Impfaffäre in Halle Beschwerde zurückgewiesen: Warum Halles OB Wiegand suspendiert bleibt
Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht sieht keinen Anlass, die vorläufige Dienstenthebung von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand aufzuheben. Welche Gründe die Richter anführen.
Halle (Saale)/Magdeburg/MZ/AHS - Halles suspendierte Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) hat im Kampf um seine Rückkehr in den Ratshof erneut eine juristische Niederlage erlitten. Laut einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung wies das Oberverwaltungsgericht am Dienstag Wiegands Beschwerde gegen eine Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts vom Juli zurück, so dass seine vorläufige Dienstenthebung weiter gilt. Der Beschluss ist rechtskräftig (OVG 10 M 14/23). Einer Gerichtssprecherin zufolge bleibt dem Oberbürgermeister der Weg der Verfassungsbeschwerde, um dagegen vorzugehen.