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Oberlandesgericht entscheidet Haft oder nicht? Liebich wieder vor Gericht

Der Angeklagten droht unter anderem wegen Beleidigung und übler Nachrede eine Gefängnisstrafe.

Von Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 03.04.2025, 17:27
Liebich am 2. August 2024 bei der Berufungsverhandlung im Landgericht Halle
Liebich am 2. August 2024 bei der Berufungsverhandlung im Landgericht Halle (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Halle (Saale)/MZ - Das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt am 14. Mai über die Revision der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Marla-Svenja Liebich gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Halle vom 2. August 2024. Liebich droht eine Haftstrafe ohne Bewährung.