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Urteil am Landgericht Halle Ein Jahr und sechs Monate Haft: Sven Liebich soll ins Gefängnis

An diesem Freitag fiel das Urteil gegen den bekannten Rechtsextremisten. Der Prozess war aufgrund des extralangen letzten Wortes des Anklagen um mehrere Verhandlungstage verlängert worden.

Von Denny Kleindienst Aktualisiert: 02.08.2024, 11:39
Sven Liebich beim Prozessauftakt am 13. Juni in Saal 90 des Landgerichts Halle.
Sven Liebich beim Prozessauftakt am 13. Juni in Saal 90 des Landgerichts Halle. Foto: dpa

Halle (Saale)/MZ - Ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung für Sven Liebich: Am Freitag endete der Berufungsprozess gegen den weit über Halle hinaus bekannten Rechtsextremisten. Das Urteil fiel mit einem Monat Verzögerung, da Liebich bei seinem letzten Wort als Angeklagter 13 Stunden sprechen wollte - und letztlich sogar noch wesentlich länger redete.

Am Freitag verkündete Richterin Sabine Staron nun das Urteil und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Halle aus 2023. Liebich muss nun erstmals ins Gefängnis. Er wurde in allen 17 Anklagepunkten für schuldig gesprochen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, da Liebich Revision einlegen kann.

In der Anklage ging es um Volksverhetzung, Beleidigung, üble Nachrede und Billigung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Im vorausgehenden Prozess am Amtsgericht Halle im Juli letzten Jahres war Sven Liebich zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt worden, ohne Bewährung. Der mehrfach vorbestrafte hallesche Rechtsextremist war damit erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Kurios: Liebich erschien zur Urteilsverkündigung mit einer Zahnbürste, die in der Brusttasche seines Hemdes steckte. Und er verlies den Gerichtssaal wieder, als die Richterin das Urteil verkündete. Die Begründung des Gerichts hörte er sich nicht an.