Affäre an der Volksbank Halle Klage gegen Volksbank Halle: Welche Chance hat Ex-Chef Manfred Kübler vor Gericht?
Halle (Saale) - Er war einer der mächtigsten Männer der Stadt Halle: Volksbank-Chef Manfred Kübler, der im August 2015 fristlos entlassen worden ist.
Und dafür gab es mehr als einen Grund: Der 63-Jährige soll eine Verurteilung aus dem Jahr 2007 wegen Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug verheimlicht haben. Zudem soll er Kredite in Höhe von 1,3 Millionen Euro ohne Sicherheiten erhalten haben.
Privatreisen, für die er Spesen abrechnete und ein unangemessen hohes Gehalt - von rund 40.000 Euro im Monat ist die Rede - waren weitere Punkte. Das Image der Volksbank ist durch die Affäre erheblich beschädigt worden.
Ex-Volksbank-Chef Manfred Kübler fordert 1,8 Millionen ausgefallenes Gehalt
Doch das alles sieht Kübler anders und hat die Volksbank verklagt - er fordert rund 1,8 Millionen an entgangenen Gehaltszahlungen.
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Halle ließ sich der Schwabe jedoch von seinem Anwalt vertreten.
Auch wenn ein Urteil erst am 28. Februar verkündet werden soll, so machte Richterin Susanne Rosenbach klar: „Für den Kläger sind wenig Erfolgsaussichten zu sehen.“
Gegen Ex-Volksbank-Chef Manfred Kübler laufen mehrere Verfahren
Das wäre der erste von mehreren Prozessen in Sachen Kübler, bei der eine Entscheidung fällt. Weitere Verfahren sind nach Angaben von Volksbank-Vorstand Sascha Gläßer nach wie vor an unterschiedlichen Gerichten anhängig.
Die Affäre um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Manfred Kübler läuft seit knapp einem Jahr. Der 62-jährige Baden-Württemberger hatte die Bank mehr als 20 Jahre lang geführt.
Auf einer außerordentlichen Vertreterversammlung sollen fünf Aufsichtsräte abgewählt werden. Sie hatten zuvor die Vorwürfe gegen Kübler intern angeprangert. Die Abwahl scheitert.
In einem internen Prüfbericht des Genossenschaftsverbandes werden neue Vorwürfe laut. Der Aufsichtsrat beurlaubt daraufhin die beiden Vorstände Manfred Kübler und Egbert Alter. Letzterer wird kurze Zeit später wieder eingesetzt.
Manfred Kübler wird auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung fristlos gekündigt.
Lucas Flöther wird neuer Aufsichtsratsvorsitzender.
Auch die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen den Banker wegen Untreue-Verdachts. „Es ist noch keine Anklage erhoben“, sagt die zuständige Staatsanwältin Heike Geyer. Die Ermittlungen laufen noch, wann sie abgeschlossen sein werden, das sei weiter offen.
Warum die Richterin die Kündigung Küblers für gerechtfertigt hält.
Offen ist zwar auch noch der Ausgang des jetzt eröffneten Zivilverfahrens am Landgericht, ein Urteil noch nicht gesprochen. Doch nach dem ersten Verhandlungstag hält Richterin Rosenbach die Sache für entscheidungsreif. „Die Verurteilung aus dem Jahr 2007 ist an sich schon ein Kündigungsgrund“, sagte sie in der Verhandlung. Auch wenn diese Verurteilung den privaten Bereich Küblers betreffe, so stehe damit die Frage der Zuverlässigkeit des damaligen Bankchefs im Raum.
Ein weiterer Grund sei, dass Kübler über seinen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft versucht habe zu verhindern, dass das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen über die Verurteilung informiert wird, so Rosenbach.
Für die Juristin ist es auch eindeutig, dass die abgerechneten Spesen für Privatreisen keinen geschäftlichen Anlass hatten und somit einen weiteren Kündigungsgrund ausmachen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Da Kübler als Vorstandsvorsitzender einer Bank juristisch nicht einem Arbeitnehmer gleichzusetzen ist, muss das Landgericht auch über die Rechtmäßigkeit der Kündigung miteinscheiden und nicht etwa ein Arbeitsgericht.
Verteidiger hetzt gegen „schlafenden Aufsichtsrat“ der Volksbank
Die Argumente des Verteidigers von Kübler, der Frankfurter Anwalt Edgar Steinle, zündeten wohl nicht. Er zielte auf den Aufsichtsrat der Volksbank ab, der „über Jahre grandios geschlafen und nichts aufgeklärt hat“. Der Aufsichtsrat habe seine Aufklärungspflicht verletzt und müsse sich Versäumnisse zurechnen lassen.
Die Kündigung sieht Steinle keineswegs als rechtmäßig an und beruft sich auf einen Paragrafen, nach dem eine bestimmte Frist verstrichen gewesen sei.
So funktionierte das Imperium Kübler
Wie das Imperium Kübler funktioniert hat, schilderte dagegen Leipziger Rechtsanwalt Torsten Oetting, der zusammen mit Nikolaus Petersen die Volksbank in dem Rechtsstreit vertritt: Kübler habe sich selbst Spesenrechnungen „freigelegt“, also als rechtmäßig eingeordnet und die Überweisung veranlasst. So seien Rechnungen nicht durch einen Prüfausschuss gegangen.
Erleichtert verließ Sascha Gläßer den Verhandlungssaal: „Wir sind mit der Tendenz zufrieden.“ Ob aus der Tendenz ein Urteil wird, steht am 28. Februar fest. (mz)