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17. Prozesstag in Magdeburg Liveticker Anschlag Halle (Saale): Terrorprozess in Magdeburg gegen Neonazi Stephan B. zum Attentat in Halle

14.10.2020, 16:24
Der Angeklagte unter Bewachung.
Der Angeklagte unter Bewachung. Ronny Hartmann/dpa

Halle (Saale) - Es war einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Angriff von Halle am 9. Oktober 2019 machte weltweit Schlagzeilen.

Hier finden Sie die Live-Berichterstattung vom 17. Prozesstag  gegen Stephan B. am 14. Oktober in Magdeburg. Vom Prozess berichtet heute Jan Schumann.

14.10.2020: Tag 17 im Terrorprozess gegen Stephan B. um den Anschlag von Halle

16.11 Uhr: Richterin schließt die Verhandlung

Damit ist der letzte Zeuge gehört. Die Sitzung ist für heute beendet - weiter geht es am 3. November.

15.59 Uhr: BKA: Stephan B. kaufte im großen Umfang Präzisionsrohre und Militärkleidung

Der letzte Zeuge heute ist ein BKA-Ermittler, der zusammengefasst hat, wie der Entschluss zum Anschlag bei Stephan B. reifte. „Es gab zwei Ereignisse, die beim Angeklagten eine prägende Rolle gespielt haben“, sagt der Kriminalist: „Die Flüchtlingskrise 2014 und der Anschlag von Christchurch im März 2019.“

Die Zeit nach Christchurch (Neuseeland), wo ein Rechtsterrorist zwei Moscheen angriff und 50 Menschen tötete, nennt der Ermittler die „engere Vortatphase“ für den Anschlag von Halle. Stephan B. verübte das  Attentat am Feiertag Jom Kippur ein halbes Jahr nach dem Anschlag von Christchurch.

Laut BKA-Ermittlern schilderten Zeugen, dass B. ein halbes Jahr vor dem Synagogen-Anschlag Jogging-Training begonnen habe. Zudem nahmen Zeugen Knallgeräusche auf dem Grundstück des Vaters war – offenbar wurde dort mit einem Luftgewehr geschossen.

Der Angeklagte Stephan B.
Der Angeklagte Stephan B.
Ronny Hartmann/dpa

Laut BKA verwendete Stephan B. in der Vorbereitungsphase weiterhin viel Zeit auf Computerspiele, darunter Ego- und Militär-Shooter. Ab 2016 begann er mit dem Schusswaffenbau, 2017 kaufte Stephan B. im großen Umfang Präzisionsrohre, Militärkleidung, Waffenholster und ähnliches.

15.15 Uhr: Bundeskriminalamt: Ermittler durchleuchten Konten des Attentäters

Weiter geht es mit einem Finanzermittler des Bundeskriminalamts, der die Geldströme von Stephan B. untersucht hat. Auch seine Befragung steht unter der Frage: Wie bereitete der Attentäter seine Taten vor? In den vergangenen Jahren seien über die Konten Militaria-Käufe festgestellt worden, sagt der BKA-Mann.

Und: „Wir haben auf dem Konto des Vaters Bestellungen von Sachen festgestellt, die für den Bau von Waffen benutzt worden sein könnten.“ Es handele sich unter anderem um Präzisionsbohrer, aber auch um Bleischrott.

Über das Konto der Mutter sei der Kauf eines militärischen Gefechtshelms festgestellt worden, sagt der Ermittler. Auch mehrere Karabiner, eine Feldmütze und ein Molekülbaukasten stehen auf der Kaufliste.

Die Analyse der Konten zeigt aber auch die Einsamkeit des Angeklagten: In einem der vergangenen Jahre habe er lediglich rund 100 Euro abgehoben. Mit Blick auf die Bestellungen zur Tatvorbereitung sagt der Ermittler: „Ich bisschen ist die Frage, wo das Geld herkommt.“

Stephan B. habe zum Teil persönliche Gegenstände verkauft, die er nicht mehr brauchte. Nennenswerte Einnahmen habe der arbeitslose Stephan B. nach Verlassen der Bundeswehr und dem Ende der Bafög-Zahlungen aber nicht gehabt. Stephan B. habe im Kern von den Ersparnissen der Eltern gelebt, bilanziert der Ermittler. 

14.44 Uhr: Stephan B. in Haft: „korrekt, fast militärisch“

Eine weitere Justiz-Bedienstete aus Halle, die Haus-Leiterin der JVA Roter Ochse, berichtet über den Häftling B.: Emotionale Regungen habe sie bei dem Häftling nicht wahrgenommen. Einzige Ausnahme sei der erste Besuch der Eltern in Haft gewesen.

Der Angeklagte mit einem seiner Verteidiger.
Der Angeklagte mit einem seiner Verteidiger.
Ronny Hartmann/dpa

„Seine Mutter hat fürchterlich geweint. Da hat man schon gesehen, dass ihm das leidtat.“ Stephan B. habe sich gegenüber dem Gefängnispersonal immer korrekt, „fast militärisch“ verhalten. „So wünscht man sich das von einem Gefangenen eigentlich“, sagte die Haus-Leiterin.

Nebenklage-Anwältin Assia Lewin fragt, ob dieses Verhalten nicht nur Mittel zum Zweck gewesen sei – schließlich habe der Gefangene im Sommer einen spektakulären Ausbruchsversuch unternommen. Die Zeugin glaubt das nicht. „Er wird sich in Burg nun genauso benehmen.“

13.07 Uhr: Besuch in Haft: Eltern berichteten von „Verfolgung“ durch Presse

Erst nach geraumer Zeit durften B.'s Eltern den Angeklagten in der Haft in Halle besuchen. Der Gefängnis-Psychologe schildert, die Eltern hätten dem Angeklagten bei ihrem ersten Besuch über „Verfolgung“ durch die Presse berichtet.

Stephan B. habe später im Gespräch mit dem Psychologen gesagt: „So schlimm hatte er sich das nicht vorgestellt“, als er im Vorfeld die Konsequenzen seines Anschlags durchdacht habe. In Haft habe Stephan B. auch geäußert: Statt 30 oder 40 Jahre in Haft zu sitzen, wäre ihm seine Hinrichtung lieber.

So würde sein Gefängnisaufenthalt nicht dem Steuerzahler zu Last fallen. „Ich habe das aufgeschrieben, weil es auffällig ist“, sagt der Gefängnispsychologe im Zeugenstand. Der Prozess legt eine Mittagspause ein.

12.56 Uhr: Psychologe betont: Stephan B. wolle keinesfalls als psychisch krank gelten

Der Psychologe schildert, Stephan B. habe sich in den Gesprächen in Haft ausdrücklich auf den Attentäter von Christchurch (Neuseeland) bezogen. Dieser Täter habe sich „getraut“, habe B. gesagt. Im Gegensatz dazu gebe es aber „zu viele Maulhelden“. Der Attentäter von Christchurch hatte 2019 zwei Moscheen angegriffen, 50 Menschen getötet und Dutzende verletzt.

Auch über das Bomben-Attentat in Oklahoma mit 168 Toten im Jahr 1995 habe B. gesprochen. B. habe bedauert, beim Attentat in Halle nicht mehr Menschen getötet zu haben. „Er sieht seinen ‚Kampf‘ nicht beendet.“ B. habe bei dem Anschlag drei Optionen gesehen: „Dass er erschossen wird. Dass er flüchtet und aus dem Untergrund den Kampf fortführen kann. Und dass er verhaftet wird.“

Der Psychologe betont: Stephan B. wolle keinesfalls als psychisch krank gelten. Vereinzelt habe der Experte mit B. über seine Kindheit gesprochen. Freunde seien dem Angeklagten in der Schulzeit mehr und mehr abhandengekommen, „er berichtete am Ende nur noch von zwei“. Im Studium sei es zunächst besser gewesen, doch nach seiner schweren Darmkrankheit und Operation habe er gar keine Kontakte mehr gepflegt.

12.42 Uhr: Psychologe über Attentäter: „Er erwartet, dass er nie wieder rauskommt

Die JVA-Psychologe sagt: „Ich bin wahrscheinlich derjenige, der sich in den vergangenen sieben Monaten am meisten mit ihm unterhalten hat.“ In der Regel sei B. in den Gesprächen in Haft ruhig aufgetreten – es gab aber auch einen heftigen Wutausbruch, den der Experte nun schildert. Auch ein vom Bundesgerichtshof bestellter Psychologe hat bereits per Gutachten vermerkt, dass B. wütend die Gespräche abbrach.

In den ruhigeren Momenten habe der Haft-Psychologe in Halle mit Stephan B. aber auch über dessen Erwartungen an den Prozess sprechen können. „Er erwartet, dass er nie wieder rauskommt“, sagt der Zeuge. „Er sagte, das nimmt er auf sich. Er wollte ein Zeichen setzen. Er hätte auch nichts dagegen, wenn es die Todesstrafe gebe.“ Der Psychologe bilanziert, Stephan B. sei in den Gesprächen auch sehr gleichgültig gegenüber sich selbst gewesen.

12.35 Uhr: Psychologen-Gespräche in Haft: Immer wieder lacht Stephan B. während seiner Ausführungen

Weiter geht es zum Verhalten Stephan B.s im Gefängnis: Jetzt sitzt ein Psychologe der JVA aus Halle im Zeugenstand. „Jeden Tag“ habe er Kontakt zum Attentäter gehabt, da der Gefangene vom Bundesgerichtshof zunächst als suizidgefährdet eingestuft wurde. 15 bis 20 Minuten hätten die Gespräche täglich gedauert.

„Er war aufgeregt – bei mir war es ähnlich, so einen großen Fall hatten wir noch nicht“, sagt der Psychologe. In den Gesprächen mit B. sei dem Zeugen aufgefallen, „dass er sehr schnell zu seinen Tatmotiven übergegangen ist“.

Immer wieder habe B. während seiner Erklärungen gelacht. „Das war für mich unpassend“, sagt der Zeuge. Nach wenigen Tagen sei klar gewesen, dass der Gefangene nicht suizidgefährdet sei.

Der Psychologe deutet eine Verhaltensstörung beim Angeklagten an. Der Zeuge habe die JVA-Mitarbeiter entsprechend informiert, dass B. immer wieder Verhaltensweisen an den Tag legen könne, die unpassend wirken. Auch eine „emotionale Kälte“ attestiert der Gefängnis-Psychologe. Er habe den Gefangenen auch zu seinen antisemitischen Verschwörungstheorien befragt. „Er ist davon überzeugt“, sagt der Zeuge.

Der Psychologe habe mit B. auch über dessen Sexualität gesprochen. „Er hat Annäherungsversuche zu Mädchen gehabt, aber die führten nicht zum Erfolg“ – sofort sei B. zu antisemitischen Verschwörungserzählungen übergegangen, die seinen Misserfolg begründeten. Bereits in seinem Tatvideo hatte B. behauptet, der Feminismus sei eine Verschwörung jüdischer Eliten.

12.08 Uhr: Nebenklageanwälte zweifeln Analyse des BKA an

Nebenklageanwälte bezweifeln, dass das BKA die Liedauswahl bestmöglich ausgewertet hat. Eine Kritik: Während die Kriminalistin bei einigen Songs keinen ideologischen Tatbezug feststellte, weist ein Anwalt gerade darauf hin, dass er auch in diesen Fällen problemlos Nazi-Playlists im Netz finden konnte.

Die BKA-Expertin räumt ein: Die internationale Naziszene sei üblicherweise nicht ihr Fachgebiet. Auch über wichtige Details zum Halle-Attentat hatte sie während ihrer Analysearbeit keine Kenntnis: So habe sie nicht gewusst, dass Stephan B. auf der Flucht beinahe einen Mann überfahren habe.

Dass diese mögliche Parallele zum Toronto-Attentat bei der vom BKA beauftragten Expertin nicht bekannt war, sei verheerend und unverständlich, kritisiert Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann. Auf Nachfrage kann die Zeugin auch nicht beantworten, ob andere BKA-Spezialabteilungen die Lieder und Nazi-Szenebezüge untersuchten. Nebenklageanwälte beklagen, dass Zeugen des Bundeskriminalamts im Prozess bisher lediglich „Versatzstücke“ der Ermittlungen lieferten – nie aber umfassende Darstellungen oder Analysen.

11.25 Uhr: Lied-Auswahl von Stephan B. nahm Bezug zu Toronto-Attentat

Das Fazit: Gleich mehrere Lieder haben „einen unmittelbaren Tatzusammenhang erkennen lassen“, so die Kriminalistin. Neben dem rechtsextremen „Powerlevel“ treffe dies auch auf einen Song zu, der eindeutig Bezug auf einen Terroranschlag in Toronto im Jahr 2018 nimmt.

Damals war ein 27-Jähriger mit einem Auto in eine Menschenmenge gefahren, 16 Menschen starben. Der Täter bezeichnete sich selbst als Incel – eine frauenhassenden Bewegung, die große Überschneidung zur rechtsradikalen US-Szene hat.

Das beim Anschlag von Halle abgespielte Lied schildere, wie der Toronto-Attentäter in die Menschenmenge fährt. „Es ist sehr aggressiv, der Song wird mehr geschrien, als dass er gesungen wird“, sagt die Kriminalistin.

„Er macht aggressiv, er macht nervös.“ Das Lied sei ausdrücklich frauenfeindlich. Die Kriminalistin bilanziert: Die ausgewählten Lieder des Halle-Attentäters „unterstreichen für mich seine Lebenssituation und seine Persönlichkeit“.

11.05 Uhr: Stephan B. wählte rechtsextreme Musik aus, wollte Signale an internationale Naziszene senden

Themensprung: Das Gericht beleuchtet nochmals Details zurneee Vorbereitung des Anschlags auf die hallesche Synagoge am 9. Oktober 2019. Es geht um die Musik, die Stephan B. während seines Angriffs auf das Gotteshaus laufen ließ – zu hören ist das im Livevideo, das B. ins Internet übertrug.

Bereits der erste Musiktitel gilt als Zeichen an die internationale rechtsextreme Szene – das Lied reiht zahlreiche Codes der extremistischen Alt-Right-Bewegung in den USA aneinander. Laut der Kriminalistin wählte B. die Lieder offenbar mit Bedacht: Ihr zufolge wurde die Titelliste mit zwölf Liedern bereits Mitte September erstellt, also Wochen vor der Tat.

Bundesanwalt Stefan Schmidt (l) unterhält sich mit Thomas Rutkowski, Pflichtverteidiger des Angeklagten Stephan B.
Bundesanwalt Stefan Schmidt (l) unterhält sich mit Thomas Rutkowski, Pflichtverteidiger des Angeklagten Stephan B.
dpa-Zentralbild

Die Playlist sei eine Mischung aus Rap, Metal und Anime-Musik, so die BKA-Expertin. Exemplarisch schildert sie ihre Befunde zum ersten Liedtitel, „Powerlevel“ von Mr. Bond. „Er beinhaltet viele rassistische und antisemitische Begriffe“, sagt die Expertin über den Text. Es gebe zudem Bezüge zu Verschwörungstheorien aus der Zeit des Nationalsozialismus. Alben des Extremisten-Rappers heißen „Mein Kampf“ und „A Nazi goes to Africa“.

Ein großer Teil der Playlist bestehe indes aus Liedern der Animeszene – also aus Comicfilmen im japanischen Zeichenstil. In diesen Titeln habe sie meist keinen unmittelbaren Tatzusammen finden können, sagt die BKA-Expertin. Die Comiclieder enthielten keine ideologischen Inhalte, so die Kriminalistin.

10.35 Uhr: Anweisung im Gefängnis: Beamte sollen Kontakt mit B. auf Dienstliches beschränken

Im Hochsicherheitsgefängnis Burg ist es JVA-Beamte nicht gestattet, sich privat mit B. auszutauschen – etwa während der Essensversorgung oder anderen Gelegenheiten. Kontakte zum Terroristen seien auf das Dienstliche zu beschränken, lautet ein Anweisung im Gefängnis, bestätigt ein Bediensteter. Einen Fernseher habe B. nicht in seiner Zelle. Dieser könne beantragt werden, sagt der JVA-Mitarbeiter, dann werde geprüft.

10:18 Uhr: In Halle wurde B. von Mitgefangenen bedroht

Nebenklageanwälte wollen wissen, ob Stephan B. durch andere Gefangene gefährdet ist – Hintergrund sind Berichte über Drohungen, die es in der JVA Halle gegen den Terroristen gab. Offen bleibt, ob es ähnliche Fälle im Sicherheitsgefängnis in Burg gab: Der befragte Gefängnismitarbeiter verweist auf seine eingeschränkte Aussageerlaubnis und beantwortet die Frage nicht.

Der Beamte sagt allerdings, dass sich B. regelmäßig Bücher in der Gefängnisbibliothek ausleihe. Keine politischen Bücher, so der Zeuge – genauer wird er nicht. Auch der zweite JVA-Mitarbeiter schildert B. als „ruhigen Gefangenen“, dem auch „die Höflichkeitsformen bekannt sind“.

10:05 Uhr: Gefangener in Einzelhaft: Kameraüberwachung für Stephan B.

Im Fokus steht zunächst Stephan B.'s Verhalten im Gefängnis. Im Zeugenstand sitzt ein JVA-Beamter des Hochsicherheitsgefängnisses Burg (Jerichower Land). Dorthin war der Terrorist infolge seines Fluchtversuchs aus der JVA Roter Ochse (Halle) im Sommer verlegt worden.

Nun sitzt der Attentäter in Einzelhaft auf der Sicherheitsstation, schildert der 45-jährige Gefängnismitarbeiter. Die Zelle ist kameraüberwacht, wie bereits in Halle. „Er darf nicht mit anderen Gefangenen in Kontakt treten“, sagt der JVA-Bedienstete. Außerhalb der Zelle müsse B. zwingend von zwei Gefängnismitarbeitern bewacht werden.

Blick auf die Justizvollzugsanstalt „Roter Ochse“ in Halle (Saale). Der Halle-Attentäter Stephan B. hatte am Samstag (30.05.2020) während eines Hofgangs einen Fluchtversuch unternommen. 
Blick auf die Justizvollzugsanstalt „Roter Ochse“ in Halle (Saale). Der Halle-Attentäter Stephan B. hatte am Samstag (30.05.2020) während eines Hofgangs einen Fluchtversuch unternommen. 
dpa-Zentralbild

„Der Kontakt zu uns ist auf das Dienstliche beschränkt“, sagt der Mitarbeiter. Gespräche ergeben sich demnach nicht zwischen Häftling und Beamten. Täglich lese B. zwei Zeitungen, die Frankfurter Allgemeine und die Süddeutsche Zeitung. Der Häftling komme offenbar „ganz gut mit der Einzelhaft zurecht“, sagt der Gefängnismitarbeiter. Gefühlswallungen könne man lediglich ab und an wahrnehmen, wenn man B. über die Kamera beim Zeitunglesen beobachte. Sport außerhalb der Einzelzelle ist dem Gefangenen untersagt.

Vorab: Darum geht es am 17. Tag der Verhandlung

Am 17. Verhandlungstag sind insgesamt sieben Zeugen geladen. Das Gericht will sich heute mit der Vorbereitung des Anschlags und vor allem dem Verhalten des Täters im Gefängnis befassen. Ende Mai hatte Stephan B. in der JVA Halle einen kurzen unbewachten Moment zu einem Fluchtversuch genutzt, scheiterte aber.

Die MZ berichtet wie immer im Liveticker vom Prozess.

Rückblick auf den Prozess

1. Prozesstag: Stephan B. schildert Taten mit unverholener Freude

2. Prozesstag: Terrorist Stephan B. spricht über Spenden und Verschwörungsmythen

3. Prozesstag: Nebenklage beleuchtet familiäre Hintergründe

4. Prozesstag: Zeugen geben Einblicke ins Familienleben von Stephan B.

5. Prozesstag: Nebenklage kritisiert Entscheidung des Gerichts

6. Prozesstag: Ein genauer Blick auf das Waffenarsenal von Stephan B.

7. Prozesstag: Was trieb Stephan B. online - und was fanden die Ermittler?

8. Prozesstag: Zeugen setzen ein Zeichen – Wir lassen uns nicht einschüchtern

9. Prozesstag: Überlebende aus der Synagoge kritisieren Arbeit der Polizei

10. Prozesstag: Noch einmal sprechen die Überlebenden aus der Synagoge

11. Prozesstag: Zeugen schildern Angriff auf den Kiez-Döner in der LuWu

12. Prozesstag: Emotionale Aussage des Vaters von Kevin S. rührt den Gerichtssaal

13. Prozesstag: Polizisten schildern Schusswechsel auf der LuWu

14. Prozesstag: Stephan B.s Flucht aus Halle - fuhr er Somali absichtlich an?

15. Prozesstag: Opfer aus Wiedersdorf schildern Begegnung mit Halle-Attentäter

16. Prozesstag: Polizisten berichten über Flucht und Festnahme von Stephan B.

17. Prozesstag: Psychologe: Stephan B. wäre eine Hinrichtung lieber

18. Prozesstag: Angeklagter Stephan B. hält Psycho-Gutachten für „politisch motiviert“

19. Prozesstag: Tat-Video von B. löst Erdbeben in Online-Foren aus

20. Prozesstag: Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle

21. Prozesstag: Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe

22. Prozesstag: Anwälte der Nebenklage halten Plädoyers

23. Prozesstag: Weitere Nebenklage-Anwälte halten Plädoyers

24. Prozesstag: Nebenkläger „macht sich für Kevins Tod verantwortlich“

25. Prozesstag: Drei Minuten Hass - Stephan B. leugnet in seinem letzten Wort den Holocaust

26. Prozesstag: Das Urteil

(mz/dpa)