wunschschule erhalten, werden auf eine „Nachrückerliste“ gesetzt, die bis zum 31. Juli 2025 gültig bleibt. Gleichzeitig erhalten sie eine alternative Schulplatzoption. Falls die Anzahl der Alternativwünsche ebenfalls die verfügbaren Plätze übersteigt, kann auch hier ein Losverfahren notwendig sein.

Wie geht es weiter?

Alle Eltern erhalten bis in der 11. Kalenderwoche (10. bis 14. März 2025) eine schriftliche Mitteilung zum Stand des Aufnahmeverfahrens. Eltern, die bis zum 17. März 2025 keine Information erhalten haben, werden gebeten, sich per Mail an [email protected] zu wenden. Eltern müssen den zugewiesenen Schulplatz bestätigen oder eine alternative Schulwahl treffen.

Auch Bewerber an Schulen in freier Trägerschaft und Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten sollen – so die Terminplanung des Ministeriums für Bildung – bis zum 17. März 2025 eine Rückmeldung von der jeweiligen Schule erhalten.

Die Stadt Halle (Saale) bittet Eltern darum, alle Entscheidungen zeitnah zu treffen und fristgerecht zurückzumelden, um eine reibungslose Schulplatzvergabe für alle Schüler im Stadtgebiet zu gewährleisten.

Eltern, die einen Platz an einer Schule in freier Trägerschaft bzw. einer Schule mit inhaltlichen Schwerpunkt annehmen, können dies proaktiv gegenüber der Stadtverwaltung unter [email protected] rückmelden. Die dann freiwerdenden kommunalen Schulplätze können nachrückenden Schülern zur Verfügung gestellt werden.