Freispruch am Landgericht Halle Wende im Prozess: Gericht hält Angeklagten nicht für Bombenbauer
In seiner Wohnung hatte er SS-Runen, rassistische Gedichte und Böller. Für die Staatsanwaltschaft war er aus Rassismus ein möglicher Attentäter. Das Gericht sieht es anders.
Halle (Saale). - Ein Mann ist in Halle vom Vorwurf, möglichst viele „dunkelhäutige Menschen“ mit einer Kofferbombe töten zu wollen, freigesprochen worden. Es habe sich nicht um eine Bombe gehandelt, entschied das Landgericht Halle im Prozess gegen den 37-Jährigen.
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Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe aus „fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven“ mit einer Kofferbombe möglichst viele Menschen, „insbesondere ausländische Menschen mit dunkler Hautfarbe“, töten wollen. Die Anklage sah das Gericht als nicht erwiesen.
Gericht ist "sehr entsetzt" - doch es sei keine Kofferbombe gewesen
In seiner Wohnung seien „sehr starke, rechtsradikale, rassistische Inhalte“ gefunden worden, sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer sei „sehr entsetzt“ von dem menschenverachtenden Inhalt gewesen.
Jedoch sei der gefundene Sprengsatz in der Wohnung des Mannes keine Kofferbombe gewesen. Es sei ein Koffer mit einem Böller gewesen, allerdings von vornherein nicht geeignet einen Menschen zu töten, betonte der Richter.
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Das Landgericht verhängte ein Jahr Haft gegen den 37-Jährigen - zehn Monate davon hat er bereits in Untersuchungshaft abgesessen, der Rest wurde aufgehoben, wie der Verteidiger erklärte. Der Mann ist nun auf freien Fuß.
Polizei fand rassistische Gedicht und SS-Runen bei Angeklagtem
An einem Vormittag im April 2024 soll der Angeklagte aus seinem weit geöffneten Wohnungsfenster einen Passanten rassistisch beleidigt und mit einem Softair-Sturmgewehr bedroht haben. Passanten hätten SS-Runen an einer der Wände der Wohnung erkannt. Bei der Durchsuchung wurden der Sprengsatz sowie zahlreiche rassistische Gedichte sichergestellt.
Das Gericht verhängte die Strafe wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Haft gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert - er werde keine Revision einlegen, sagte er.