7. Prozesstag in Magdeburg Liveticker Anschlag Halle (Saale): Terrorprozess in Magdeburg gegen Neonazi Stephan B.
Halle (Saale) - Es war einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Angriff von Halle am 9. Oktober 2019 machte weltweit Schlagzeilen. Der Prozess geht nach der kurzen Sommerpause nun weiter.
Hier finden Sie die Live-Berichterstattung vom 7. Prozesstag gegen Stephan B. in Magdeburg. Aus dem Magdeburger Landgericht berichten Jan Schumann und Hagen Eichler.
- 6. Prozesstag: Ein genauer Blick auf das Waffenarsenal von Stephan B.
- 8. Prozesstag: Zeugen setzen ein Zeichen – Wir lassen uns nicht einschüchtern
26.08.2020: Tag 7 im Terrorprozess gegen Stephan B.
16.29 Uhr: Nebenklage-Anwalt protestiert gegen BKA- Einschätzung
Der Streit um die Bedeutung des Christchurch-Attentats für den Anschlag von Halle setzt sich fort. Der Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann gibt zum Gutachten des BKA-Beamten eine Erklärung ab. Die Bewertung, es gebe „signifikante Unterschiede“ zwischen den Selbstzeugnissen der Attentäter von Christchurch und Halle, sei falsch. Stephan B. habe auf Christchurch erkennbar Bezug genommen. „Und das ist wichtig für die Bewertung der Tat.“
Mit dieser Erklärung endet um 16.25 Uhr der siebte Prozesstag. Die Verhandlung wird am Dienstag der nächsten Woche fortgesetzt.
16.24 Uhr: Uneinigkeit unter den Nebenklage-Anwälten
Die Vertreter der Nebenkläger beginnen einen Disput über das Ziel des Prozesses. Auslöserin ist die Anwältin Kristin Pietrzyk, die den als Zeugen geladenen BKA-Mann sehr kritisch befragt hat. Dieser räumt ein, dass er das rassistische Pamphlet des Christchurch-Attentäters nicht kennt – in seinem Gutachten hatte er diesen Text mit den Dokumenten von Stephan B. verglichen.
Andere Nebenkläger wehren sich gegen die ausführliche Thematisierung des Christchurch-Attentäters. „Der deutsche Strafprozess dient zur Ermittlung der individuellen Schuld“, sagt Rechtsanwalt Jan Siebenhüner. „Der einzige, der sich freut, dass diese Theorien ausgebreitet werden, ist der Angeklagte.“
15.59 Uhr: Der Attentäter von Christchurch war das große Vorbild
Der sechste und letzte Zeuge für heute ist Kriminalkommissar beim LKA und hat mehrere vom Angeklagten erstellte Dokumente ausgewertet. Deren gemeinsamer Nenner: wüster Hass auf Juden und das Ziel, möglichst viele von ihnen zu töten. In einem Dokument, in dem sich Stephan B. selbst interviewte, geht es um den Zuzug von Flüchtlingen im Jahr 2015 – der Angeklagte konnte sich nicht erklären, dass es dagegen keinen Aufstand gegeben habe.
Nach dem Attentat im neuseeländischen Christchurch habe er dann einen Weg gesehen, selbst aktiv zu werden. Der aus Australien stammende Attentäter hatte 2019 zwei Moscheen angegriffen und 51 Menschen getötet. Im Internet hatte der Christchurch-Attentäter detailliert beschrieben, wie sich ein Anschlag ausführen lässt – der aus Mansfeld-Südharz stammende Angeklagte imitierte das Vorgehen.
15.00 Uhr: Weiterhin Unzufriedenheit mit BKA-Experten
Als fünfter Zeuge des Tages schildert ein Kriminalkommissar vom BKA das Milieu, das sich über die anonymen Imageboards im Internet austauscht. Beim Angeklagten habe man eine Nähe zur Subkultur der Incels festgestellt – Menschen, die unfreiwillig sexuell inaktiv sind und die Schuld dafür laut dem BKA-Zeugen erfolgreichen Männern und auch vermeintlichen Verschwörungen geben. Auch seien Imageboards genutzt worden, um Amok-Taten oder Terroranschläge anzukündigen oder live zu übertragen.
„Gab es irgendeine positive Reaktion dieser Szene auf das Attentat von Halle?“, fragt die Nebenklage-Anwältin Kristin Pietrzyk. „Nein. Die Reaktion war eher Häme“, antwortet der Beamte. Nachfragen zeigen, dass das von ihm verfasste Gutachten weitgehend auf journalistischen Texten beruht. Werden diese Imageboards überhaupt von der Polizei überwacht?, wird er gefragt. „Das ist von meiner Aussagegenehmigung nicht gedeckt.“ Auf der Nebenklagebank gibt es Gelächter und Augenrollen.
14.36 Uhr: BKA-Expertin offenbart Wissenslücken
Nachfragen der Nebenklage-Anwälte lassen Zweifel an der Qualifikation der BKA-Expertin erkennen, die das Spielverhalten des Angeklagten untersucht hat. Die Angestellte räumt ein, das sie keines der begutachteten Onlinespiele selbst ausprobiert hat. „Ich bin keine Gamerin“, sagt die Frau. Auch habe sie bei der von Stephan B. genutzten Spieleplattform Steam nicht nachgefragt, ob dort Spielstände abgespeichert worden seien. Die Nebenklage-Anwältin Kati Lang fragt nach: „Das BKA hat Sie, die keine Ahnung von Gaming und Steam haben, beauftragt, die Auswertung vorzunehmen?“ Die 41-Jährige überlegt eine Weile, bevor sie antwortet: „Ja.“
14.15 Uhr: Rechtsextreme auf Internetforen für Behörden unsichtbar
Die BKA-Expertin für das Onlineverhalten von Stephan B. wird jetzt von den Nebenklage-Anwälten befragt. Es zeigt sich: Auf den sogenannten Imageboards, anonymen Internetforen, sind die Nutzer von der Polizei nicht zu identifizieren. Stephan B. nutzte drei dieser Plattformen, etwa vch.moe oder Nanochan. Auf allen dreien diskutieren Nutzer laut BKA-Expertin eine große Bandbreite an Themen, doch überall finden sich Untergruppen mit rechtsextremen, antisemitischen und gewaltverherrlichenden Inhalten.
Bei vch.moe etwa hat das BKA im vergangenen Jahr mehr als 160.000 Nutzerbeiträge von 4000 Personen festgestellt. Kein einziger Beitrag könne Stephan B. zugeordnet werden, räumt die BKA-Mitarbeiterin ein. „Das ist also ein Tummelplatz für Rechtsextreme, bei dem die Behörden im Nachhinein nicht feststellen können, wer da was geschrieben hat?“, fragt ein Nebenkläger-Anwalt. „Richtig“, sagt die BKA-Angestellte.
13.55 Uhr: Angeklagter verbrachte viel Zeit mit Ballerspielen im Netz
Der Nachmittag des siebten Verhandlungstages beginnt mit der Aussage einer Internet-Expertin des BKA. Die Zeugin berichtet, dass der Angeklagte Stephan B. insgesamt 44 Computerspiele genutzt habe, sämtlich legal. Unter den Spielen befindet sich der Simulator „World of Guns“, bei dem der Nutzer Waffen auseinander- und zusammenbaut und abfeuert. „Das zeigt ein Interesse des Angeklagten für diese Themen“, sagt die BKA-Frau.
Bei den meisten Spielen handle es sich um sogenannte Ego-Shooter, also Spiele, bei denen der Spieler mit verschiedenen Waffen gegen andere kämpft. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens fragt viel nach. „Gaming ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln“, sagt sie. Chat-Daten aus den Spielen konnte das BKA nicht auswerten. Diese würden laut Anbieter Steam nur 14 Tage lang gespeichert. Stephan B. verbrachte mit Computerspielen viel Zeit. Einen rechtsextremen Hintergrund habe keines dieser Spiele, sagte die BKA-Expertin.
12.45 Uhr: Gericht geht in die Mittagspause
Für eine Stunde unterbricht das Gericht die Verhandlung. Am Nachmittag sollen weitere Zeugen zum Verhalten des Angeklagten im Internet aussagen.
12.44 Uhr: Bis zu 270 Beamte klärten Halle-Attentat auf
Das Bundeskriminalamt hat für die Aufklärung des Halle-Attentats eine sehr große Zahl an Mitarbeitern eingesetzt. Für die Bundesanwaltschaft sagte Oberstaatsanwalt Stefan Schmidt, anfangs hätten bis zu 270 Kollegen am Fall gearbeitet.
Nach der Zahl gefragt hatte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens. Der eben befragte Zeuge, ein Kriminalhauptkommissar aus der Staatsschutz-Abteilung des BKA, sagte, dass für die Auswertung von Asservaten auch Europol eingebunden gewesen sei – mehr wollte er nicht sagen: „Ich bin da schon an der Grenze meiner Aussagegenehmigung.“ Die Nebenklage-Anwältin Kristin Pietrzyk fragt, ob das BKA weiter daran arbeite, die verschlüsselten Datei-Container zu öffnen. „Das kann ich derzeit nicht sagen“, antwortet Oberstaatsanwalt Schmidt.
12.16 Uhr: Einige Daten des Attentäters sind noch immer nicht entschlüsselt
Wie der zweite ist auch der dritte Zeuge des Tages ein Beamter des BKA, der die Daten auf den Speichermedien des Angeklagten ausgewertet hat. Bis heute seien einige Dateien noch nicht entschlüsselt, berichtet der Kriminalhauptkommissar. Stephan B. habe die Passwörter dafür nicht herausgegeben. Die Daten seines PCs im Kinderzimmer in der Wohnung seiner Mutter wollte der Attentäter komplett löschen – das gelang aber nicht.
Als die Beamten den PC auffanden, war ein Löschprogramm damit beschäftigt, alle Daten 35-fach zu überschreiben. Endgültig gelöscht wurden nach Erinnerung des Kriminalbeamten lediglich 13 Prozent der Daten. Die aufgefundenen Daten zeigten „die nationalsozialistische, antisemitische, homophobe und frauenfeindliche Gesinnung“ des Angeklagten, berichtet der BKA-Mann. Immer wieder tauchen in den Daten Anime-Abbildungen auf, auch ein japanisches Videospiel mit antisemitischem Hintergrund.
11.44 Uhr: Angeklagter verwendete KZ-Bilder und Hakenkreuz-Abbildungen
Auf einem USB-Stick von Stephan B. sind zahlreiche Bilder zu sehen, die Einblick in dessen Weltbild geben. Auf Nachfrage von Nebenklage-Anwälten berichtet der befragte BKA-Beamte, was er gefunden hat. Zu sehen sind unter anderem KZ-Häftlinge, die in eine Gaskammer geführt werden, oder eine japanische Anime-Figur, die auf einem Leichenberg steht, während im Hintergrund eine brennende israelische Flagge zu sehen ist. Auch Hakenkreuze spielen in den sichergestellten Daten eine Rolle.
Mehrfach geht es bei den abgespeicherten Fotos um den Attentäter von Christchurch, den Stephan B. als sein Vorbild betrachtet. Andere Neonazi-Symbole hat das Bundeskriminalamt offenbar gar nicht erkannt, wie Nebenklage-Anwältin Kristin Pietrzyk feststellt. Dazu zählt ein Handzeichen als Symbol für „White Power“, dem Streben nach weißer Vorherrschaft.
Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens achtet darauf, dass der Zeuge vom BKA aus den sichergestellten Dokumenten keine Sätze von Stephan B. vorliest, um dessen Ideologie nicht zu verbreiten. Am Vortag hatte eine rechtsradikale Aktivistin aus Dresden den Prozess besucht; auch heute könnten ideologische Unterstützer von Stephan B. im Sitzungssaal sein.
11.13 Uhr: Dolmetscher muss dem Gericht rassistische Wörter übersetzen
Als zweiter Zeuge des Tages berichtet ein Kriminalkommissar des BKA, der die vom Angeklagten hinterlassenen Computerdateien analysiert hat. Darunter befindet sich ein sogenanntes „Manifest“, in dem B. zum Mord an Juden aufrief. Dateinamen und Texte sind gespickt mit rassistischen Bemerkungen. Richterin Ursula Mertens bittet einen Dolmetscher aus seiner Kabine, um die Schimpfwörter ins Deutsche zu übersetzen, darunter auch das N-Wort, die beschimpfende Formulierung für Schwarze.
Nebenklage-Anwälte bitten die Richterin schließlich, auf das Übersetzen rassistischer Formulierungen zu verzichten, was auch so geschieht. Im Manifest bildet B. auch eine weibliche Anime-Figur ab, eine japanische Comic-Zeichnung. Dieses Mädchen werde allen zugeschickt, die wie er selbst zum „Techno-Barbar“ würden, versprach Stephan B.
10.52 Uhr: Mutter des Attentäter freute sich über dessen Schweiß-Übungen
Die Mutter des Angeklagten wusste, dass ihr Sohn Schweißen lernt – das berichtet deren frühere Kollegin, die Grundschulleiterin in Helbra. „Sie war froh, dass er endlich ein Hobby hat.“ Stephan B. hatte einen Großteil seiner Schusswaffen selbst hergestellt und dabei auch Schweißarbeiten ausgeführt. Sie sei erschüttert, dass der Sohn einer Ethiklehrerin solche Taten begangen habe, sagt die Schulleiterin.
Sie berichtet zudem, dass Stephan B. mit seiner Mutter zeitweise ausschließlich Englisch gesprochen habe. Offenbar übte er damit – im Video, das Stephan B. vom Attentat selbst aufnahm, sprach er größtenteils Englisch, weil er ein weltweites Publikum erreichen wollte.
10.24 Uhr: Mutter des Attentäters soll Vorahnung geäußert haben
Als erste Zeugin sagt die Leiterin der Grundschule Helbra aus, die neun Jahre mit der Mutter des Attentäters, einer Grundschullehrerin, zusammengearbeitet hat. „Sie hat ihren Sohn sehr geliebt“, berichtet die Direktorin. Bei der Vorbereitung des Schuljahres 2019/20 fiel ihr erstmals eine Veränderung an der Kollegin auf: „Sie war dünnhäutig und empfindsam.
Das legte sich dann aber wieder.“ Gegenüber einer anderen Lehrerin soll Stephan B.s Mutter eine möglicherweise verräterische Bemerkung gemacht haben: „Ich habe große Sorgen, dass etwas Schlimmes passiert.“ In einem anderen Gespräch habe sie ihren Sohn als „Autisten“ bezeichnet. Die rechte Einstellung des Angeklagten sei ihr aus Gesprächen mit dessen Mutter bekannt gewesen, bestätigt die Zeugin auf Nachfrage. Gegenüber fremden Kulturen „war er sehr negativ“.
10.08 Uhr: AfD-Politiker unter den Prozessbeobachtern
Der siebte Prozesstag beginnt. In den Reihen der Prozessbeobachter findet sich heute Robert Farle, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion. Seine Fraktion hatte noch unmittelbar nach dem Terroranschlag am 9. Oktober bestritten, dass der Attentäter ein rechtsextremes Motiv hatte. „Es gab in Halle keinen rechten Terrorismus“, sagte AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner im Oktober 2019 im Landtag. „Antijüdisch – ja, antisemitisch – ja, rechtsextrem oder gar rechts motiviert – nein.“
Vorab: Sechs Zeugen sind geladen
Am heutigen 7. Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen. Das Gericht will heute das soziale Umfeld des Angeklagten beleuchten. Vor allem soll es um Stephan B.s Aktivitäten im Internet gehen.
Am Dienstag hat sich das Gericht umfänglich mit den Waffen befasst, die Stephan B. bei seinem Anschlag verwendet hat. Mehrere Experten berichteten, welche Waffen funktionierten und wie tödlich Molotowcocktais und Sprengsätze waren.
Dabei zeigte sich, dass er angeklagte seine Tat offenbar lange vorbereitete. Die Waffen wurden über mehrere Jahre gebaut. Vor allem bei Detailfragen zeigte sich der Halle-Attentäter äußerst interessiert, stellte den Experten auch Detailfragen. Während der Vorführung der Waffen nickte und lächelte Stephan B. Er wirkte deutlich erfreut über die Ausführungen zu seiner Waffe, mit der er Jana L. tödlich verletzte.
Rückblick auf den Prozess
1. Prozesstag: Stephan B. schildert Taten mit unverholener Freude
2. Prozesstag: Terrorist Stephan B. spricht über Spenden und Verschwörungsmythen
3. Prozesstag: Nebenklage beleuchtet familiäre Hintergründe
4. Prozesstag: Zeugen geben Einblicke ins Familienleben von Stephan B.
5. Prozesstag: Nebenklage kritisiert Entscheidung des Gerichts
6. Prozesstag: Ein genauer Blick auf das Waffenarsenal von Stephan B.
7. Prozesstag: Was trieb Stephan B. online - und was fanden die Ermittler?
8. Prozesstag: Zeugen setzen ein Zeichen – Wir lassen uns nicht einschüchtern
9. Prozesstag: Überlebende aus der Synagoge kritisieren Arbeit der Polizei
10. Prozesstag: Noch einmal sprechen die Überlebenden aus der Synagoge
11. Prozesstag: Zeugen schildern Angriff auf den Kiez-Döner in der LuWu
12. Prozesstag: Emotionale Aussage des Vaters von Kevin S. rührt den Gerichtssaal
13. Prozesstag: Polizisten schildern Schusswechsel auf der LuWu
14. Prozesstag: Stephan B.s Flucht aus Halle - fuhr er Somali absichtlich an?
15. Prozesstag: Opfer aus Wiedersdorf schildern Begegnung mit Halle-Attentäter
16. Prozesstag: Polizisten berichten über Flucht und Festnahme von Stephan B.
17. Prozesstag: Psychologe: Stephan B. wäre eine Hinrichtung lieber
18. Prozesstag: Angeklagter Stephan B. hält Psycho-Gutachten für „politisch motiviert“
19. Prozesstag: Tat-Video von B. löst Erdbeben in Online-Foren aus
20. Prozesstag: Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle
21. Prozesstag: Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe
22. Prozesstag: Anwälte der Nebenklage halten Plädoyers
23. Prozesstag: Weitere Nebenklage-Anwälte halten Plädoyers
24. Prozesstag: Nebenkläger „macht sich für Kevins Tod verantwortlich“
25. Prozesstag: Drei Minuten Hass - Stephan B. leugnet in seinem letzten Wort den Holocaust
26. Prozesstag: Das Urteil
(mz/dpa)