Staatsanwaltschaft stellt ermittlungen ein Trotz Sieg vor Gericht: Halles OB Wiegand bleibt vorerst im Zwangsurlaub
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts zugunsten von Halles Oberbürgermeister Wiegand wartet das Landesverwaltungsamt auf die Begründung. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen in dem Fall ein.
Aktualisiert: 07.10.2023, 13:39
Halle (Saale)/MZ - Das Landesverwaltungsamt (LvWA) hält an der Suspendierung von Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) fest. Das Verwaltungsgericht hatte zuvor Schadenersatzansprüche des LvWA gegen den OB in Höhe von 33.000 Euro abgewiesen.