Prozess am Landgericht Halle Prozess am Landgericht Halle: Angeklagter gesteht Mord in einem Brief
![Das Gebäude des Landgerichts am Hansering in Halle (Saale)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2021/4/4/1cb01789-eaf2-4109-b331-d7eb561763a3.jpeg?auto=format)
Halle (Saale) - Man möchte fast sagen: „Das weiß doch jedes Kind.“ Aber dem 35-Jährigen, der sich zurzeit wegen Mordes vor dem Landgericht Halle verantworten muss, war offensichtlich nicht klar, dass seine Post aus der Untersuchungshaft kontrolliert wird. In einem Brief, der jetzt bei der Prozessfortsetzung verlesen wurde, schildert er die Bluttat vom August 2015 in aller Ausführlichkeit und legt damit indirekt ein Geständnis in dem Verfahren ab.
Angeklagter hatte bislang geschwiegen
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft den neuen Partner seiner Ex-Freundin in deren gemeinsamer Wohnung mit zwei Messerstichen getötet haben. Bislang hat der Mann zu den Vorwürfen geschwiegen. Er sitzt zurzeit in Untersuchungshaft.
In dem Brief, den er kurz nach der Tat im Gefängnis verfasst hat, schildert er den Hintergrund: ein verpatztes Drogengeschäft, bei dem es um die mangelhafte Qualität der synthetischen Droge Crystal ging - und für das er seine Ex-Freundin zur Rechenschaft ziehen wollte. Bei dem Versuch, das zu klären, habe er zufällig das spätere Opfer in der Wohnung angetroffen und mit zwei Messerstichen getötet. „Ich weine dem nicht eine Träne nach“, schreibt der 35-Jährige in dem Brief, der mit den Worten endet: „Meine Post geht zum Glück nicht ans Gericht.“ Ein großer Irrtum, wie sich inzwischen herausstellte.
Postkontrolle im September 1015 beschlossen
Das Amtsgericht Halle hatte bereits im September 2015 die Postkontrolle bei dem Häftling beschlossen, das Landgericht bestätigte diese Entscheidung später nochmals, war in der Verhandlung zu erfahren.
Der Prozess wird fortgesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht dem 35-Jährigen eine lebenslange Inhaftierung. Doch schon jetzt steht der Mann, der wiederholt in der Verhandlung die Beherrschung verloren und Zeugen beschimpft hat, unter besonderer Aufsicht: Vier schwer bewaffnete und vermummte Justizbeamte bewachen den rabiaten Angeklagten während der Verhandlung. Zudem wird der Hallenser in Fußketten zur Verhandlung vorgeführt. (mz)