Gezerre um Scheibe A in Neustadt Gezerre um Scheibe A in Neustadt: Gerichtsverhandlungen in drei verschiedenen Orten

Halle (Saale) - Eines steht fest: Die Berliner Invest-Gesellschaft Intown steht als neuer Eigentümer der Neustädter Scheibe A im Grundbuch. Das bestätigt Amtsgerichtssprecher Werner Budtke. Alles andere rund um das Hochhaus wirft dagegen momentan viel Fragen auf. Fragen, die vor Gerichten geklärt werden müssen: Dabei geht es vor allem darum, ob Forderungen rechtmäßig sind, die der halleschen Immobilienunternehmer Michael Schmidt nun an den Nachlassliquidator Harald Neumeister stellt. Schmidt ist auch Eigentümer der Scheibe C.
„Es geht um Sicherungshypotheken und Zinsen daraus“, erklärt Neumeister. Schmidt habe Altgläubigern diese Forderungen abgekauft und versuche sie nun im Wege der Zwangsvollstreckung zurückzuerhalten, so der Rechtsanwalt. Es handele sich dabei um eine Summe um die 900.000 Euro.
Zwangsversteigerung der Scheibe A nicht zu Ende geführt?
Hintergrund der Verwicklungen scheint zu sein, dass die Zwangsversteigerung der Scheibe A nicht zu Ende geführt wurde: Neumeister selbst hatte kurz vor der Zwangsversteigerung im Oktober 2017 eine Million Euro an die Gerichtskasse überwiesen und so die Forderungen der Hauptgläubiger beglichen. Die Restforderungen von Schmidt blieben dabei jedoch stehen.
„Ob die Eintragung dieser Schulden von Schmidt ins Grundbuch rechtmäßig war, müssen nun Gerichte prüfen“, sagt Neumeister. Er hat deswegen Klagen bei den zuständigen Landgerichten in Hamburg und Berlin eingereicht. Weiter ist auch ein Verfahren am Landgericht Halle anhängig: Die Beschwerdekammer muss dort in einem nicht-öffentlicher Verfahren prüfen, ob die Entscheidung des Amtsgericht korrekt war, die Zwangsversteigerung der „Scheibe A“ teilweise einzustellen und teilweise aufzuheben.
Muss Zwangsversteigerung zur Scheibe A fortgesetzt werden?
Im Kern geht es darum, ob es noch weitere Forderungen gibt, wegen derer die Zwangsversteigerung fortzusetzen ist. Jedoch laufen noch Stellungnahmefristen, vor Mitte Mai ist nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.
Dass die Scheibe nun nochmals vor der Zwangsversteigerung steht, sieht Neumeister aktuell nicht: „Unsere Klagen hindern die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens.“ Wann es jedoch zu einer Entscheidung kommt, ist offen. Michael Schmidt will zu den Streitigkeiten gegenüber der MZ keinen weiteren Kommentar abgeben außer: „Es läuft in die richtige Richtung.“
Stadt hat gegen Schmidt Strafanzeige wegen Betrugs gestellt
Ob dies auch von einem weiteren Verfahren sagen wird, ist ebenfalls offen: Die Stadt hat gegen Schmidt Strafanzeige wegen Betrugs gestellt. Auch dabei geht es darum, ob seine Forderungen rechtens sind. Das wurde bereits Anfang 2017 im Planungsausschuss der Stadt bekannt gegeben. Derzeit laufen hierzu jedoch noch die Ermittlungen, so Staatsanwalt Ulf Lenzner. Diese dauern noch an.
Auch der neue Eigentümer, die Berliner Intown-Gruppe, die die MZ vor kurzem noch zu einem Rundgang durch die Scheibe A eingeladen hatte, hält sich zurzeit bedeckt: Nachfragen, inwiefern die Verfahren eine Auswirkung auf den Umbau der Scheibe zu einem Verwaltungsstandort haben oder nicht und ob es deswegen Zeitverzögerungen gibt, lässt das Unternehmen trotz mehrmaligen Nachhakens unbeantwortet.
Wie die MZ jedoch aus gut informierten Kreisen erfahren hat, hält die Intown die Forderungen für unbegründet und sieht deshalb keine Gefahr für ein erneutes Zwangsversteigerungsverfahren. Die Sache werde von dem Unternehmen daher gelassen gesehen. (mz)