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SKV droht Pleite SKV in Halle droht Pleite: Wie läuft der Betrieb der 14 Einrichtungen jetzt weiter?

Von Jan-Ole Prasse 17.05.2016, 16:00
Kita Juri Gagarin in Halle
Kita Juri Gagarin in Halle Thomas Meinicke

Halle (Saale) - Der größte private Betreiber von Kitas in Halle, die SKV gGmbH, hat Insolvenz beantragt. Das bestätigte der Sprecher des Amtsgerichtes, Werner Budtke, gegenüber der MZ. In den kommenden drei Monaten werden die Gehälter der Mitarbeiter zunächst über die Bundesagentur für Arbeit über das sogenannte Insolvenzgeld gezahlt.

Der Betrieb der 14 Kitas und Horte sei während dieser Zeit im vollen Umfang gesichert, teilte SKV-Geschäftsführer Bodo Meerheim auf MZ-Anfrage mit. Entlassung werde es nicht geben. Die 250 Mitarbeiter seien auf einer Betriebsversammlung informiert worden.

Grund für das Insolvenzverfahren sind Rückforderungen der Stadt Halle in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro. Sie stammen aus den Jahren 2006 bis 2011. SKV soll der Stadt Ausgaben in Rechnung gestellt haben, die nicht erstattungsfähig sind. Dazu gehören vor allem Abschreibungen und Investitionen.

Vorsichtsmaßnahme

Entsprechende Gerichtsverfahren sind zwar noch nicht letztinstanzlich entschieden, allerdings ist bisher regelmäßig zugunsten der Stadt entschieden worden. „Die Insolvenz ist eine reine Vorsichtsmaßnahme“, sagte Geschäftsführer Meerheim. Denn sollte der SKV zur Rückzahlung der 1,3 Millionen verurteilt werden, wäre die Zahlungsunfähigkeit unumgänglich.

Der Kita-Träger nutzt dazu ein besonderes Instrument: das sogenannte Schutzschirmverfahren. Dabei bleibt die alte Geschäftsführung weiterhin ganz normal im Amt, bekommt aber einen Sachwalter zur Seite gestellt. Im Fall von SKV ist das der hallesche Rechtsanwalt Lukas Flöther.

In den drei Monaten während des Schutzschirmverfahrens hat das Unternehmen Zeit, einen Sanierungsplan aufzustellen. Anfang August wird der dem Amtsgericht in Halle vorgelegt. Das entscheidet am Ende darüber, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht. Ziel sei es, das Unternehmen und alle Arbeitsplätze zu erhalten und den langfristigen Kita-Betrieb zu sichern. „Ich gehe davon aus, dass wir eine Einigung mit der Stadt hinbekommen“, sagte Meerheim, der zugleich Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat und Vorsitzender des Finanzausschusses ist.

Schutzschirmverfahren

Das Schutzschirmverfahren gibt dazu auch neue Möglichkeiten. Die Stadt hat - wegen der drohenden Zahlungsunfähigkeit - eher die Möglichkeit, auf einen Teil der Forderungen zu verzichten. Denn bei einer Pleite von SKV würde das Rathaus finanziell schlechter dastehen. Zudem müssten wohl die 14 Einrichtungen mit rund 2.000 Kindern zusätzlich in den städtischen Eigenbetrieb eingegliedert werden.

In Halle gibt es zwei unterschiedliche Arten von Kindertagesstätten. Zum einen den städtischen Eigenbetrieb, der 51 Kindertagesstätten in der Stadt betreibt. Zum anderen die verschiedenen freien Träger wie SKV, Arbeiterwohlfahrt, die Jugendwerkstatt Frohe Zukunft oder Kirchengemeinden. Sie betreiben zusammen 37 Kindertagesstätten in Halle. Die freien Träger bekommen von der Stadt Zuschüsse für die notwendigen laufenden Betriebskosten. Zudem werden Investitionen aus dem Haushalt gefördert.

Insgesamt stehen in der Stadt derzeit rund 17.500 Plätze in Kitas und Horten für insgesamt 27.500 Kinder zur Verfügung. Die Auslastung liegt bei rund 93 Prozent. Allerdings ist sie über die unterschiedlichen Betreuungsformen - Krippe, Kindergarten und Hort - sehr unterschiedlich verteilt. So sind die Kindergartenplätze im Moment überbucht, während es in der Krippe und im Hort noch freie Kapazitäten gibt.

SKV ist nicht der einzige Kita-Träger, der mit hohen Rückforderungen der Stadt konfrontiert ist. Insgesamt will das Rathaus von 15 Freien Trägern Geld zurückhaben - unter anderem sind die Arbeiterwohlfahrt Halle-Merseburg (Awo) und das Kinder- und Jugendhaus betroffen. Dabei geht es um mehr als zwei Millionen Euro.

Die betroffenen Träger betreiben zusammen mehr als 30 Einrichtungen in Halle. Für die Awo ist das nun von SKV eingeleitete Insolvenzverfahren keine mögliche Variante. Dies teilte Sprecherin Katharina Lipskoch auf MZ-Anfrage mit. Die Klageverfahren seien noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. (mz)