Volksverhetzung und Verleumdung Rechtsextremist aus Halle - Sven Liebich - steht bald wieder vor Gericht
Das Berufungsverfahren startet im November.
Halle (Saale)/MZ/dkl - Vier Verhandlungstage sind Ende dieses Jahres für das Berufungsverfahren gegen den bekannten Rechtsextremisten und Dauerdemonstranten Sven Liebich am Landgericht in Halle vorgesehen. Der Prozess startet Ende November.
Liebich bereits wegen Volksverhetzung rechtskräftigt verurteilt
Liebich war vor einem Jahr vor dem Amtsgericht Halle zu elf Monaten Haft auf Bewährung und zu 200 Sozialstunden verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Liebich unter anderem die Politiker Renate Künast (Die Grünen) und Martin Schulz (SPD) verleumdet hat. Außerdem habe er Minderheiten und Religionsgemeinschaften verächtlich gemacht und Teilnehmer einer Demonstration beleidigt. Liebich selbst hatte Berufung eingelegt.
In einem weiteren Verfahren gegen Liebich ist das Urteil inzwischen rechtskräftig, wie die Pressestelle der Berliner Strafgerichte gegenüber der MZ erklärt. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn im Februar 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro. Dabei ging es um einen Aufzug zum Motto „Zweiter Tag der Nation“, der im Oktober 2019 in Berlin stattfand und bei dem Liebich als Redner auftrat. Straferschwerend fielen für das Berliner Gericht die Vorstrafen des Angeklagten ins Gewicht. Laut MZ-Informationen hatte Liebich auch gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, sie dann aber zurückgezogen.