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Initiativen fordern Baustopp Erneute Klage gegen A 143

Der Naturschutzbund NABU Regionalverband Halle/Saalkreis und die Bürgerinitiative Saaletal reichen erneut Klage gegen die Autobahn 143 ein. Sie fordern den sofortigen Baustopp und ein Verbot der Inbetriebnahme.

Von Luisa König Aktualisiert: 23.09.2024, 19:31
Solche Lotsenpunkte, wie hier in Bennstedt, weisen auf den Bau der Autobahn hin.
Solche Lotsenpunkte, wie hier in Bennstedt, weisen auf den Bau der Autobahn hin. (Foto: Denny Kleindienst)

Lieskau/Halle/MZ. - Gemeinsam mit der Bürgerinitiative Saaletal (BI) reicht der Regionalverband Halle/Saalkreis des Naturschutzbundes (Nabu) erneut Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Weiterbau der Autobahn A143 ein. Beide fordern neben einem sofortigen Baustopp nordwestlich von Halle auch ein Verbot der Inbetriebnahme der Autobahn.

Naturschutz an erster Stelle

Es gehe um die Gefahr für geschützte Lebensräume. Das beziehe sich vor allem auf die Porphyrkuppenlandschaft bei Brachwitz und Gimritz sowie auf die Muschelkalkhänge bei Lieskau. Sie seien enorm empfindlich gegenüber Zerschneidung und Lärm sowie Abgasen des Verkehrs, heißt es in einer Pressemitteilung. „Wir fordern, diese besonderen Kostbarkeiten unseres Naturerbes für die nachkommenden Generationen zu bewahren und auf den Bau der A143 zu verzichten.“

Juristischer Hintergrund sei die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) der Europäischen Union, in der ein Verschlechterungsverbot für besonders geschützte Lebensräume innerhalb von betroffenen Gebieten festgelegt ist. Nabu und BI sehen durch die Autobahn eine unvermeidbare Schädigung solcher FFH-Lebensräume. Dadurch sei der Betrieb der Autobahn nicht zulässig.

Streit seit vielen Jahren

Die erste Klage ist das nicht. Der Bau der Autobahn, auch Westumfahrung von Halle genannt, ist seit vielen Jahren ein umstrittenes Verkehrsprojekt. Von Beginn an setzen sich die BI Saaletal und der Nabu gemeinsam für den Erhalt der Naturschätze im Unteren Saaletal zwischen Halle und Wettin ein. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2019 die bislang letzte Klage gegen die Westumfahrung abgelehnt. Der Planfeststellungsbeschluss lasse keine Planungsfehler erkennen, urteilten die Richter. Sie äußerten sich auch zum besagten FFH-Gebiet und kamen zu dem Schluss, dass die Konflikte durch die Planfeststellung fehlerfrei bewältigt worden seien.

Dem Bundesverwaltungsgericht lag auf MZ-Nachfrage am frühen Montagnachmittag noch keine Klage vor. Gegenüber der MZ reagierte der Projektleiter für den Lückenschluss, Michael Herbst von der Planungsgesellschaft Deges, gelassen. „Wir sind nur jene, die den Bau umsetzen. Es würde uns also erst in zweiter Linie betreffen.“ Das Fernstraßenbundesamt kümmere sich um die Genehmigungen. Doch auch das könne die Situation noch nicht beurteilen. „Wir haben die Inhalte noch nicht erhalten. Wenn wir sie haben, müssen wir uns anschauen, welche Themen und Argumente neu sind“, teilte die Pressesprecherin der MZ mit.