Geistig behinderte Frau zum Sex gezwungen? Geistig behinderte Frau zum Sex gezwungen? : Angeklagter widerspricht Vorwürfen

Halle (Saale) - Der zweite Verhandlungstag im Fall einer mutmaßlich vergewaltigten Behinderten warf ein neues Licht auf die Tat. Der 42-jährige Angeklagte schilderte seine Version des Vorfalls und widersprach damit in wesentlichen Punkten den Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft gegen ihn erhoben hatte. Der Mann gab zu, mit der geistig behinderten Frau intim gewesen zu sein, jedoch sei das auf ihre Initiative hin geschehen und Geschlechtsverkehr habe es nicht gegeben.
Laut Anklageschrift soll der Mann die Frau zum Sex gezwungen haben und sie dabei erniedrigt und verletzt haben. Die Tat soll sich im vergangenen Sommer im Hinterzimmer des Getränkekiosks ereignet haben, den der Angeklagte führt.
Zum Geschlechtsakt sei es nicht gekommen
Wie der Angeklagte beschrieb, sei die Frau häufig Kundin in seinem Laden gewesen. Sie sei am Tag der Tat freiwillig in das Hinterzimmer des Ladens gekommen und habe ihm dort Sex angeboten. Zum Geschlechtsakt sei es jedoch nicht gekommen, weil immer wieder Kunden das Geschäft betreten hätten.
Problematisch für die Beweisführung könnte der Umstand sein, dass das mutmaßliche Opfer aufgrund ihrer geistigen Behinderung offenbar weder schreiben noch lesen und sich nur mit einfachen Sätzen artikulieren kann. Ein Polizist, der vor Gericht als Zeuge aussagte, schilderte, wie die Frau bei der Vernehmung in der Polizeiwache auf die Hilfe einer Betreuerin angewiesen war.
Verteidiger kündigten an, eventuell ein Gutachten beantragen zu wollen
Die Verteidiger des Angeklagten wollten deshalb ganz genau wissen, welche Aussagen im Protokoll der Vernehmung von der Betreuerin und welche von dem mutmaßlichen Opfer persönlich stammten. Sie kündigten außerdem an, eventuell ein Gutachten beantragen zu wollen. Laut des Polizisten habe die Frau den Sachverhalt jedoch ausreichend klar gemacht und auch ohne die Hilfe ihrer Betreuerin die Tat beschrieben.
Der Prozess vor dem Landgericht soll am 18. November fortgesetzt werden. Dann sollen auch noch weitere Zeugen zu Wort kommen. Die geschädigte Frau ist bislang noch nicht persönlich vor Gericht erschienen, sie soll möglicherweise später befragt werden. Der 42-jährige Tatverdächtige sitzt derweil weiter in Untersuchungshaft. (mz)