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Staatsanwaltschaft verzichtet auf Beschwerde Hat Halles OB gelogen? Behörde will schnelles Urteil

Die Staatsanwalt akzeptiert die Entscheidung des Landgerichts, weil „der schwerwiegendere Vorwurf verhandelt wird“.

Von Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 03.02.2024, 13:49
Halles OB Bernd Wiegand muss wieder vor Gericht.
Halles OB Bernd Wiegand muss wieder vor Gericht. (Foto: Silvio Kison)

Halle (Saale)/MZ - Die Staatsanwaltschaft Halle akzeptiert die Entscheidung des Landgerichts in der so genannten Datenaffäre um Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos).