Amtsgericht in Halle Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft für Rechtsextremisten Sven Liebich
Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich zwei Jahre Haft. Am Amtsgericht Halle sagte der Nebenkläger: „Es gibt hier keinen Raum für Bewährung.“
Halle (Saale)/dpa - Im Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich hat die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Freiheitsstrafe gefordert. „Da kommt aus guten Gründen nichts von Bewährung“, sagte der Staatsanwalt bei Verlesung seines Plädoyers am Dienstag vor dem Amtsgericht in Halle. Liebich habe über viele Jahre persönliche Feindbilder manifestiert, zeige „überhaupt kein Unrechtsbewusstsein“ und nehme den Prozess nicht ernst, sagte er. Der Nebenkläger bekräftigte dies in seinem Plädoyer: „Es gibt hier keinen Raum für Bewährung.“
Seit 2014 veranstaltet Liebich regelmäßig Demonstrationen - viele davon auf dem Marktplatz in Halle. In mehreren Anklagen werden Liebich zahlreiche Straftaten vorgeworfen - unter anderem Volksverhetzung, Hausfriedensbruch und Beleidigung. Der Prozess gegen den aus Merseburg (Saalekreis) stammenden Rechtsextremisten war Mitte Mai eröffnet worden. Schon zuvor hatten sich verschiedene Gerichte - auch das Amtsgericht - mit Beschuldigungen gegen ihn auseinandergesetzt. Bislang kam es jedoch nur zu Geld- und Bewährungsstrafen.
Nach Auffassung des Staatsanwalts ist Liebich in einigen Punkten - unter anderem Beleidigung und Volksverhetzung - für schuldig und damit zu Geld- sowie Freiheitsstrafen zu verurteilen. „Ich bin fest davon überzeugt, dass er über Jahre nahezu jede Woche seine Veranstaltung dazu genutzt hat, um andere Menschen zu beleidigen“, sagte der Staatsanwalt. In anderen Anklagepunkten, beispielsweise wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruch, sei Liebich nach Auffassung des Juristen jedoch freizusprechen. Die Verkündung des Urteils ist für den 13. Juli geplant.