18. Prozesstag in Magdeburg Liveticker Anschlag Halle (Saale): Terrorprozess in Magdeburg gegen Neonazi Stephan B. zum Attentat in Halle - Gutachten im Prozess
Halle (Saale) - Es war einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Angriff von Halle am 9. Oktober 2019 machte weltweit Schlagzeilen.
Hier finden Sie die Live-Berichterstattung vom 18. Prozesstag gegen Stephan B. am 3. November in Magdeburg. Vom Prozess berichtet heute Jan Schumann.
- 17. Prozesstag: Psychologe: Stephan B. wäre eine Hinrichtung lieber
- 19. Prozesstag: Tat-Video von B. löst Erdbeben in Online-Foren aus
03.11.2020: Tag 18 im Terrorprozess gegen Stephan B. - Attentäter von Halle
16.09 Uhr: Ende das 18. Prozesstages: Mittwoch Auskunft zu Internetpropaganda
Das war es für heute. Am Mittwoch wird die Sachverständige Karolin Schwarz gehört, sie soll zu dem Internetumfeld Auskunft geben, über die sich die Propaganda des Attentäters verbreitet hatte. Die Sitzung ist geschlossen.
15.59 Uhr: Angeklagter Stephan B. hält Psycho-Gutachten für „politisch motiviert“
Stephan B. meldet sich jetzt zu Wort. Es sei „lächerlich“, dass er eine Persönlichkeitsstörung habe. Viele Menschen seien ohne Beziehung oder ohne Arbeit, das sei kein Beleg für eine Krankheit.
Auch von einer Paranoia könne keine Rede sein – seit der NSA-Affäre um Edward Snowden sei bekannt, dass Regierungen massenhaft Daten über Bürger sammeln. Erneut bezieht sich der Rassist auf islamistisch motivierte Anschläge europaweit, um seine eigene Gewalt zu rechtfertigen.
Der Angeklagte redet sich in Rage und sagt auch, Leygraf habe vereinzelt falsch zitiert. Leygraf schließt das im Einzelfall nicht aus, lässt die Kritik aber an sich abtropfen. Stephan B. glaubt, man wolle ihm „politisch motiviert“ eine psychische Krankheit andichten.
15.21 Uhr: Psychiater Leygraf nennt Vorbilder des Halle-Attentäters
Im Wortwechsel mit B.s Verteidiger Weber kommt Leygraf jetzt auch auf die Vorbilder des Attentäters von Halle zu sprechen.
„Christchurch, das ist ein Vorbild“, sagt der Experte. In der neuseeländischen Stadt hatte 2019 ein rechtsextremer Terrorist zwei Moscheen angegriffen und 51 Menschen getötet.
Ein anderes Vorbild sei der Anschlag des norwegischen Massenmörders und Rechtsterroristen Anders Breivik, der 2011 ein Massaker auf der Insel Utøya angerichtet hatte. „Nur das Breivik seinen Taten nicht gestreamt hat“, sagt Leygraf.
15.10 Uhr: Psychiater-Gutachten: "EinMensch, der in seiner ganzen Entwicklung eingefroren war"
Kein Beruf, keine Kontakte, keine Ziele. „Insgesamt war das ein Mensch, der in seiner ganzen Entwicklung eingefroren war“, zieht Norbert Leygraf Bilanz zu seinen Untersuchungen über Stephan B.. „Insofern ist das eine schwere Problematik.“
Jetzt die Frage des Verteidigers: Stephan B. habe im Prozess geschildert, er habe während seiner Taten „rot gesehen“, als er sich in einen Rausch schoss – nicht sprichwörtlich, sondern tatsächlich sei dies seine Wahrnehmung gewesen. „Vielleicht ist das eine Art Halluzination“, sagt B.s Anwalt Hans-Dieter Weber.
Und zieht so indirekt die Ergebnisse Leygrafs infrage. „Das habe ich so noch nicht kennengelernt“, sagt der Psychiater, der sich nicht auf Webers Andeutung einlässt. Leygraf ist Neurologe – auch in diesem Bereich der Medizin sei so ein Phänomen nicht bekannt.
14.44 Uhr: Psychiater über B.: Gestört, schuldfähig und weiterhin gefährlich
Insgesamt attestiert Leygraf dem Attentäter eine Persönlichkeitsstörung „mit hinreichendem Schweregrad“ – einen Einfluss auf die Schuldfähigkeit habe dies allerdings nicht. Stephan B. sei das Unrecht seiner Taten bewusst gewesen.
Für die Persönlichkeitsstörung spreche laut Leygraf unter anderem die Unfähigkeit B.s, sich in andere Menschen einzufühlen. Der Angeklagte habe eine erhebliche Selbstwertproblematik und glaube an umfassende Verschwörungstheorien. Anders als wahnhaft kranke Menschen habe sich B. aber nicht seinen Taten „verpflichtet“ gefühlt, wie das bei Wahnsinnigen der Fall ist.
Im Umkehrschluss heißt das: Der Angeklagte habe sich bewusst für dieses Unrecht entschieden. Die Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhauses liege nicht vor, so Leygraf.
Der Psychiater sagt weiter, nach den Tötungen von Jana Lange und Kevin Schwarze habe B. kein echtes Bedauern oder Erschüttern über deren Tode erkennen lassen. „Es gibt keinerlei Hinweis darauf, dass sich diese Einstellungen geändert haben“, so Leygraf. Deshalb sei B. immer noch brandgefährlich, so ist der Psychiater zu verstehen. Es bestehe die „überwiegende Wahrscheinlichkeit“, dass B. erneut vergleichbar schwere Straftaten begehen würde, wenn er die Gelegenheit dazu habe.
14.12 Uhr:Psychiater attestiert B. Züge von Autismus
Selbstbewusstsein und Stolz habe B. vor allem aus seinem Wissen über Waffen gezogen, glaubt Leygraf. Umso mehr habe es ihn offenbar enttäuscht, dass die automatischen Waffen während des Attentats auf die Synagoge in Halle versagt hatten.
Leygraf sieht zwar Anhaltspunkte für eine manisch-schizophrene Diagnose. Einen krankhaften Wahn, der Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit hätte, kann Leygraf aber nicht erkennen. Dafür reiche es auch nicht, dass Stephan B. von der Richtigkeit seines menschenverachtenden Weltbildes überzeugt sei. Der Rechtsterrorist leide nicht unter Sinneseinschränkungen, er sei auch nicht intellektuell limitiert.
Leygraf glaubt aber, dass B. früh durch sein Einzelgängertum geprägt war. Zudem habe der Angeklagte kaum etwas in seinem Leben gehabt, das ihm Freude bescherte. Leygraf sieht ein „paranoides Grundmisstrauen“ bei B., der Terrorist sehe sich immerzu bedroht. Viele Auffälligkeiten im Leben des Angeklagten trügen laut Leygraf Züge einer autistischen Störung.
14.01 Uhr: Psychiater Leygraf: Chronische Krankheit als Einschnitt
2013 häuften sich schmerzhafte Bauchkrämpfe beim Angeklagten – Ärzte stellten aber trotz mehrfacher Untersuchungen keine erkennbaren Ursachen fest. Sie glaubten an psychische Gründe. Leygraf ist sich sicher, dass die lange Krankheitsphase einen großen Einfluss auf den Lebensweg des Angeklagten hatte. „Er zog sich völlig von seinen Außenkontakten zurück“, konzentrierte sich auf seinen Computer im Kinderzimmer, so Leygraf. Es folgte die Flüchtlingskrise 2014 – der Rassist B. habe dies als eine Art Kriegserklärung gegen „weiße Männer“ verstanden.
Leygraf ist sich sicher: Im Zentrum von B.'s Weltbild steht die Vorstellung einer jüdischen Weltverschwörung. Wann genau sich Rassismus und Antisemitismus beim Angeklagten paarten, ist für Leygraf nicht mehr zu rekonstruieren, sagt er im Zeugenstand. Im Austausch mit dem Psychiater habe B. keineswegs ein Gespräch gesucht – sein Redestrom „ähnelte viel mehr einem Posting im Internet“, auf Widerspruch habe er heftig und wütend reagiert, schildert der Psychiater.
13.57 Uhr: Möglicher Selbstmordversuch bereits mit 18 Jahren
Leygraf ist nicht der erste Experte, der B. eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Laut dem Psychiater im Zeugenstand hatte ein Arzt bereits bei dem 18-jährigen B. eine „sozial-gehemmte Persönlichkeitsstörung“ festgestellt. Damals hatte der Angeklagte möglicherweise in Selbstmordabsicht giftige Engelstrompeten-Blätter gegessen, so Leygraf. Jahre später litt B. dann an chronischen Magenschmerzen, wegen derer er auch operiert wurde.
Leygraf sagt, B. habe schon als Schüler kaum Kontakt zu anderen Menschen gehabt. Ein enges Verhältnis habe er vor allem zu seiner Schwester und seiner Mutter gehabt. Auch bei der Bundeswehr sei er nicht besonders beliebt bei Kameraden gewesen. Als „eine Art beschämenden Makel“ habe es B. zudem betrachtet, dass er nie eine Freundin hatte.
13.37 Uhr: Psychiater legt Gutachten über Stephan B. vor
Jetzt kommt das lange erwartete Gutachten des forensischen Psychiaters Norbert Leygraf. Er hat ein umfassendes Gutachten zur Persönlichkeit des Rechtsterroristen erstellt – für das Gericht ist vor allem die Frage der Schuldfähigkeit und der weiteren Gefährlichkeit des Angeklagten entscheidend. Das Gutachten basiert auf mehreren, je zwölfstündigen Gesprächen in Haft in Halle.
Stephan B. sei in den Gesprächen durchaus zugewandt und kooperativ gewesen, sagt der 67 Psychiater. Das galt aber nur bei Themen, über die er auch sprechen wollte. Stephan B. habe immer Wert darauf gelegt, dass er nicht psychisch krank sei, so Leygraf. „Meist wortkarg und einsilbig“ habe B. während der Gespräche agiert. „Sein Redeverhalten änderte sich nahezu schlagartig“, wenn es um seine antisemitischen Überzeugungen ging. Dann sei er kaum zu bremsen gewesen.
Leygraf schildert B. selbst in diesen Situationen als ungelenk: „Die Mimik wirkte eher grob, auch die Sprache war eher theatralisch moduliert.“ Teilweise sei B. mitten im Gespräch aufgestanden, habe quasi „von oben herab geredet“ und dabei seinen ganzen Körper verdreht, so der Psychiater. Immer wenn es technisch wurde, war B. besonders begeistert. Etwa bei seinen Erklärungen dazu, warum eine vollautomatische Waffe einfacher zu bauen sei als eine Halbautomatische. Immer wieder habe B. ohne erkennbaren Grund während der Gespräche gelacht, tiefergehende emotionale Regungen habe B. allerdings nicht gezeigt, so der Psychiater.
12.21 Uhr: Haft-Untersuchung: Aussagen ließen Psychologin aufmerken
Im Gespräch mit der Psychologin habe Stephan B. eine bemerkenswerte Antwort gegeben: Dem Satz „Meine Bekannten halten mich für einen energischen Menschen“ stimme er eigentlich nicht zu – aber heute, nach dem Terrorakt in Halle, sehe das wahrscheinlich anders aus, habe B. gesagt. Der Häftling habe auch der vorformulierten Aussage zugestimmt, dass er zu einer Lebensführung mit strikter Pflichterfüllung erzogen worden sei. Nach der Mittagspause wird das Psychiater-Gutachten von Professor Norbert Leygraf erwartet.
12.08 Uhr: „Vor der Explosion“: Stephan B. korrigierte Fragebögen
Die Psychologin beschreibt nun das Verhalten des Angeklagten während der Tests. So habe er teilweise die Fragebögen der Psychologin korrigiert. So habe er den Satz „Ich fühle mich wie ein Pulverfass vor der Explosion“ in die Aussage geändert: „Ich fühle mich wie ein Pulverfass nach der Explosion.“ In dem vorformulierten Satz „Mich hat ein Mensch schon einmal so sehr zu Weißglut gebracht, dass ich ihn hätte umbringen können“ strich B. das Wort „Mensch“ durch, änderte es in „Jude“.
Fazit John: Stephan B. zeige depressive Symptome, er sei misstrauisch, selbstbezogen und von den eigenen moralischen Standards überzeugt. Er neige zur Introvertiertheit, sagt die Psychologin. Der Verteidiger des Angeklagte, Hans-Dieter Weber, zieht die Aussagekraft des Tests indirekt in Frage: Denn John erwähnt auch, dass B. vermutlich in einigen Fragen nicht ehrlich geantwortet habe. „Welchen Wert hat dieser Test dann?“, fragt Weber. John schildert, dass die Tests gut in der Lage seien, selbst Lügen zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu verarbeiten.
11.52 Uhr: Psychologin im Zeugenstand: Niedergeschlagenheit und Paranoia
Im Zeugenstand ist jetzt die Psychologin Lisa John. Sie hat die Persönlichkeit des Angeklagten während dessen Haft in Halle untersucht. Der Attentäter Stephan B. habe bei IQ-Tests einen Wert von 105 erreicht, „ein durchschnittliches Ergebnis“, so die Psychologin. Der Häftling habe bei Tests die Tendenz gezeigt, sich zu verstellen, um über gesellschaftlich nicht erwünschte Einstellungen hinwegzutäuschen. Er habe eine abwehrende Haltung gezeigt.
Die Tests hätten zudem ergeben, dass B. Tendenzen zu Niedergeschlagenheit, Paranoia und Naivität zeige. Es gebe Hinweise darauf, dass er gesellschaftlich ungeschickt agiere, so die Psychologin. Die Tests bestanden aus mehr als 500 Fragen über die Selbstwahrnehmung des Probanden, die er aus dem Bauch heraus beantworten sollte.
Überdurchschnittlich oft beschrieb B. demnach Gesundheitssorgen und Körperbeschwerden. John erkennt auch Tendenzen zum Narzissmus beim Angeklagten. Die Tests legten nahe, dass er seine Wertvorstellungen als höherwertig gegenüber anderen einschätzte – zugleich vermutete die Psychologin eine Furcht des Angeklagten, in persönlichen Beziehungen enttäuscht zu werden.
10.23 Uhr: Arzt-Untersuchung: Keine Hinweise auf Drogen, Alkohol, Medikamente
Der Prozesstag steht im Zeichen der psychologischen Gutachtens. Richterin Mertens fragt den Arzt, wie sich Stephan B. während der medizinischen Behandlung verhalten hat. „Der Festgenommene lag auf der Liege und war dort fixiert“, schildert der Arzt. „Ich habe ihm erklärt, dass ich ihn untersuchen muss im Auftrag der Polizei.“
Der Terrorist habe dann auf alle Fragen des Arztes geantwortet – „adäquat“, aber auch „in sich gekehrt“ und „psychisch angespannt“. Der Arzt nahm auch Drogentests vor: Es habe keine Hinweise auf Alkohol, Medikamente oder sonstige Substanzen gegeben.
10.10 Uhr: Halsdurchschuss: Arzt sagt über Gesundheitszustand von Stephan B. aus
Zunächst sagt ein Medizin-Sachverständiger dazu aus, in welchem Gesundheitszustand sich Stephan B. zum Zeitpunkt seiner Festnahme am 9. Oktober 2019 befand.
Polizisten hatten den Terroristen auf der Flucht bei Zeitz gefasst, er wurde gefesselt und mit einer Schusswunde am Hals von SEK-Kräften ins Krankenhaus eingeliefert. Die Schusswunde stammte von einer Polizeikugel und einem Feuergefecht vor dem Kiezdöner in Halle. „Der Kreislauf war stabil, er hat sich von suizidalen Absichten distanziert“, sagt der Arzt nun im Zeugenstand. Stabiler Zustand also, trotz Halsdurchschuss.
„Die Wunde wurde vernäht“, sagt der Arzt – im Anschluss der Behandlung war B. nach Karlsruhe zum Haftrichter geflogen. „Er war wach und klar“, sagt der Mediziner, es gab keine Hinweise „auf Sinnes- und Wahrnehmungstäuschungen“. Dieser Punkt wird nachher noch eine Rolle spielen, wenn es um die Frage geht, ob B. unter einer Persönlichkeitsstörungen litt oder leidet.
9.40 Uhr: Gutachten wird erwartet: Ist Stephan B. schuldfähig?
Erwartet wird für den heutigen Prozesstag auch das Gutachten des Psychiaters Norbert Leygraf. Er soll einschätzen, ob der angeklagte Stephan B. schuldfähig ist und ob er an psychischen Krankheiten leidet. In einem ersten Gutachten, aus dem die MZ bereits berichtet hatte, attestierte Leygraf dem Terroristen ein komplexe Persönlichkeitsstörung.
Gleichwohl sei B. in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Taten anzuerkennen, so das Gutachten. Es sei damit zu rechnen, dass B. auch nach Ende einer Haft wieder schwere Straftaten begehe. Leygraf hatte im Gefängnis mit dem Angeklagten Gespräche geführt, auch im laufenden Prozess beobachtet der Psychiater den Terroristen.
9.33 Uhr: Erhöhte Corona-Gefahr im Gericht - Richterin verschärft Regeln
Aufgrund der ansteigenden Corona-Inzidenzwerte in Sachsen-Anhalt und insbesondere in Magdeburg hat Richterin Ursula Mertens die Regeln für den Prozess am Landgericht verschärft. Ab sofort werden alle Personen im Verhandlungssaal mit besonders wirksamen FFP2-Masken ausgestattet – auch Zuschauer und Journalisten.
Zuvor hatte sich Mertens mit dem halleschen Virologen Alexander Kekulé beraten, wie sie mit der steigenden Gefahr im Prozess umgehen könne. Es bleibe das Ziel, die Anzahl der Zuschauer und Journalisten nicht zu reduzieren, betonte Mertens. Sollte die Zahl der Reporter per Verfügung aber doch zurückgeschraubt werden, müsste wahrscheinlich ein neues, aufwendiges Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter starten. Bereits jetzt ist die Anzahl der Medienvertreter in Verhandlungssaal auf 44 limitiert.
Vorab: Darum geht es am 18. Tag der Verhandlung
Am 18. Verhandlungstag sind zwei BKA-Beamte geladen. Sie sollen zu den bei Stephan B. sichergestellten Speichermedien und den Videoaufzeichnungen während Tat befragt werden. Außerdem will sich das Gericht mit den Gutachten zur Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten befassen.
Vom Prozess berichtet heute Jan SchuDie MZ berichtet wie immer im Liveticker vom Prozess.
Rückblick auf den Prozess
1. Prozesstag: Stephan B. schildert Taten mit unverholener Freude
2. Prozesstag: Terrorist Stephan B. spricht über Spenden und Verschwörungsmythen
3. Prozesstag: Nebenklage beleuchtet familiäre Hintergründe
4. Prozesstag: Zeugen geben Einblicke ins Familienleben von Stephan B.
5. Prozesstag: Nebenklage kritisiert Entscheidung des Gerichts
6. Prozesstag: Ein genauer Blick auf das Waffenarsenal von Stephan B.
7. Prozesstag: Was trieb Stephan B. online - und was fanden die Ermittler?
8. Prozesstag: Zeugen setzen ein Zeichen – Wir lassen uns nicht einschüchtern
9. Prozesstag: Überlebende aus der Synagoge kritisieren Arbeit der Polizei
10. Prozesstag: Noch einmal sprechen die Überlebenden aus der Synagoge
11. Prozesstag: Zeugen schildern Angriff auf den Kiez-Döner in der LuWu
12. Prozesstag: Emotionale Aussage des Vaters von Kevin S. rührt den Gerichtssaal
13. Prozesstag: Polizisten schildern Schusswechsel auf der LuWu
14. Prozesstag: Stephan B.s Flucht aus Halle - fuhr er Somali absichtlich an?
15. Prozesstag: Opfer aus Wiedersdorf schildern Begegnung mit Halle-Attentäter
16. Prozesstag: Polizisten berichten über Flucht und Festnahme von Stephan B.
17. Prozesstag: Psychologe: Stephan B. wäre eine Hinrichtung lieber
18. Prozesstag: Angeklagter Stephan B. hält Psycho-Gutachten für „politisch motiviert“
19. Prozesstag: Tat-Video von B. löst Erdbeben in Online-Foren aus
20. Prozesstag: Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle
21. Prozesstag: Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe
22. Prozesstag: Anwälte der Nebenklage halten Plädoyers
23. Prozesstag: Weitere Nebenklage-Anwälte halten Plädoyers
24. Prozesstag: Nebenkläger „macht sich für Kevins Tod verantwortlich“
25. Prozesstag: Drei Minuten Hass - Stephan B. leugnet in seinem letzten Wort den Holocaust
26. Prozesstag: Das Urteil
(mz/dpa)