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Der pure Horror für jede Mutter Der pure Horror für jede Mutter: "Hilfsbereiter" Nachbar missbraucht Vierjährige

Von Silvia Zöller 12.06.2017, 14:02
Landgericht Halle
Landgericht Halle Thomas Ziegler/Stadt Halle (Saale)

Halle (Saale) - Es wäre der pure Horror für jede Mutter: Eine Vierjährige hatte bei ihrer Oma, die auf der Silberhöhe wohnt, übernachtet. Als die Rentnerin morgens früh um halb sieben ihren Hund ausführen will, bietet sich der Nachbar an, in seiner Wohnung auf das Kind aufzupassen. Doch in der halben Stunde, die er alleine mit dem Mädchen ist, missbraucht er sie.

Dabei ist der 56-Jährige bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft und hat deswegen auch schon drei Jahre Haft abgesessen. Nun muss er laut einem Urteil des Landgerichts Halle wieder in das Gefängnis: Zu acht Monaten Haft - ohne Bewährung - verurteilten ihn die Richter am Montag.

Angeklagter versuchte nicht, sich herauszureden

In der Verhandlung versuchte sich der Angeklagte nicht herauszureden: „Es ist so gewesen, wie es in der Anklage steht.“ Wieso es dazu gekommen ist, dass er von dem Mädchen gefordert hat, Hose und Schlüpfer auszuziehen und er sich vor dem Kind entblößt hat, kann er nicht sagen: „Ich weiß auch nicht, was an diesem Tag mit mir los war.“

Noch am Tattag hatte das Mädchen seiner Mutter von den für sie verstörenden Ereignissen berichtet. Die Frau („Ich war sehr erschrocken“) wandte sich umgehend an die Polizei und erstattete Anzeige. Seitdem, so war in der Verhandlung zu erfahren, bringt sie ihr Kind auch nicht mehr zur Oma. Vielmehr beaufsichtigt die Großmutter das Mädchen jetzt in der Wohnung der Mutter. „Die Kleine hat alles gut verkraftet und zeigt keine Auffälligkeiten“, sagte die Mutter im Zeugenstand.

„Ich bin nicht auf Kinder fixiert“

Der Angeklagte betonte in der Verhandlung, dass er bereit sei, eine Therapie zu machen. Allerdings: Das war schon Auflage nach einer früheren Verurteilung, die er nicht erfüllt hat. Auch eine Therapie in der Sozialtherapeutischen Anstalt (Sota) während seiner dreijährigen Haft hat offenbar nichts gefruchtet. Im Rahmen eines früheren Prozesses hatte ein Gutachter keine Pädophilie bei dem 56-Jährigen festgestellt, der nach eigenen Angaben eine Lebensgefährtin hat. „Ich bin nicht auf Kinder fixiert“, beteuerte er auch am im Prozess.

Staatsanwältin Dörte Dreier sagte dennoch in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte „pädophile Unterströmungen“ aufweise. Da der Hallenser die früheren Verurteilungen nicht für sich zum Anlass genommen hat, sich einer weiteren Behandlung zu stellen, komme keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht. Sie forderte zehn Monate Haft.

Verteidiger plädierte auf zehn Monate mit Bewährung

Verteidiger Tino Brechmann plädierte jedoch auf zehn Monate mit Bewährung: „Mit seinem Alter wird er nach der Haft seine Arbeitsstelle verlieren.“ Nach der Entlassung aus der Sota habe sein Mandant keine Auflagen bekommen.

Dem konnte sich das Gericht nicht anschließen. „Trotz eines Arbeitsverhältnisses hat der Angeklagte die Tat begangen“, so der Vorsitzende Richter Detlef Bortfeldt. Vielmehr hätte er ablehnen müssen, das Kind zu betreuen, um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz)