Fragen und Antworten Fragen und Antworten: Wie werde ich Schöffe?

Die Gerichte im Land suchen Schöffen. Wer das Ehrenamt für fünf Jahre antreten will, muss sich bei der Gemeinde bewerben, in der er wohnt. Die Liste der Bewerber liegt später öffentlich aus und jeder kann gegen Kandidaten Einsprüche vorbringen. Ein Ausschuss entscheidet, wer genommen wird.
Wer darf Schöffe werden?
Alle verfassungstreuen Deutschen, die über 25 und unter 69 Jahre alt sind und in einer Gemeinde des Amtsgerichtsbezirkes wohnen.
Wer darf nicht Schöffe werden?
Alle Vorbestraften (über sechs Monate) oder anderweitig Angeklagten, Verfassungsfeinde, Kranke, Menschen, die nicht ausreichend gut Deutsch sprechen, Polizisten, Justizbeamte, Anwälte und ehemalige Stasi-Mitarbeiter. Zudem darf nicht Schöffe sein, wer pleite ist - vermutlich aus Sorge, dass die Schöffen sonst leicht bestochen werden könnten.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Sechs Euro pro Stunde, zudem werden Fahrtkosten erstattet.
Wie oft ist ein Schöffe bei Gericht?
Je nach Fall, Richtwert: ein- bis viermal im Monat. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Angestellten dafür freizustellen.
Welche Verpflichtungen gehen einher?
Abgesehen von dem Stimmrecht bei Gericht, darf ein Schöffe nicht unentschuldigt fehlen. Dann platzt der ganze Gerichtstermin. Hat man das Ehrenamt inne, muss man so verlässlich sein, wie bei einem regulären Job.
Kann sich der Schöffe aussuchen, welche Prozesse er begleitet?
Nein. Sie werden zugeteilt, etwa ins Arbeits- oder Wirtschaftsgericht oder das Strafgericht.
››Mehr Infos zu Bewerbungen und dem Schöffenamt im Internet unter: www.mj.sachsen-anhalt.de