Prozess vor Landgericht Halle Prozess vor Landgericht Halle: Wer war der wahre Chef von PC Fritz?
Halle (Saale) - Im Prozess um den skandalumwobenen Online-Händler PC Fritz aus Halle wird es mindestens vier weitere Verhandlungstage geben. Ein Urteil wird nicht vor Februar fallen, das kündigte der Vorsitzende Richter Helmut Tormöhlen bei der Verhandlung am Donnerstag an. Der Grund ist, dass die Frage strittig bleibt, ob der angeklagte 31-jährige Berliner tatsächlich der De-Facto-Chef des Onlinehändlers war. Auch der damalige Geschäftsführer, der Hallenser Maik Mahlow, soll ein weiteres Mal Stellung zu den Geschäftspraktiken bei PC Fritz nehmen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Berliner vor, das Unternehmen habe unter seiner Führung Raubkopien des Betriebssystems Windows 7 zum Dumpingpreis verkauft. Es geht um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Der Angeklagte bestreitet, verantwortlich für die Geschäftsführung von PC Fritz gewesen zu sein. Tatsächlicher Firmen-Chef sei der Kronzeuge Maik Mahlow gewesen.
„Ich hatte keinen Zugriff auf den Shop, den Vertrieb und die IT-Abteilung“, sagte der Angeklagte am Donnerstag.
Schriftliche Stellungnahme
„Diese drei Abteilungen wurden von Geschäftsführer Mahlow kontrolliert, ich war für das Marketing zuständig.“ Mahlow soll nach Zeugenaussagen vergangener Verhandlungstage nun eine ergänzende schriftliche Stellungnahme abgeben. „Mahlow hat schon Hunderttausende Euro erwirtschaftet, bevor er mich überhaupt kannte“, so der Angeklagte.
Mahlow, damals eingetragener Geschäftsführer des Onlinehandels, hatte nach mehren Razzien gegenüber Ermittlern ausgepackt und sich selbst als ahnungslosen Strohmann bezeichnet. Dabei hatte er den derzeit Angeklagten schwer belastet. Seitdem befindet sich Mahlow in einem Zeugenschutzprogramm und trat im Prozess als Kronzeuge auf. Am 13. Januar wird ein zweiter PC-Fritz-Prozess gegen den Angeklagten - aber auch drei weitere Personen - eröffnet. Dann geht es um Betrug. Maik Mahlow wird nicht unter den Angeklagten sein.
In einer früheren Version des Artikel hieß es fälschlicherweise, Maik Mahlow würde in dem kommenden Betrugsverfahren angeklagt sein. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.