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Laternenfest 2018 in Halle Laternenfest 2018 in Halle: Fällt Saale-Springen einem Gesetz zum Opfer?

Von Oliver Müller-Lorey 16.08.2018, 07:04
Würde das Saale-Springen (hier ein Archivbild) von der Giebichensteinbrücke ausfallen, wäre das ein großer Verlust für das Laternenfest.
Würde das Saale-Springen (hier ein Archivbild) von der Giebichensteinbrücke ausfallen, wäre das ein großer Verlust für das Laternenfest. Holger John

Halle (Saale) - Im offiziellen Veranstaltungsprogramm des Laternenfestes wird es noch angekündigt: „Sonntag, 26. August, 14.30 bis 16 Uhr: Brückenspringen von der Giebichensteinbrücke mit Wasserspringer Andreas Wels und Freunden in historischen Kostümen“. Das Brückenspringen, das in diesem Jahr zum dritten Mal stattfinden soll, hat sich zu einem der Höhepunkte von Halles größtem Volksfest entwickelt.

Doch gut eine Woche vorher droht der Programmpunkt ins Wasser zu fallen. Gründe sind der niedrige Wasserstand der Saale und das Wasser- und Schifffahrtsstraßenamt (WSA), das das Springen nicht genehmigen will.

Grundsätzlich ist das Springen von Brücken und der Aufenthalt 100 Meter vor und hinter den Bauwerken im Wasser verboten

„Grundsätzlich ist das Springen von Brücken und der Aufenthalt 100 Meter vor und hinter den Bauwerken im Wasser verboten. Da gibt es auch keine Ausnahme für die Stadt“, sagt Konstantin Heidrich, der seit Anfang des Jahres den WSA-Außenbezirk Merseburg leitet, der für Halle zuständig ist.

Diese Regelung habe auch schon während der Sprung-Veranstaltungen in den vergangenen beiden Jahren gegolten, sei aber offenbar nicht so streng durchgesetzt worden, sagt Heidrich. Grund für das Sprungverbot sei die hohe Verletzungsgefahr. So könne etwa Treibholz unter den Springer geraten. „Und wenn man da drauf springt, ist man querschnittsgelähmt oder tot.“ Die Verantwortung für die Springer werde das WSA jedenfalls nicht länger übernehmen.

Saale ist auch eine offizielle Bundeswasserstraße

Die Saale sei schließlich auch eine offizielle Bundeswasserstraße, was etwa mit einer Bundesautobahn vergleichbar sei. Generell werde es in diesem Jahr einige Änderungen bei Programmpunkten geben, die die Aufgaben des WSA berühren. Welche das sein werden, sagte Heidrich nicht. Es scheint, als wehe seit seinem Antritt ein anderer Wind in der Behörde. Ganz ausschließen will er eine Genehmigung für das Brückenspringen jedoch auch nicht.

„Der Eigentümer der Wasserstraße behält sich eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vor“, sagt er. Wenn jemand die Verantwortung für die Springer übernehmen wolle, müsse das die Stadt tun. „Aber dann steht der Staatsanwalt nicht bei mir, sondern bei der Stadt, wenn etwas passiert“, so Heidrich.

Brückenspringen zum Laternenfest in Halle: auch das Wetter könnte Strich durch die Rechnung machen

Doch nicht nur die Gesetzeslage, sondern auch das Wetter könnte Andreas Wels, der 2016 die Idee für das Brückenspringen hatte und es seitdem organisiert, einen Strich durch die Rechnung machen. „Voraussetzungen sind eine genügende Wassertiefe und eine Sicherung des Bereichs, etwa durch Taucher und Netze“, sagte der Vize-Olympiasieger. Wenn beides gegeben sei, werde das Springen auch in diesem Jahr stattfinden.

„Aber die Hitze hat eindeutig Wasser gekostet. Ich habe deshalb drei Pläne vorbereitet“, sagt er. Sollte der Wasserstand so hoch sein wie in den vergangenen Jahren, könnten sich die Besucher wieder über die spektakulärsten Sprünge freuen. Plan B sei ein „normales Programm“ und Plan C, bei noch weniger Wasser, Sprünge von einem tieferen Niveau.

Laternenfest in Halle: Aus dem Rathaus kommt kein eindeutiges Bekenntnis zum Saale-Springen

„In diesen Tagen wird der Bereich mit Sonartechnik ausgemessen“, sagt Wels. Von diesen Ergebnissen hänge ab, ob das Springen stattfinden könne. Sicherheit habe höchste Priorität. „Auf Biegen und Brechen werden wir es nicht machen. Für das C-Programm brauchen wir mindestens vier Meter Wassertiefe“, so der Ex-Profisportler. Die Messergebnisse sollen in Kürze vorliegen.

Was die Zusammenarbeit mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt anbelange, habe sich seit dem Antritt Heidrichs nichts geändert, sagt Wels. „Die Zusammenarbeit ist gut.“ Dass es rechtliche Bedenken gibt, sei ihm neu, aber dem Gesetz werde er sich natürlich beugen. „Wenn jemand sagt, das Springen geht vom Gesetz her nicht, muss ich das akzeptieren.“

Aus dem Rathaus kommen auf Nachfrage der MZ kein eindeutiges Bekenntnis zum Saale-Springen oder Reaktionen auf die Hitze: „Die Stadt passt ihr Sicherheitskonzept fortlaufend den aktuellen Erfordernissen an, in Abstimmung mit der Polizei. Über die umfangreichen Maßnahmen zum Laternenfest hat die Stadt bereits informiert“, sagt Stadtsprecher Drago Bock. Die Frage nach der Verantwortung, falls einem der Springer etwas passiert, lässt er dagegen offen. (mz)