Massenhaft Tauben Massenhaft Tauben: Mieter des Nebenhauses kämpfen mit Dreck und toten Tieren

Halle (Saale) - Es ist einfach ekelig: Die Anwohner eines Hauses in der Streiberstraße sind gezwungen, jeden Tag ihre Balkone zu kehren: Federn und Kot sammeln sich hier schnell an. Kathleen Riemer zeigt auf den First des Daches: „Hier sitzen die Tauben oft in einem ganzen Schwarm.“
Oft seien gut 100 Tauben zu sehen. Seit Jahren gebe es das Problem, doch so schlimm wie in diesem Jahr sei es noch nie. Tote Tauben müssen immer wieder im Hof eingesammelt werden, selbst im Treppenhaus sind immer wieder Federn zu finden.
Grund für die Taubenplage ist das Nachbarhaus
Grund für die Taubenplage ist das Nachbarhaus, das stark verfallen ist und von den Tieren als Quartier genutzt wird. Zudem ist das Gebäude so baufällig, dass bereits ein ganzer Teil eingestürzt ist. Die Fassade zum Nachbarhaus steht ebenfalls nicht mehr.
Mehrfach, so die Aussagen mehrerer Hausbewohner, habe man sich an die Stadt gewandt wegen der Taubenplage. Doch nichts sei geschehen - denn der Eigentümer sei nicht ausfindig zu machen.
„Im August 2019 gingen drei Anwohnerbeschwerden ein“
Doch das stimmt nicht, gibt die Stadt jetzt auf eine MZ-Anfrage Auskunft: „Im August 2019 gingen drei Anwohnerbeschwerden ein. Der Eigentümer wurde ermittelt und aufgefordert, bis Mitte September Maßnahmen gegen das Einfliegen und Nisten der verwilderten Haustauben zu ergreifen“, sagt Amtstierärztin Uta Schwarzer, Leiterin der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.
Auch von einer „Plage“ will die Amtstierärztin nicht sprechen: „Es handelt sich nicht um eine Plage, sondern um einen punktuellen Befall.“ Nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes sei der Eigentümer verpflichtet, eine Bekämpfung durchzuführen - nicht die Stadt. Und was passiert, wenn der Eigentümer eben nicht bis Mitte September etwas gegen die Tauben unternommen hat? „Die Stadt spekuliert nicht. Sie geht davon aus, dass der Eigentümer seinen Verpflichtungen nachkommt“, so der stellvertretende Pressesprecher der Stadt, Peter Godazgar.
Blick in die Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes
Ein Blick in die Schädlingsbekämpfungsverordnung des Landes besagt, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn man vorsätzlich oder fahrlässig keinen Befall von Schädlingen anzeigt. Im selben Paragrafen steht, dass Eigentümer zur Bekämpfung des Befalls verpflichtet sind. Die Landesverordnung verweist hier auf das Bundesseuchengesetz, das Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro vorsieht.
In jedem Fall, so teilt die Stadt mit, ist der Fachbereich Gesundheit Ansprechpartner, wenn sich Hallenser von Tauben oder Ungeziefer über das normale Maß hinaus belästigt fühlen. (mz)