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Mastbetrieb in Sietzsch Mastbetrieb in Sietzsch: Drei Initiativen bündeln Kräfte

Von Eike Käubler 20.02.2002, 18:05

Saalkreis/MZ. - Drei Bürgerinitiativen aus Sietzsch, Queis und Wiedemar in Sachsen wollen künftig mit vereinten Kräften gegen die geplante Großmastanlage für Schweine in Sietzsch vorgehen. Das wurde am Montag Abend während einer Versammlung der Bürgergremien beschlossen.

"Die Initiative wendet sich gegen die geplante 16 000-Schweine-Mastanlage, weil eine derartige Ansiedlung mit einer modernen und verantwortungsbewussten Umwelt-, Tierschutz- und Landwirtschaftspolitik nichts gemein hat", sagt Initiativen-Sprecher Bernd Ballhause. Es sei zu befürchten, dass die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt werde. In der Kritik stehe insbesondere die Frage nach der Entsorgung von 28 000 Tonnen Gülle jährlich und der damit verbundenen Geruchs- und Verkehrsbelastung. "Neben Umweltschäden befürchten wir zudem, dass potentielle Investoren für unser Gewerbegebiet abgeschreckt werden könnten", so Ballhause.

Nach wie vor richten sich die Klagen der Initiative an die Adresse des halleschen Regierungspräsidiums (RP). Die Behörde betreibt derzeit ein immissionsschutz-rechtliches Genehmigungsverfahren für den Mastbetrieb. Die Bürgerinitiative fordert jedoch ein Raumordnungsverfahren, von dem sie sich eine intensivere Prüfung der Umweltverträglichkeit verspricht. "Ein Raumordnungsverfahren wird es definitiv nicht geben", sagt aber RP-Sprecherin Monika Wicklein. Diese Entscheidung sei nach einer Prüfung der Raumordnungskommission Halle-Leipzig gefallen. Danach stehe das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Warum vom RP überhaupt ein Genehmigungsverfahren betrieben werde, ist Heike Liebl, amtierende Bürgermeisterin von Sietzsch, ein Rätsel. "Denn seitens unseres Gemeinderats liegt kein Zustimmungsbeschluss für die Mastanlage vor", so Liebl. "Muss auch nicht", kontert die RP-Sprecherin. Denn bei derartigen Verfahren werde die Meinung der Gemeinde erst dann eingeholt, wenn das RP alle anderen Belange, etwa baurechtliche, geprüft hat.

"Sietzsch kann die Mastanlage aber nur dann ablehnen, wenn diese nicht mit dem Bauplanungsrecht der Gemeinde übereinstimmt", so Monika Wicklein. Das Ende des Verfahrens sei noch nicht abzusehen. Wicklein: "Denn maßgebliche Unterlagen, die das Regierungspräsidium vom Investor angefordert hat, fehlen noch immer." Fristen seien allerdings nicht gesetzt worden, so die Sprecherin.