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Paulusviertel in Halle Paulusviertel in Halle: Gericht stoppt Neubau am Regierungspräsidium

Von Silvia Zöller 30.10.2013, 22:28
Aus diesen Bauplänen im Paulusviertel in Halle wird vorerst nichts.
Aus diesen Bauplänen im Paulusviertel in Halle wird vorerst nichts. hwg Lizenz

Halle/MZ - Die Bauarbeiten am umstrittenen Wohnpark im Paulusviertel dürfen nicht beginnen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden. Damit haben die Richter dem Widerspruch eines Anwohners gegen die Baugenehmigung stattgegeben. Zumindest vorläufig, denn in einem Eilverfahren werden nicht die letzten Details geprüft - das soll nun in einem Prozess geschehen.

Ein gemeinsames Unternehmen von kommunaler Wohnungsgesellschaft HWG und der Baufirma Papenburg möchte das ehemalige Regierungspräsidium und die Direktorenvilla sanieren beziehungsweise zwei Wohngebäude bauen. Rund 20 Millionen Euro soll das kosten. Vor allem die hohen Neubauten entlang der Robert-Blum-Straße hatten viele Anwohner verärgert - einer von ihnen hatte gegen die Baugenehmigung geklagt, eine Bürgerinitiative zuvor gegen die Pläne mobil gemacht.

Die Richter haben nun viele der Punkte bestätigt, die die Bürgerinitiative „Pro Pauluspark“ schon seit Langem vorbringt: „Es freut uns, dass die aufwendige Vorarbeit für diesen Widerspruch Erfolg hatte“, so Rechtsanwältin Anja van der Molen-Stolze. Das Verwaltungsgericht sieht es ebenso wie Kläger und Bürgerinitiative, dass die geplanten Neubauten sowohl das Flächendenkmal Paulusviertel als auch das denkmalgeschützte Haus des Klägers stark beeinträchtigen. Denn es sei nicht auszuschließen, dass die Wohngebäude, die entlang der Robert-Blum-Straße entstehen sollen, durch ihre Höhe und Länge den Bereich dominieren und die umliegenden Denkmäler zumindest optisch erdrücken.

Auch die Frage der ohnehin schon knappen Parkplatzsituation im Paulusviertel, die durch die neue Wohnanlage mit Kindertagesstätte, Arztpraxen und einer Apotheke noch mehr belastet werden, war ausschlaggebend für den Baustopp. Nachbarschaftsrechte seien hier nicht berücksichtigt: „Das Vorhaben erweist sich möglicherweise als rücksichtslos“, so der Beschluss des Verwaltungsgerichts.

Aber nicht in allen Punkten folgte das Gericht der Kritik der Anwohner: So müsse die Stadt für den Bereich nicht zwingend einen Bebauungsplan aufstellen, wie die Initiative gefordert hatte. Unter dem Strich sprach das Gericht den Baustopp aus, damit nicht vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung vom Gericht in einem Prozess ausführlich geprüft worden ist.

Andreas Mücksch, Sprecher der Bürgerinitiative „Pro Pauluspark“, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Genau das haben wir gewollt, dass nicht gebaut werden darf.“ Die Klage des Anwohners sei von der Initiative moralisch unterstützt worden.

Bei der HWG wollte sich am Mittwoch niemand kurzfristig zu dem Gerichtsbeschluss äußern - man kenne den Richterspruch noch gar nicht, hieß es.