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Blitzer blockiert Radweg Blitzer blockiert Radweg: Ordnungsamt unter heftiger Kritik für Parkverbot

Von Oliver Müller-Lorey 23.05.2019, 11:30
Ein städtisches Blitzerauto steht an der Merserburger Straße auf dem Radweg und blockiert für den vorbeifahrenden Radfahrer den Fahrweg. Dieser muss auf den Fußgängerweg ausweichen.
Ein städtisches Blitzerauto steht an der Merserburger Straße auf dem Radweg und blockiert für den vorbeifahrenden Radfahrer den Fahrweg. Dieser muss auf den Fußgängerweg ausweichen. MZ

Halle (Saale) - Eigentlich sind sie dafür da, die Sicherheit im halleschen Straßenverkehr zu gewährleisten. Falschparker aufschreiben, Radfahrer, die auf dem Gehweg fahren, anhalten, die Einhaltung der Verkehrsregeln kontrollieren: Das Ordnungsamt hat in Halle alle Hände voll zu tun. Doch wenn es darum geht, sich selbst an die Verkehrsregeln zu halten, nimmt es die Behörde offenbar nicht so genau.

Städtischer Blitzer und Ordnungsamt unter heftiger Kritik

Der bekannte blaue Skoda, aus dessen Kofferraum heraus geblitzt wird, wurde am Dienstag an der Merseburger Straße dabei entdeckt, wie er auf dem Radweg parkte. Radler mussten entweder auf die stark befahrene Straße ausweichen oder über den Bürgersteig fahren - was nicht erlaubt ist. Im Netz entlädt sich der Frust der Hallenser über dieses Verhalten: Grundsätzlich sei die Merseburger Straße überhaupt kein Unfallschwerpunkt, weshalb das Blitzen dort sowieso unnötig sei, meint ein Leser.

Man müsse das Ordnungsamt anzeigen, weil es Fahrradfahrer nötige auszuweichen, meint ein anderer. Aber auch Spott und Häme ergießen sich auf die Mitarbeiter der wohl unbeliebtesten Behörde Halles: „Dass das Ordnungsamt noch nicht auf die Idee gekommen ist, unauffällig im Gleisbett der Havag zu parken...“, wundert sich ein Nutzer auf der Facebookseite von TV-Halle.

Ordnungsamt Halle widerspricht Kritik

Der zuständige Leiter des Fachbereichs Sicherheit, Tobias Teschner, verteidigt indes seine Mitarbeiter: „Das Fahrzeug zur mobilen Verkehrsüberwachung verfügt über eine Ausnahmegenehmigung. Die Entscheidung über den Aufstellungs- und Einsatzort erfolgt nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit und des Einsatzziels.“

ADFC mahnt zu Verkehrssicherheit

Für den Landesvorsitzenden des Allgemeinden Deutschen Fahrradclubs (ADFC), Martin Hoffmann, ist das keine Entschuldigung. „Ausnahmegenehmigung hin oder her. Man muss bedenken, dass, wenn Radfahrer eingeschränkt werden, andere Konflikte provoziert werden. Die können lebensgefährlich sein“, sagt er. „Wir haben den Landtagsbeschluss ,Vision Zero’, also das Ziel, keinen Verkehrstoten mehr zu haben. Da müsste die Stadt eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen.“ Hoffmann zufolge zeige das Beispiel wieder einmal, dass Radfahrer nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden.

Gegen die Verkehrsüberwachung habe er grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn dafür nicht Radwege zugeparkt würden. In diesem Fall wäre vielleicht jedoch eine mobile Kontrolle der Polizei oder ein Parkplatz für das Ordnungsamt-Auto besser gewesen, meint er. (mz)