1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Landrat-Kritik an Verwaltung

Landrat-Kritik an Verwaltung

Von Michael Tempel 22.02.2007, 17:21

Halle/Angersdorf/MZ. - Bichoel erhob während seiner Befragung am Landgericht nun schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche der früheren Verwaltungsgemeinschaft (VG) "Westliche Saaleaue", zu der Angersdorf gehörte. Diese hätten Fehlentwicklungen in der Gemeinde erkennen und verhindern müssen.

Den acht Ratsmitgliedern, darunter auch Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU), wird zur Last gelegt, im Jahr 2001 den Ausbau der Bergstraße beschlossen zu haben, obwohl keine gültige Gebührensatzung vorlag. So habe die Kommune auf ihr zustehende Einnahmen verzichtet, weil die Einwohner nicht an den Baukosten beteiligt werden konnten. In der ersten Instanz waren die Gemeinderäte vom Amtsgericht freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

"Der Gemeinderatsbeschluss hätte so nie gefasst werden dürfen", sagte Landrat Bichoel. "Er hätte aber auch nicht umgesetzt werden dürfen. Es ist die Frage, ob hier die Richtigen auf der Anklagebank sitzen", meinte er mit Verweis auf die VG. Die Verwaltung hätte gegen den regelwidrigen Gemeinderatsbeschluss einschreiten müssen und das Bauvorhaben erst gar nicht auslösen dürfen. Die VG war 2005 aufgelöst worden. Ihre Mitgliedsgemeinden gehören heute größtenteils zur VG "Würde / Salza" (Teutschenthal).

Eigentlich war in dem Berufungsprozess am Donnerstag mit einem Urteil gerechnet worden. Doch weil Ankläger Mathias Volkmer kurzfristig einen neuen Beweisantrag gestellt und weitere Unterlagen eingereicht hatte, wurde eine zusätzliche Verhandlung anberaumt. Die Staatsanwaltschaft verfolgt offensichtlich das Ziel, das Argument zu entkräften, die Gemeinderäte hätten bei ihrem Beschluss damals unter Zeitdruck gestanden, um mit dem Ausbau der maroden Bergstraße in bestimmte Förderprogramme aufgenommen werden zu können. Dazu sollen zwei zusätzliche Zeugen gehört werden.

Bisher hieß es, Angersdorf habe durch den umstrittenen Beschluss einen Schaden von rund 190 000 Euro erlitten. Am Donnerstag korrigierte eine Mitarbeiterin der Kommunalaufsicht beim Landratsamt in ihrer Zeugenaussage diesen Betrag mit 133 000 Euro nach unten.