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Mann tötet neuen Partner der ExFrau Urteil ist rechtskräftig: Mörder von Landsberg muss lebenslang ins Gefängnis

Am Reformationstag 2023 hat ein Mann bei Landsberg den neuen Partner seiner Exfrau getötet. Nun ist das Urteil in dem Fall rechtskräftig: Der 38-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis.

Von DUR Aktualisiert: 18.03.2025, 13:33
Das Urteil des Landgerichts Halle gegen den Mörder von Landsberg ist nun rechtskräftig.
Das Urteil des Landgerichts Halle gegen den Mörder von Landsberg ist nun rechtskräftig. Symbolfoto: Imago/Chromorange

Halle (Saale)/Landsberg. - Im Falle des 38-Jährigen, der am Reformationstag 2023 einen Mann in Landsberg bei Halle getötet hat, ist das Urteil nun rechtskräftig. Der Mann wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach Angaben des Landgerichts Halle hatte der Angeklagte spätestens im Herbst 2023 den Entschluss gefasst, den neuen Lebensgefährten seiner geschiedenen Ehefrau zu töten. Der 38-Jährige habe Angst gehabt, dass die gemeinsame Tochter eine engere Bindung zu dem neuen Partner aufbaut, heißt es weiter.

Mord in Landsberg: Mann schlägt dreimal auf Opfer ein

Am Tag der Tat habe der Angeklagte den Mann auf einem Feldweg abgepasst und ihm nach einem kurzen Wortgefecht drei Mal mit großer Wucht gegen den Hinterkopf geschlagen, vermutlich mit einem Hammer. Das Opfer sei noch am Tatort an einem Schädel-Hirn-Trauma gestorben.

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Die Kammer habe es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte heimtückisch handelte. Er habe bewusst ausgenutzt, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs arg- und wehrlos war. Gegen das Urteil, das am 23. Mai 2024 vom Landgericht Halle ausgesprochen wurde, hat der Angeklagte Revision eingelegt.

Mit einem Beschluss vom 6. März 2025 wurde diese vom Bundesgerichtshof verworfen, womit das Urteil nun rechtskräftig ist.