Strafbefehl nach Unfall Sebastian Striegel veröffentlicht nach Unfall Erklärung auf Facebook
Halle (Saale) - Eine Autofahrt endete für einen 28-Jährigen bei Könnern Ende August 2016 mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Schlüsselbeinfraktur, Schnittwunden. Schuld daran trägt der Grünen-Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel. Er hatte das Auto des 28-Jährigen beim Abbiegen auf die Autobahn übersehen und zwang diesen so zu einem Ausweichmanöver, in dessen Folge sich der Wagen überschlug. So weit, so unstrittig.
Für heftige Diskussionen und juristische Ermittlungen sorgte jedoch das Geschehen nach dem Unfall. Striegel fuhr zunächst auf die Autobahn auf, rief dann jedoch die Polizei an und kehrte zur Unfallstelle zurück. Fahrerflucht, befand die Staatsanwalt und beantragte einen Strafbefehl beim Amtsgericht Bernburg. Keine Fahrerflucht, findet hingegen Striegel, und doch stimmte er jetzt dem Strafbefehl zu.
Statement zum Strafbefehl: Grünen-Politiker Sebastian Striegel akzeptiert Geldstrafe und Führerscheinentzug
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen muss nun 30 Tagessätze Geldstrafe zahlen und für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben. Dies erklärte der für Merseburg antretende und in Halle wohnende Politiker am Montagabend auf seiner Facebookseite.
In einem ausführlichen Statement legte er noch einmal seine Sicht auf den Unfallhergang dar (die tiefstehende Sonne habe ihn geblendet) und suchte den Widerspruch zwischen eigener Unschuldswahrnehmung und seinem Handeln aufzuklären: „Weiterhin für die Feststellung meiner Unschuld zu kämpfen, hätte inzwischen einen seelischen Preis, der über dem Maß des Strafbefehls liegt“, schreibt der Politiker: „Ich möchte meiner Familie und mir keine weiteren Monate voll Häme und zum Teil offenen Hasses zumuten.“ Außerdem würde eine Hauptverhandlung effektiv einen längeren Führerscheinentzug bedeuten.
Politische Konsequenzen aus dem Strafbefehl zog Striegel nicht. Nach seiner Darstellung hatte er den Unfall nicht unmittelbar bemerkt, habe erst beim Auffahren auf die Autobahn realisiert, dass er an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen sein könnte. Daraufhin habe er die Polizei alarmiert und sei auf deren Anweisung hin zum Unfallort zurückgekehrt.
Eine Darstellung, der die Staatsanwaltschaft offenbar nicht folgte. Gleichwohl blieb sie in ihren Strafforderungen am unteren Ende des möglichen Strafmaßes. Dieses liegt bei Unfallflucht bei bis zu drei Jahren Haftstrafe.
Klage gegen AfD: André Poggenburg bezichtigt Landtagsabgeordneten Striegel der Fahrerflucht
Striegels Unfall hatte ihm in der Folge teils heftige Kritik vor allem aus dem rechten politischen Lager beschert, engagiert sich der 35-Jährige doch seit langem gegen Fremdenfeindlichkeit und ist daher für viele ein rotes Tuch. Mit der AfD lieferte er sich nach dem Unfall sogar eine juristische Auseinandersetzung. Die Partei hatte ihn auf ihrer Facebookseite und über den Twitter-Account ihres Landeschefs André Poggenburg bereits im September der Fahrerflucht bezichtigt.
Striegel klagte auf Unterlassung und bekam Recht. Es stehe noch nicht fest, ob der Politiker die ihm unterstellte Straftat begangen habe, entschied das Landgericht Magdeburg damals.
Nun hat Striegel mit dem Akzeptieren des Strafbefehls das Vergehen zumindest juristisch eingestanden. In seinen Facebook-Statement– Fragen wollte er am Montag nicht beantworten – erklärte er: Er sei froh, dass durch seinen Vorfahrtsfehler niemand dauerhaft zu Schaden gekommen sei. Der damalige Unfallgegner sei mittlerweile vollständig genesen, der materielle Schaden abschließend reguliert. Das Versagen, das zu dem Unfall geführt hat, bedauere er zutiefst. (mz)
Hier lesen Sie Striegels Erklärung zum Strafbefehl in voller Länge.