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Klinik-Belieferung Klinik-Belieferung: Apotheken im Clinch um Vertrag

Von Silvia Zöller 14.08.2017, 14:30
Medikamente liegen auf einem Tisch.
Medikamente liegen auf einem Tisch. dpa-Zentralbild

Halle (Saale) - Die Versorgung des Gesundheitszentrums Bitterfeld/Wolfen mit Medikamenten ist ein lukratives Geschäft: Rund 1,75 Millionen Euro ist das Volumen, das Apotheker dabei im Jahr umsetzen. Den Zuschlag bekommt jedoch nur eine einzige Apotheke - bislang war das die hallesche Waisenhaus-Apotheke. Und wird es nach einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) auch erst einmal bleiben.

Bei dem Verfahren waren die Fetzen geflogen zwischen der halleschen Apotheke und einer Magdeburger, die zunächst den Zuschlag bekommen hatte und damit die Waisenhaus-Apotheke abgelöst hätte, die bislang Lieferant war. Das Gericht stellte jedoch fest, das das Vergabeverfahren des Bitterfelder Gesundheitszentrums nicht korrekt durchgeführt worden ist und deshalb die Leistungen nochmals ausgeschrieben werden müssen. So lange bleibt die Waisenhaus-Apotheke Lieferant des Bitterfelder Zentrum mit 418 Betten, zwei Tageskliniken und einem Seniorenpflegeheim.

Zeitpunkt für eine neue, europaweite Ausschreibung noch offen

Der Zeitpunkt für eine neue, europaweite Ausschreibung ist aber noch offen: „Es wird natürlich eine neue Ausschreibung geben. Wie diese gestaltet ist, mit welchen Anforderungen und zu welche Zeitpunkt diese veröffentlicht wird, sind jedoch Bestandteile aktueller Prüfungen und interner Verfahren“, sagt Elke Reifenscheid, Sprecherin des Bitterfelder Zentrums.

Dirk Friedrich, Inhaber der Waisenhaus-Apotheke, weiß noch nicht, ob er sich dann erneut bewerben wird: „Das kommt auf die Details der Ausschreibung an.“ Denn den Rechtsstreit hat er als „unangenehm“ in Erinnerung: „Es wurde viel dreckige Wäsche dabei gewaschen.“

Unter anderem sei ihm von dem Konkurrenten der Vorwurf gemacht worden, er habe versucht, die Bitterfelder Klinik mit dem Hinweis auf seine Unterstützung mit Arzneimitteln während der Hochwasser 2003 und 2013 zu bestechen. „Wir haben den Helfern am Damm damals kostenlos Sonnenschutzmittel zur Verfügung gestellt“, schildert Friedrich seine Sicht der Dinge. Um Medikamente sei es dabei nicht gegangen.

Anwalt betont: „Es ist nie Geld geflossen.“

Auch Friedrichs Anwalt Kristian Bielow betont: „Es ist nie Geld geflossen.“ Für seinen Mandanten sei jedoch die Tatsache ausschlaggebend gewesen, dass die Magdeburger Apotheke den in der Ausschreibung geforderten Zeitrahmen von der Belieferung des Zentrums innerhalb einer Stunde gar nicht einhalten könne. „Das ist schon nur mit der reinen Fahrzeit sehr sportlich“, so Bielow. Bepacken des Fahrzeugs und das Erledigen von Formalitäten komme aber noch hinzu.

Das Oberlandesgericht musste in dieser Sache entscheiden, weil hier die einzige Richterkammer im Land sitzt, die in Streitigkeiten nach Entscheidungen der Vergabekammer des Landesverwaltungsamts Beschlüsse fasst. „Wir fungieren hier ähnlich wie ein Verwaltungsgericht“, erklärt OLG-Sprecher Henning Haberland. (mz)