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Impfaffäre in Halle Beschwerde zurückgewiesen: Warum Halles OB Wiegand suspendiert bleibt

Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht sieht keinen Anlass, die vorläufige Dienstenthebung von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand aufzuheben. Welche Gründe die Richter anführen.

Aktualisiert: 20.09.2023, 18:25
Darf auch weiterhin nicht in den Ratshof zurück: Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand.
Darf auch weiterhin nicht in den Ratshof zurück: Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand. (Foto: dpa)

Halle (Saale)/Magdeburg/MZ/AHS - Halles suspendierte Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) hat im Kampf um seine Rückkehr in den Ratshof erneut eine juristische Niederlage erlitten. Laut einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung wies das Oberverwaltungsgericht am Dienstag Wiegands Beschwerde gegen eine Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts vom Juli zurück, so dass seine vorläufige Dienstenthebung weiter gilt. Der Beschluss ist rechtskräftig (OVG 10 M 14/23). Einer Gerichtssprecherin zufolge bleibt dem Oberbürgermeister der Weg der Verfassungsbeschwerde, um dagegen vorzugehen.