2. Prozesstag in Magdeburg Liveticker Anschlag Halle (Saale): Terrorprozess in Magdeburg gegen Neonazi Stephan B.
Halle (Saale) - Es war einer der schlimmsten antisemitischen Anschläge der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der rechtsterroristische Angriff von Halle am 9. Oktober 2019 machte weltweit Schlagzeilen. Der Prozess ging am Mittwoch in seinen zweiten Tag.
Hier finden Sie die Live-Berichterstattung vom 2. Prozesstag gegen Stephan B. in Magdeburg. Aus dem Landgericht berichten Hagen Eichler und Jan Schumann.
- 1. Prozesstag: Stephan B. schildert Taten mit unverholener Freude
- 3. Prozesstag: Nebenklage beleuchtet familiäre Hintergründe
22.07.2020: Tag 2 im Terrorprozess gegen Stephan B.
16.21 Uhr: Der zweite Prozesstag endet
Die Nebenkläger haben noch viele Fragen an Stephan B. – doch für heute ist Schluss im Gericht. Etwa vier Stunden ist der Attentäter befragt worden. Am kommenden Dienstag wird der Prozess gegen den Synagogen-Attentäter fortgesetzt. Möglicherweise werden kommende Woche auch die ersten Zeugen gehört.
16.01 Uhr: Stephan B. will nicht über seine Internetaktivitäten reden
Der Synagogen-Attentäter Stephan B. verweigert trotz mehrfacher Fragen der Nebenklage-Anwälte die Auskunft darüber, auf welchen Internetseiten er surfte. Und wo er für den Anschlag recherchierte. Unter anderem sei der Angeklagte im Netz auf das rechtsextreme „Manifest“ des Christchurch-Attentäters Brenton T. gestoßen, bestätigt er aber. T. hatte 2019 eine Moschee angegriffen und 51 Menschen erschossen.
Er nenne aber keine Internetseiten, sagt der Angeklagte. „Ich schwärze niemanden an.“ Er wolle seine Leute schützen. Auch welche Kontakte Stephan B. im Netz pflegte, beantwortet der Rechtsextremist nicht. Nach zahlreichen Fragen nennt er dann doch die Seite „8chan“ – ein mittlerweile gelöschtes Imageboard, auf dem auch gewaltverherrlichende und extremistische Inhalte erschienen waren. Ein Moderator dieser Seite habe ihm 0,1 Bitcoin überlassen – eine digitale Währung, die Stephan B. zu 1.000 Euro machte. Die Hintergründe der Transaktion bleiben unklar.
15.47 Uhr: Eltern des Attentäters leiden unter den grausamen Taten
Laut eigener Aussage belastetet es den Angeklagten Stephan B., dass er mit seiner grausamen Tat seiner eigenen Familie Leid angetan habe. Seinen Eltern gehe es „sehr schlecht“, sagte er. „Das trifft mich sehr hart, dass meine Familie wegen mir allein ist.“ Die Nebenklage hat zu diesem Komplex Fragen vorbereitet. „Was haben sie aus dieser Tat gelernt? War es das wert?“, will eine Anwältin wissen.
Kalt gibt Stephan B. zurück: „Es lohnt sich nicht, eine Synagoge anzugreifen, ohne Juden zu töten.“ Zu seiner Familie kein weiteres Wort. Sowohl die Eltern als auch seine Schwester wollen in dem Gerichtsprozess nicht als Zeugen aussagen, sondern von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Darüber muss das Gericht unter Ursula Mertens noch entscheiden.
15.28 Uhr: Wortwechsel mit Nebenklage-Anwalt: Stephan B. blockt Fragen ab
Es geht weiter im Wortwechsel zwischen dem Nebenklageanwalt und dem Angeklagten. „Haben Sie mal die These vertreten, dass Ausländer Ihnen die Arbeit wegnehmen?“, fragt ein Anwalt. „Das kann schon passieren“, entgegnet Stephan B. Daraufhin hält der Anwalt dem 28-jährigen Angeklagten vor, dass dieser bis zum Anschlag ohne Job war und sich auch nicht um Arbeit bemühte. „Im Konkreten können Sie diese These ja gar nicht füllen“, sagt der Anwalt. „Sie haben Ihren Eltern auf dem Geldbeutel gelegen.“
Der Angeklagte wird in der Befragung durch die Nebenkläger zunehmend patzig, lehnt immer wieder Fragen ab. Angesprochen auf den Beginn des Tatvideos fragt ein Nebenklageanwalt etwa: Der Angeklagte nenne sich im Internetslang nicht Stephan, sondern „Anon“: Was hat das für einen Sinn? „Ich erkläre Ihnen jetzt nicht das Internet, das ist etwas für junge Leute“, sagte Stephan B. Ein Nebenklage-Anwalt weist den Angeklagten zurecht: „Sie müssen sich hier nicht als neunmalkluger 17-Jähriger präsentieren. Ich will auch nicht mit Ihnen sprechen, ich stelle Fragen.“
15.15 Uhr: Stephan B. glaubte an rechtsextremen Verschwörungsmythos
Ein Nebenklage-Anwalt will wissen, wann Stephan B. das erste Mal mit der rechtsextremen Verschwörungstheorie des „Großen Austauschs“ in Verbindung kam. „Was für eine Verschwörungstheorie?“, empört sich der angeklagte Rassist. „Kennen Sie diese Theorie?“, fragt der Anwalt weiter. „Ich kenne die Wahrheit“, entgegnet der Beschuldigte.
Der Mythos des Großen Austausches besagt, dass politische Eliten gezielt Migranten ins Land holen, um die Bevölkerung auszutauschen. Auch die vom Verfassungsschutz beobachtete Identitäre Bewegung vertritt diese Theorie – in der rechtsextremen Szene wurde sie vor allem durch den Attentäter von Christchurch verbreitet. Dieser hatte ein „Manifest“ mit diesem Titel verfasst. Stephan B. sagt am Mittwoch, spätestens die Flüchtlingskrise habe ihm gezeigt, dass der Austausch tatsächlich stattfinde.
14:52 Uhr: Nagelbombe am Kiez-Döner zündete nicht wie geplant
Nun schlägt die Stunde der Nebenkläger: Erstmals können sie heute umfassend Fragen stellen. Der Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer befragt Stephan B. zu dem selbstgebauten Sprengsatz, den der Attentäter auf den „Kiez-Döner“ warf. Der Sprengsatz habe „Nägel als Splitter“ enthalten, bestätigt der Angeklagte. Sie seien mit Tape befestigt gewesen. Scharmer weist darauf hin, dass unter anderem auch die rechtsextreme Terrorzelle NSU eine Nagelbombe verwendet hatte: „Nagelbomben werden sehr häufig eingesetzt, ja?“
Nun referiert der Angeklagte über Vor- und Nachteile von Nagelbomben. „Die Letalität“, also die tödliche Kraft, „ist sehr gering“, sagt er. „Sie eignen sich eher zum Verletzten“. Ohne Reue spricht B. weiter über seine Gewalttaten und Pläne. Der geworfene Sprengsatz am „Kiez-Döner“ hatte nicht wie geplant gezündet und lediglich eine Passantin am Bein getroffen.
14.49 Uhr: Sozialarbeiter unterstützen Beteiligte
Sechs Sozialarbeiter stehen für Nebenkläger, Zeugen und andere Beteiligte beim Terrorprozess um das Halle-Attentat bereit. Zu den Aufgaben der Begleiterinnen und Begleiter zählten einfache Dinge wie Wasser anbieten, aber auch Gespräche führen und in verschiedenen Lagen Unterstützung anbieten.
14.15 Uhr: Stephan B. ließ von weiteren Anschlagszielen ab, weil sein Auto zerschossen war
Weil sein Mietwagen zu stark beschädigt war, verzichtete der angeklagte Stephan B. darauf, nach dem Anschlag auf die halleschen Synagoge und den „Kiez Döner“ weitere Ziele ins Visier zu nehmen. Mit einem funktionsfähigen Auto wäre er womöglich zum Islamischen Kulturzentrum in Halle-Neustadt weitergefahren, sagte der Angeklagte am Mittwoch. In dem Stadtteil befinden sich regional bekannte Gebetsräume für Muslime.
Der Attentäter sah allerdings zu diesem Zeitpunkt keine Chance mehr, das Islamische Kulturzentrum zu erreichen: Als er den „Kiez Döner“ verließ, waren bereits zwei Reifen seines Autos zerschossen. Ein erste Kugel hatte B. versehentlich selbst hineingejagt, noch an der Synagoge. Am Döner-Imbiss hatte er sich dann ein Feuergefecht mit Polizisten zu liefern. Er habe geglaubt, sein beschädigtes Fahrzeug habe ihn nicht mehr weit bringen können, sagte B. vor Gericht. Er flüchtete stattdessen in den Saalekreis, erpresste sich in Wiedersdorf ein Taxi.
13.35 Uhr: Verteidiger liefert sich Scharmützel mit Richtern und Nebenklägern
Der Verteidiger des Angeklagten, Hans-Dieter Weber, ist mit einem Antrag gescheitert, Aussagen seines Mandanten wörtlich dokumentieren zu lassen. Das ist unüblich vor Gericht – der Verteidiger argumentierte aber, die Aussagen zur mutmaßlichen Tatplanung müssten genauestens protokolliert werden, nicht nur sinngemäß. Das Gericht lehnt den Antrag ab, sieht für die Ausnahme keinen Anlass. Es geht weiter mit Detailfragen zur Tatplanung und zum Anschlagstag.
12.48 Uhr: Ehepaar hat Antrag eingereicht
Die Zahl der Nebenkläger im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle wird sich voraussichtlich erhöhen. Am zweiten Verhandlungstag wurde bekannt, dass ein Ehepaar, das sich zum Zeitpunkt des Anschlags in der Synagoge befand, als Nebenkläger gelistet werden will. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens sagte am Mittwoch, der Antrag habe sie am Vortag erreicht.
12.17 Uhr: Anschlagsziele: Stephan B. erwähnt auch Islamisches Kulturzentrum
Bei seinen Recherchen für ein mögliches Anschlagsziel war Stephan B. auch auf das Islamische Kulturzentrum in Halle-Neustadt gestoßen. Der Angeklagte nennt die Gebetsräume am Mittwoch in der Befragung durch die Bundesanwaltschaft. „Der Stadtteil ist voller Muslime“, sagt der Rassist vor Gericht. Er entschied sich letztlich gegen dieses Ziel. Spätestens im Mai 2019 habe er den Entschluss gefasst, die Synagoge in Halle am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur anzugreifen. Dies hatte er bereits zum Prozessstart am Dienstag geschildert.
12.10 Uhr: Der Angeklagte schildert: Jana L. war ein Zufallsopfer
Die Passantin Jana L. war ein Opfer absoluter Willkür. Das schildert Stephan B. in der Befragung durch die Bundesanwaltschaft. Diese fragt den Angeklagten: Hätte Sie auch einen anderen Passanten erschossen, wenn dieser Sie vor der Synagoge angesprochen hätte? Ja, sagt B. „Ziemlich sicher.“ Er hatte die 40-jährige Jana L. getötet, nachdem er an der verschlossenen Eingangstür des Gotteshauses gescheitert war. Der Mord an L. habe nichts mit dem Opfer zu tun gehabt, so der Angeklagte.
12.01 Uhr: Stephan B. plante Anschlag akribisch - auch die Musikauswahl im Auto
Bundesanwalt Kai Lohse fragt Stephan B., was er beim Betrachten des Tatvideos empfinde. „Es ist ziemlich viel schief gelaufen“, sagt der Angeklagte – er meint den gescheiterten Anschlag auf die Synagoge.
Stephan B. sieht den Film heute zum zweiten Mal, sagt er, das erste Mal war während der Vernehmung. Auf Nachfrage der Bundesanwaltschaft bestätigt B., er habe die Hintergrundmusik des Tatvideos mit Bedacht gewählt. Gleich zu Beginn des Films läuft ein Musikstück, dass mit rechtsextremen Themen und Schlüsselbegriffen gespickt ist – eine Art Gruß an die internationale rechtsextreme Szene.
11.52 Uhr: Verteidiger im Halle-Prozess: Angeklagter voll schuldfähig
Im Prozess um den rechtsextremen Attentäter von Halle hält ein Gutachter den Angeklagten nach Darstellung seiner Verteidigung für voll schuldfähig. „Das ist jedenfalls die vorläufige Auffassung des Sachverständigen“, sagte Verteidiger Hans-Dieter Weber am Mittwoch in Magdeburg. Unklar blieb am zweiten Prozesstag zunächst, auf welches Gutachten genau er sich dabei bezog.
11.35 Uhr: Gerichtssprecher erklärt weitere Besonderheit des Prozesses
Eine weitere Besonderheit dieses Gerichtsprozesses: Anders als bei Strafprozessen üblich, wird der Prozess gegen den Synagogen-Attentäter Stephan B. vollständig mit Tonaufnahmen dokumentiert. Das sagte Gerichtssprecher Hennig Haberland der MZ. Die Dokumentation solle nach Abschluss des Verfahrens staatlichen Archiven zur Verfügung gestellt werden.
Dies geschieht nur in extrem seltenen Fällen – nämlich in Gerichtsprozessen, die von überragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Normalerweise sind Bild- und Tonaufnahmen in Strafprozessen strikt verboten. Das Gerichtsverfassungsgesetz, das die seltenen Ausnahmen ermöglicht, räumt diese Möglichkeit erst seit 2018 ein. Der NSU-Prozess in München, der 2013 startete, wurde beispielsweise noch nicht dokumentiert.
11.05 Uhr: Nebenkläger können erstmals umfangreich Fragen stellen
Die Betrachtung des Videos ist beendet. Nun wird es sehr viele Fragen an den Angeklagten geben – vor allem durch die 43 Nebenkläger und deren Anwälte, die nun erstmals im Prozess umfassend zu Wort kommen dürften. Doch zunächst legt das Gericht eine 45-minütige Pause ein. Das Video hat Zuschauer und Beteiligte sichtlich belastet.
10.52 Uhr: Tatvideo: Stephan B. wird von einem Polizisten angeschossen
Der Film nimmt Zuschauer und Nebenkläger im Gerichtssaal sichtlich mit. Auf dem Video ist Stephan B. gerade angeschossen worden – nach dem Mord im „Kiez Döner“ hatte er sich ein Feuergefecht mit der Polizei geliefert. Eine Polizeikugel traf ihn in den Hals. Für einen Moment geht die Kamera nach diesem Treffer zu Boden – denn B. liegt sekundenlang auf der Straße. Dann springt er ins Auto, flüchtet vor der Polizei, filmt weiter.
Bizarr: Im Hintergrund läuft eine Autoradio-Meldung über illegalen Waffenhandel.
Er sei getroffen, sagt er in die Kamera, der Schmerz sei aber nicht allzu stark. „Ich werde das Smartphone wegwerfen“, verkündet der Flüchtende seinen Zuschauern. Die Kamera fliegt aus dem Fenster auf die Straße. Die Bildschirme im Magdeburger Gerichtssaal zeigen jetzt nur noch ein schwarzes Bild, es dröhnen vorbeifahrende Autos.
10.43 Uhr: Nebenklägerweist darauf hin: Stephan B. lächelt im Saal
Noch läuft der Film im Saal. Gleich zu Beginn hat einer der Nebenklage-Anwälte das Gericht darauf hingewiesen, dass der Angeklagte gelächelt habe, als er den Beginn seines Tatvideos betrachtete. Registriert hat dies auch der bestellte Psychiater Norbert Leygraf, der für die Beobachtung des Angeklagten im Gerichtssaal ist. Nun folgt Stephan B. dem Film weitgehend ungerührt.
10.39 Uhr: Tatvideo: Zuschauer verlassen den Raum
Zuschauer verlassen den Raum, die Nebenkläger sind sichtlich betroffen von der Grausamkeit des Films. Auf dem Tatvideo hat B. gerade den „Kiez Döner“ gestürmt und auf Gäste geschossen. Nur weil B.s Selbstbauwaffe Ladehemmungen hat („Nichts kann ich, Mann!“), sterben nicht noch mehr Menschen am 9. Oktober 2019. Dem Imbissgast Kevin S. lässt der Attentäter aber keine Chance.
10.35 Uhr: Tatvideo wird gezeigt: „Ich bin doch ein Versager, Mann“
Schwer zu ertragen sind die Szenen, die nun im Gericht übertragen werden. Das verwackelte Video zeigt, wie B. vor der verschlossenen Synagogentür in Halle steht, diese nicht öffnen kann. Auch nicht mit seiner Maschinenpistole. „Verkackt, Mann“, ruft er in Wut.
Der Filmt zeigt, wie er anschließend die Fußgängerin Jana L. in den Rücken schießt. Er nennt sie „Schwein“, schießt erneut. „Ich bin doch ein Versager, Mann“, schreit er frustriert, als er erkennt, dass er die Synagoge nicht wie geplant stürmen können wird.
10.27 Uhr: Tatvideo wird im Gerichtssaal gezeigt
Jetzt läuft das Tatvideo, das B. mit Beginn seines Angriffs auf die Synagoge in Halle live ins Internet streamte. Wer wählte damals die Platform Twitch. Nicht nur die Richter, auch sämtliche Nebenkläger und das Gerichtspublikum bekommen den Film nun zu sehen. Es beginnt mit B.s wirrem Statement in die Kamera, das seine Vorstellung einer jüdischen Weltverschwörung andeutet.
Inklusive Holocaustleugnung: „Ich glaube, den Holocaust hat es nie gegeben“, sagt er in steifem Englisch. Er wollte im Netz ein internationales Publikum ansprechen. „Die Übertragung ist wichtiger als die Tat an sich“, hat er zum Prozessstart zu Protokoll gegeben. Er wollte weitere „Kämpfer“ zu Gewalttaten motivieren.
10.19 Uhr: Eltern des Angeklagten wollen nicht aussagen
Die Vorsitzende Richterin Urlsula Mertens verliest zunächst eine Erklärung, laut der die engsten Angehörigen des Angklagten Stephan B. nicht vor Gericht aussagen wollen. Das hätten B.s Mutter, sein Vater und seine Schwester erklärt. Sie wollen demnach von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die endgültige Entscheidung darüber muss das Gericht noch fällen. Eine Anwältin der Nebenklage deutet bereits an, sie wolle die Familienmitglieder des Angeklagten im Gericht hören.
10.15 Uhr: Zweiter Prozesstag startet
Pünktlich 10 Uhr startet der zweite Prozesstag im Verfahren gegen den Synagogenattentäter Stephan B. Anders als zum Prozessstart am Dienstag gibt es heute keine Verzögerungen bei den Einlasskontrollen – was auch daran liegt, dass deutlich weniger Publikum im Saal ist. Heute will das Gericht das Tatvideo auswerten, dass Stephan B. beim Angriff auf die hallesche Synagoge am 9. Oktober aufnahm. Der Live-Film zeigte auch die Tötungen von Jana L. und Kevin S.
Das Video wird voraussichtlich in voller Länge im Saal gezeigt, also länger als eine halbe Stunde. Es wird damit gerechnet, dass einige der Nebenkläger den Saal währenddessen verlassen werden. In dem Video hatte B. unter anderem den Holocaust geleugnet und seine judenfeindliche Weltsicht ausgebreitet.
10.09 Uhr: Vor dem Prozess: Anwalt des Attentäters gibt Statement ab
Vor dem Start des zweiten Prozesstages hat der Verteidiger des Synagogen-Attentäters Stephan B. ein Statement abgegeben. Der Rechtsanwalt Hans-Dieter Weber erklärte vor dem Gerichtssaal, er teile nicht die Bewertung der Bundesanwaltschaft in Bezug auf B.s Taten. Details nannte er aber nicht.
Weber sagte, B. habe in den Schilderungen seiner Taten zum Prozessstart „nichts beschönigt“ – andere Angeklagte hätten dies womöglich anders gemacht. Der Verteidiger habe B. im Vorfeld des Prozesses beraten – es sei aber dessen Sache, wie er sich gegenüber dem Gericht verhalte.
09.45 Uhr: Keine langen Schlangen - Gericht hat Einlasskontrollen beschleunigt
An Tag zwei des Prozesses um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat das Gericht seine Einlasskontrollen deutlich beschleunigt. Anders als am Vortag bildeten sich am Mittwochmorgen keine langen Schlangen mehr vor dem Gerichtsgebäude.
Am Dienstag hatte sich der Prozessbeginn um zwei Stunden verzögert, weil für die Sicherheitsmaßnahmen mehr Zeit als veranschlagt nötig war. Vor dem Gebäude warteten Menschen in langen Schlangen. Geändert wurde auch die Sitzordnung im Saal: Die Medienvertreter haben nun einen besseren Blick auf den Angeklagten. Zudem ist WLAN verfügbar.
Der Angeklagte wurde am Mittwochmorgen erneut per Hubschrauber vom Gefängnis nach Magdeburg gebracht. Der Attentäter hatte im Herbst 2019 schwer bewaffnet versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen.
Laut Bundesanwaltschaft wollte er bei der Tat am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur möglichst viele der 52 Besucher der Synagoge töten. Der Mann konnte sich jedoch auch mit Waffengewalt keinen Zutritt zum Gebäude verschaffen. Daraufhin tötete er eine Passantin vor der Synagoge und einen Mann in einem Dönerimbiss.
09.30 Uhr: Ausblick auf Tag zwei der Verhandlung in Magdeburg
Video vor dem Beginn des zweiten Prozesstages in Magdeburg: MZ-Reporter Jan Schumann fasst das Geschehen des Vortages kurz zusammen und gibt einen Ausblick auf den zweiten Verhandlungstag.
Rückblick auf den Prozess
1. Prozesstag: Stephan B. schildert Taten mit unverholener Freude
2. Prozesstag: Terrorist Stephan B. spricht über Spenden und Verschwörungsmythen
3. Prozesstag: Nebenklage beleuchtet familiäre Hintergründe
4. Prozesstag: Zeugen geben Einblicke ins Familienleben von Stephan B.
5. Prozesstag: Nebenklage kritisiert Entscheidung des Gerichts
6. Prozesstag: Ein genauer Blick auf das Waffenarsenal von Stephan B.
7. Prozesstag: Was trieb Stephan B. online - und was fanden die Ermittler?
8. Prozesstag: Zeugen setzen ein Zeichen – Wir lassen uns nicht einschüchtern
9. Prozesstag: Überlebende aus der Synagoge kritisieren Arbeit der Polizei
10. Prozesstag: Noch einmal sprechen die Überlebenden aus der Synagoge
11. Prozesstag: Zeugen schildern Angriff auf den Kiez-Döner in der LuWu
12. Prozesstag: Emotionale Aussage des Vaters von Kevin S. rührt den Gerichtssaal
13. Prozesstag: Polizisten schildern Schusswechsel auf der LuWu
14. Prozesstag: Stephan B.s Flucht aus Halle - fuhr er Somali absichtlich an?
15. Prozesstag: Opfer aus Wiedersdorf schildern Begegnung mit Halle-Attentäter
16. Prozesstag: Polizisten berichten über Flucht und Festnahme von Stephan B.
17. Prozesstag: Psychologe: Stephan B. wäre eine Hinrichtung lieber
18. Prozesstag: Angeklagter Stephan B. hält Psycho-Gutachten für „politisch motiviert“
19. Prozesstag: Tat-Video von B. löst Erdbeben in Online-Foren aus
20. Prozesstag: Weitere Terrorverdächtige speicherten Tatvideo aus Halle
21. Prozesstag: Bundesanwaltschaft fordert Höchststrafe
22. Prozesstag: Anwälte der Nebenklage halten Plädoyers
23. Prozesstag: Weitere Nebenklage-Anwälte halten Plädoyers
24. Prozesstag: Nebenkläger „macht sich für Kevins Tod verantwortlich“
25. Prozesstag: Drei Minuten Hass - Stephan B. leugnet in seinem letzten Wort den Holocaust
26. Prozesstag: Das Urteil
(mz/dpa)